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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 14.05.2006, 20:58
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Um hier sicher kommenden Spekulationen zum Thema vorzubeugen:
Der (Mindest)Umfang der Versicherung ist in den NATIONALEN Sparten bedingungen festgelegt!
Also ist diese Thema füe A/D/CH usw. verschieden...
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Alex aus dem Ösiland

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  #2  
Alt 15.05.2006, 11:20
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Danke Alex, das erklärt dann einiges!
Wo kann man diese Bedingungen nachlesen bzw sind bezüglich der Bootsversicherungen eigene Bedingungen festgelegt?
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  #3  
Alt 15.05.2006, 13:05
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Haftpflicht und Patent

Ich denke, dass einigen nicht klar ist, dass es versicherungsrechtlich ein Problem sein kann, wenn man bei einem Unfall nicht das richtige Patent hat!
zB wenn ein Schlauchler auf eine Untiefe auffährt, und jemand verletzt ist, kann es sein, dass die Versicherung aussteigt, wenn der Schiffsführer kein entsprechendes Patent hat (Küstenpatent, kroatisch oder deutsch oder FB2-Ö oder so! Mit dem Küstenpatent kann man seine Fähigkeiten nachweisen, auch die des Kartenlesens bzw Navigation oder wie auch immer, was halt für das Erkennen der Untiefen wichtig ist!)
Natürlich muss das entsprechende Patent Unfallkausal sein, sprich, es muss ein Zusammenhang bestehen, aber es gibt viele, die ein Ö Binnenpatent haben, in einem derartigen Fall würde das aber nicht zählen!
Wohl aber zB ein HR-Patent!
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  #4  
Alt 15.05.2006, 13:36
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Danke Alex, das erklärt dann einiges!
Wo kann man diese Bedingungen nachlesen bzw sind bezüglich der Bootsversicherungen eigene Bedingungen festgelegt?
Ich schau mal ob ich die österr. als PDF organisieren kann....
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  #5  
Alt 15.05.2006, 16:09
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Ach ja, etwas zum Nachlesen und als Hinweis darauf, warum so manche Versicherungsfragen doch wichtig werden können!

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