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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 14.05.2006, 21:21
DieterW
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Zitat:
Zitat von Rotti
...seit wann arbeiten die??? Die gehen in den Dienst heisst es allgemein

Hier findet ihr was ihr sucht:

Click the image to open in full size.

Hohe Auflösung zum Ausdrucken; Um Links zu sehen, bitte registrieren

Führerchein B ist bei uns der normale PKW Schein-weis aber nicht welche Klasse dies in der BRD ist.

LG
Mathias
Ok, ich nehme die Arbeit zurück, sagen wir mal,die Erscheinen auf der Dienststelle, und legen die Beine hoch.

Dieter

Geändert von DieterW (14.05.2006 um 21:28 Uhr)
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  #2  
Alt 14.05.2006, 22:16
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snoopy21 snoopy21 ist offline
Αγαπάω την Ελλάδα
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Hallo zusammen,

wie bitte ist denn "schwerer bzw. leichter Anhänger" definiert ?????

Gibt es da irgendwelche Gewichtshinweise ? Mein Wowa hat 1600 kg zulässiges Gesamtgewicht. Ist das schon ein schwerer Anhänger ???

Aber sei´s wie´s sei... auf der Autobahn dürfte ich demnach eh 100 km/h fahren.

.
__________________
Viele Grüße,
Thomas

_________________________
Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...
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  #3  
Alt 15.05.2006, 02:32
goeberl
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Beiträge: n/a


ein leichter anhänher hat max. 750kg höchtzulässiges gesamtgewicht (hzgg), ein schwerer hat mehr und muß gebremst sein.
klasse B ist der normale pkw führerschein, BE ist für pkw mit schweren anhängern, wenn das hzgg von zugfahrzeug und trailer 3500kg übersteigt.
alles andere ergibt sich glaub ich aus der tabelle.
lg martin
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  #4  
Alt 15.05.2006, 11:28
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Berny Berny ist offline
Berny
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Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da

So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch

So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis )

Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht
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  #5  
Alt 15.05.2006, 11:54
Manfred Manfred ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da

So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch

So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis )

Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht
Hallo Berny,
redest du dich auf das Amtsgeheimnis aus weil deine Arbeit ähnlich aussieht wie dein Benutzerbild??
viele Grüße
Manfred
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  #6  
Alt 15.05.2006, 11:59
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von Manfred
Hallo Berny,
redest du dich auf das Amtsgeheimnis aus weil deine Arbeit ähnlich aussieht wie dein Benutzerbild??
viele Grüße
Manfred
Aber nicht doch, Manfred, das ist doch ein Bild von der Erholungspause der sicher astrengenden Dienstarbeit oder ... auch wenn ihn Lara oder andere Verpflichtungen Zuhause nicht gerade beschlagnahmen!
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  #7  
Alt 15.05.2006, 20:46
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Danke Jungs, super insbesondere Rotti

Fragt sich nur, was ist ein leichter und ein schwerer Wohnwagen.

Oder bin ich zu doof, das kleingedruckte zu lesen ?

Gemein, wer die Arbeit eines Polizeibeamten nach Bernys Bildchen beurteilt.

Oder ist jemand von Euch auf dem Arbeitsplatz in Gefahr, beschossen beworfen etc. zu werden. Wobei in Österreich die Pólizie besser "zulangen" darf wie in Deutschland, wenn es hart wird.

Gruß Erich
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  #8  
Alt 15.05.2006, 21:03
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Aladin Aladin ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da

So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch

So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis )

Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht
Berny, leugnen ist Zwecklos...
Ich habe deinen Dienst gesehen

Gruß Carsten
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  #9  
Alt 16.05.2006, 09:24
Benutzerbild von Alf
Alf Alf ist offline
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Hallo Erich

Ich versuch es nochmals mit eignen Worten zu erklären:

Geschwindigkeit mit leichtem Anhänger: 100 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn
Leichter Anhänger ist ein Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
(gebremst oder ungebremst)

Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger: 80 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn.
Schwerer Anhänger ist ein Anhänger über 750 kg h.z.Gm. (nur gebremst)

Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger (Kombination EB oder BE):
70 km/h Freiland, 80 km/h Autobahn.

Eine Kombination Auto - Anhänger (Wohnwagen) gilt dann als EB wenn:
1) die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und
Anhänger) 3.500 kg übersteigen
2) das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des
Zugfahrzeuges übersteigt.

In diesen Fällen ist in A der Führerschein E zu B vorgeschrieben und es gelten die o.a. Geschwindigkeiten.

So, jetzt hab ich mir aber eine Pause verdient

Grüße, Ralph
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  #10  
Alt 16.05.2006, 10:49
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Hallo Alf,

hätte ich den Text von Olaf gscheit gelesen, hättest Du Dich nicht so anstrengen müssen.

Tschuldigung, aber das war klasse, wie Du das das erklärt hast.

Gruß Erich
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  #11  
Alt 18.05.2006, 18:46
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Geschwindigkeit!!

Jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazugeben:

80 KM/h wenn das Eigengewicht des Zugfahrzeuges kleiner als das HzGg des WW ist.

Mein Fall: Eigengewicht auto: 1800 Kg HzGg WW 1400 kg, also 100 KM/h
Natürlich das ganze genau auf 3500 kg typisiert, weil ich ja sonst mal 500 Euronen für den blöden Anhängerschein löhnen dar.

2 Monate nach dem typisieren, kommt dann eine Neues Gesetz raus, der Hängerschein ist einfacher zu kriegen und das um die 200 Euro, mann war ich angefressen.

Mfg Chri
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  #12  
Alt 17.05.2006, 09:38
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Pedoli Pedoli ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da

So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch

So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis )

Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht
Hallo Berny,
aber Du sieht mal wieder diese Ruhe gönnt Dir Keiner!
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LG Peter
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Bootfahren ist die schönste Art Geld zu vernichten
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  #13  
Alt 17.05.2006, 10:50
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Trotzdem hat Rotbart recht.

Bei einer Messung in Österreich wird der Deutsche auf der Autobahn, der 80 fahren darf, sicher nicht angehalten, da der Polizist ja auf seine in Austria erlaubten 100 km auf der Autobahn fixiert ist.

Aber Rotbart, ich glaube nicht, dass deine Versicherung nicht zahlt, wenn Du die Geschwindigkeit um 30 km überschreitest. Vielmehr spielen andere Faktoren eine Rolle, nämlich die genau Situation vor Ort.

Grobe Fahrlässigkeit greift meiner Meinung nur in bestimmten Fällen.

Ich nenne mal ein Beispiel. Der 18 Jährige Tino M. rast mit seiner aufgemotzten Rennsemmel mit 145 km durch eine 70 begrenzte Zone, kommt von der Straße ab, prallt gegen einen Baum und kommt dabei um das Leben.

Seine Eltern wollen von der Versicherung (Vollkasko) das Auto ersetzt bekommen. Diese lehnt wegen grober Fahrlässigkeit ab und die Eltern gehen leer aus. Geschwindigkeit außerorts um das doppelte überschritten ist auf jeden Fall grob fahrlässig.

Gruß Erich

Ups, jetzt schweift der WoWa Thread in einen allgemeinen Verkehrsthread ab.
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  #14  
Alt 17.05.2006, 13:32
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger
Bei einer Messung in Österreich wird der Deutsche auf der Autobahn, der 80 fahren darf, sicher nicht angehalten, da der Polizist ja auf seine in Austria erlaubten 100 km auf der Autobahn fixiert ist.
Das ist ja die Frage, warum soll der Deutsche in Ö nicht 100 fahren dürfen, wenn im Zulassungsschein (Fahrzeugschein) die Höchstgeschwindigkeit nicht mit 80 defeniert ist?

Schaut halt einfach mal nach, ob in euren Papieren des Trailers eine Höchstgeschwindigkeit mit 80 angegeben ist oder nicht!

Wenn dies der Fall ist, dann darf man nur 80 fahren!
Aber ich bezweifle ja generell, dass in D in den Papieren der 80er angeführt ist!

Und nur weil man in D auf der Autobahn mit Hänger nur 80 fahren darf, hat das ja nichts mit den Geschwindigkeiten in Österreich zu tun!

Ich darf zB in D auch nur 80 fahren, obwohl ich in Ö 100 fahren darf, aber mir fehlt eben die Definition der 100km/h für D in meinen Papieren.

Das meine ich die ganze Zeit, man darf nicht die nationalen Bestimmungen (die Geschwindigkeiten auf der Straße) mit den internationalen (bilateral, Bestimmungen der Fahrzeuge selber, insbesondere die Höchstgeschwindigkeit!) verwechseln.

Also, mal nachgeschaut ihr Deutschen, was steht bei euch so drinnen ?
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