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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da
![]() So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch ![]() So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis ![]() Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht ![]() |
#2
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Zitat:
redest du dich auf das Amtsgeheimnis aus weil deine Arbeit ähnlich aussieht wie dein Benutzerbild?? ![]() ![]() viele Grüße Manfred |
#3
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Zitat:
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#4
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Tempolimit
Danke Jungs, super insbesondere Rotti
Fragt sich nur, was ist ein leichter und ein schwerer Wohnwagen. Oder bin ich zu doof, das kleingedruckte zu lesen ? Gemein, wer die Arbeit eines Polizeibeamten nach Bernys Bildchen beurteilt. Oder ist jemand von Euch auf dem Arbeitsplatz in Gefahr, beschossen beworfen etc. zu werden. Wobei in Österreich die Pólizie besser "zulangen" darf wie in Deutschland, wenn es hart wird. Gruß Erich |
#5
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Zitat:
![]() spaß beiseite, posting #8. und da ein wohnwagen ja auch ein anhänger ist, gilt das ganze natürlich auch da. lg martin |
#6
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Zitat:
Ich habe deinen Dienst gesehen ![]() ![]() ![]() Gruß Carsten
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#7
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Hallo Erich
![]() Ich versuch es nochmals mit eignen Worten zu erklären: Geschwindigkeit mit leichtem Anhänger: 100 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn Leichter Anhänger ist ein Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse (gebremst oder ungebremst) Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger: 80 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn. Schwerer Anhänger ist ein Anhänger über 750 kg h.z.Gm. (nur gebremst) Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger (Kombination EB oder BE): 70 km/h Freiland, 80 km/h Autobahn. Eine Kombination Auto - Anhänger (Wohnwagen) gilt dann als EB wenn: 1) die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und Anhänger) 3.500 kg übersteigen 2) das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. In diesen Fällen ist in A der Führerschein E zu B vorgeschrieben und es gelten die o.a. Geschwindigkeiten. So, jetzt hab ich mir aber eine Pause verdient ![]() Grüße, Ralph |
#8
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Tempolimit
Hallo Alf,
hätte ich den Text von Olaf gscheit gelesen, hättest Du Dich nicht so anstrengen müssen. Tschuldigung, aber das war klasse, wie Du das das erklärt hast. Gruß Erich |
#9
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Vorsicht
Auch wenn ich gleich wieder als Oberlehrer beschimpft werde :
Das gilt in Österreich für Gespanne mit Österreichischer Zulassung, für Gespanne mit deutscher Zulassung gilt es sozusagen nur halb: (A) Wenn Du in die Radarfalle kommst, und die passende Gewichtsklasse plus FS hast natürlich kein Ticket (B) Wenn Du mit 130 km/h einen Unfall hast sagt die deutsche Versicherung Sorry wir zahlen nicht grob fahrlässig, denn das Gespann ist in D nur für 80/100 zugelassen, so ist es versichert und nicht für 130 durch die überhöhte Geschwindigkeit hast Du den Unfall billigend in Kauf genommen, oder sogar grob fahrlässig ausgelöst. |
#10
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Blödsinn!
Grundsätzlich: Das Gespann ist in D nicht für Geschwindigkeiten zugelassen, es gibt Bestimmungen, wie du mit welchen Gespannen fahren darfst. Lediglich die Zulassung für 100 km/h heißt, dass du in D auch 100 anstatt 80 fahren darfst. Das heißt aber nicht im Rückschluss, dass der Hänger normal für 80 km/h zugelassen ist !!! Dies ist nur eine Aufwertung des Hängers, dass er unter bestimmten Bedingungen eben mehr fahren darf. Ein Auto ist ja in A auch nicht auf 130 km/h zugelassen, nur weil man in A nicht schneller fahren darf (außer jetzt die 160 km/h Teststrecke) Bei der Zulassung geht es eben nicht um Geschwindigkeiten. Es gibt zwar bestimmte Zulassungen, in denen auch Geschwindigkeiten definiert sind, diese sind aber meistens für die Landwirtschaft usw (25 km/h usw) In A zählen die geschilderten Bestimmungen. Wenn du einen Hänger hast, der nur für 80 km/h zugelassen ist, dann würde das stimmen, aber es gibt eben keinen Hänger (auch nicht in D), der bis 80 zugelassen ist! Das sollte man so nicht verwechseln!!! Zu deinen Punkten: Das mit den 130 ist Blödsinn, weil das trifft generell zu, hat also nichts direkt mit den Anhängerbestimmungen zu tun (in der Schule würe man sagen "Thema verfehlt"). Und zum Thema Radarfalle: Wenn du die entsprechende Berechtigung hast (FS), dann kannst sehr wohl entsprechend fahren! Ein entsprechendes Ticket hast also schon !!! Dies trifft zB alle Deutschen, die den alten FS noch haben und Wohnwagen ziehen dürfen, obwohl das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge schwerer als 3,5 T ist (weil in D waren das bei Wohnwagen bis zu 7 T!). In Österreich gibts das nicht. Wäre das jetzt so, wie du das schilderst, dann dürften diese Deutschen gar nicht durch Österreich fahren, weil sie keine entsprechende Bewilligung haben! Klar ist aber auch, dass die deutschen Bestimmungen in Österreich nicht zählen, weil es eben österreichische Bestimmungen gibt. Woher kommen jetzt diese Ungereimtheiten? Ganz einfach, man darf nicht verwechseln, was persönliches Recht (Führerschein und die darin defenierten Rechte), Zulassung der Fahrzeuge (bilateral anerkannte Rechte) und generelle Straßenrechtsbestimmungen (nationales Recht) ist. Und das hat Rotbart gemacht! |
#11
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Hallo Freunde,
in Ergänzung zu Rolands Hinweise möchte ich jeden hier aus D auch noch bitten mal seine Reifen am Trailer anzuschauen. Denn aus Sparnisgründen sind oft vom Hersteller nur Reifen zweiter Wahl und mit Gewichtslimit und Speedlimit aufgezogen, mit denen man meistens garnicht schnell fahren darf. So war mein original WIKING-Trailer damals per ABE (Typisierung in Österreich) auch nur für max. 80 kmh freigegeben, was ich seinerzeit beim TÜV prompt habe ändern lassen müssen, da die Reifen als SR-Reifen ja wesentlich mehr vertrugen und ich nicht mit 80 kmh durch Frankreich nach Korsika fahren wollte. Hinzu kommt, das Trailerreifen selten ausgewuchtet sind, ein sträfliche Nachlässigkeit, weil gerade die Auswuchtmängel sich besonders bei Geschwindigkeiten um 80 - 100 kmh sich ungünstig auf Radlager, Aufhängung und zu guter letzt auch auf das Boot auswirken, das mit durch vibriert wird (=scheuert auf den Auflagen!). Ergänzung zu Bernys Kommentar: in D können Anhänger auch per ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) mit Geschwindigkeitslimits belegt werden, siehe hier Punkt 6 in der deutschen Zulasssung. Geändert von DieterM (16.05.2006 um 11:44 Uhr) |
#12
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Zitat:
Prinzipiell aber gibt es bei den Hängerzulassungen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen! Natürlich gibt es bei den Hängern auch technische Höchstgeschwindigkeiten, wie bei den PKW, aber dies ist nur relativ, weil diese höher als 100 km/h liegen. Des weiteren dürfen in Fr zB vierschiedenste Kombinationen sogar mit 130 km/h auf Autobahnen fahren (sowieso verrückt!) Bezüglich der Reifen muss ich dir absolut Recht geben!!! Das ist wirklich ein Punkt, der oft übersehen wird. |
#13
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Geschwindigkeit!!
Jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazugeben:
80 KM/h wenn das Eigengewicht des Zugfahrzeuges kleiner als das HzGg des WW ist. Mein Fall: Eigengewicht auto: 1800 Kg HzGg WW 1400 kg, also 100 KM/h Natürlich das ganze genau auf 3500 kg typisiert, weil ich ja sonst mal 500 Euronen für den blöden Anhängerschein löhnen dar. 2 Monate nach dem typisieren, kommt dann eine Neues Gesetz raus, der Hängerschein ist einfacher zu kriegen und das um die 200 Euro, mann war ich angefressen. Mfg Chri ![]() |
#14
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![]() Zitat:
aber Du sieht mal wieder ![]() ![]()
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LG Peter __________________________________________ Bootfahren ist die schönste Art Geld zu vernichten ![]() |
#15
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Tempolimit
Trotzdem hat Rotbart recht.
Bei einer Messung in Österreich wird der Deutsche auf der Autobahn, der 80 fahren darf, sicher nicht angehalten, da der Polizist ja auf seine in Austria erlaubten 100 km auf der Autobahn fixiert ist. Aber Rotbart, ich glaube nicht, dass deine Versicherung nicht zahlt, wenn Du die Geschwindigkeit um 30 km überschreitest. Vielmehr spielen andere Faktoren eine Rolle, nämlich die genau Situation vor Ort. Grobe Fahrlässigkeit greift meiner Meinung nur in bestimmten Fällen. Ich nenne mal ein Beispiel. Der 18 Jährige Tino M. rast mit seiner aufgemotzten Rennsemmel mit 145 km durch eine 70 begrenzte Zone, kommt von der Straße ab, prallt gegen einen Baum und kommt dabei um das Leben. Seine Eltern wollen von der Versicherung (Vollkasko) das Auto ersetzt bekommen. Diese lehnt wegen grober Fahrlässigkeit ab und die Eltern gehen leer aus. Geschwindigkeit außerorts um das doppelte überschritten ist auf jeden Fall grob fahrlässig. Gruß Erich Ups, jetzt schweift der WoWa Thread in einen allgemeinen Verkehrsthread ab. ![]() ![]() |
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