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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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[QUOTE=rotbart;200760]ES STEHT unter Strafe, siehe die einschlägigen Gesetzte in D (in A mag dies anders sein, die haben ja auch keine Marine - oh pardon ausser der reitenden Gebirgsmarine)
Hallo mein Bester, Österreich hatte schon eine Marine und war Seemacht da gab es im Deutschen Wohngebiet nur einzelne Stadtstaaten oder gar nischt.
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#17
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Zitat:
Und Sissi kam aus Bayern UND NU ????? Zitat:
Zitat:
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#18
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und unter Friedrich III, der um 1400 regiert hat und von dem der Spruch stammen soll:"Alles Erdreich ist Oesterreich untertan" sind die alle Österreicher mit mit der Donauflotte oder mit der Strassenbahn hingefahren?
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#19
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Zitat:
Das war "Friedrich der Schöne" und der hatte in seiner Haft auf der Burg Trausnitz (Oberpfalz) wahrlich andere Sorgen. Den hat ja 1313 Ludwig der Bayer schon fürchterlich eins draufgehauen Das war jetzt ein schlechter Witz Rotbart |
#20
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ihr irritiert mich - was hat das jetzt noch mit der Flaggenführung zu tun?
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#21
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Irritiert mich auch, aber DORI wollte wohl die lange Tradition der österreichischen Kriegsmarine verteidigen ( Um Links zu sehen, bitte registrieren )
Nur leider mit wenig zielführenden Hinweisen und nun musste eben noch Friedrich der Schöne herhalten Sorry aber ich wollte nur für die Geschichte wieder zurechtrücken |
#22
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jaja, und hätte österreich nicht die donau schön ausgebaut, wär die gute genauso abgesoffen wie 926 der bischof von freising. lg martin |
#23
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Zitat:
Also ich habe ja Tom (@thball) versprochen keine geschichtlichen Abhandlungen mehr zu schreiben, aber wenn Du den 12. Bischof DRACOLFUS meinst, dann wäre einiges dazu zu sagen, denn so simple ist die Geschichte nicht |
#24
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genau den meinte ich. seine lebensgeschichte kenn ich nicht wirklich, aber er ist auf alle fälle im struden ums leben gekommen. naja, sissi hat ja schon die entschäfte version dieses flußabschnitts bereist.
lg martin |
#25
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Um mal auf die eigentliche Frage zurückzukehren:
Die letztlich genannten Antworten beziehen sich auf ein Bundesgesetz von Deutschland. Aber wie schaut das in HR aus, wo steht das, kann jemand ein Zitat vermitteln oder eine Quelle nennen??? Heißt ja nicht, dass das, was in DE gilt auch in HR gilt! |
#26
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Zitat:
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#27
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Ich finde leider nicht den passenden Artikel beim Um Links zu sehen, bitte registrieren, aber da diese Regelung der Heimatflaggenführung doch sehr einheitlich international umgesetzt wird, gehe ich davon aus, dass die Staaten im Rahmen der IMO (Um Links zu sehen, bitte registrieren) darüber ein Abkommen geschaffen haben.
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Viele Grüße, Peter ____________________________ P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#28
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Und nochmals Berny für Dich als Österreicher gilt in erster Linie das Österreichische Flaggenrecht nachzulesen wie gesagt bei RIS und zusätzlich die übereinkunft über das Flaggenrecht der Staaten ohne Meeresküste.
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#29
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Naja, im Ris finde ich nur die Anerkennung durch Österreich, und dass es ein Flaggenrecht gibt, es von Österreich anerkannt wird, und von bestimmten Ländern ebenfalls.
Nur das Flaggenrecht selber, wo eben genau diese Dinge drinstehen sollten, finde ich einfach nicht. Es soll wo ein Dokument geben welches bgb1921_0176_00557 heißt, aber auch das finde ich nicht. Deshalb eben meine Frage, wo das alles beschrieben ist. Es mach ja irgendwie keinen Sinn, wenn da immer herumspekuliert wird, wenns eindeutige Gesetzestexte gibt. |
#30
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Es ist ja eigentlich eine Schande, dass ein dt. Volkswirt einem Österreicher Und Polizisten oder :-))) seine eigenen Gesetze zeigen muß, aber : Zitat:
Seeschiffahrtsgesetz Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 174/1981 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2005 Inkrafttretensdatum 10.06.2005 Abkürzung SeeSchFG Geändert von rotbart (15.06.2009 um 21:09 Uhr) |
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