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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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Bootskennzeichen
Ich danke noch einmal für die Beiträge.
Einen Edding-Stift werde ich vorerst nicht verwenden. Ich werde es mit einer Plexiglastafel mit aufgeklebtem Kennzeichen versuchen. Sollte dies nicht meinen Vorstellungen entsprechen, werde ich Buchstaben mit PVC-Kleber befestigen. Gruß Hermann |
#17
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Zitat:
Das steht u.a. in meinem Bootsschein
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_______________________ Gruss Jörg |
#18
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Das wird Dir nicht so sehr weiterhelfen, da ich den Hersteller nicht kenne, aber es gibt Gummi :confused:- schaumstoff :confused: -Klebebuchstaben, die tatsächlich halten. Sie sind elastisch und tragen etwa 1mm auf. Sie halten trotz Auf und Abbau bei mir seit 7 Jahren auf Hypalon.
Zuvor habe ich auch mehrere verschiedene Bootsbuchstaben ohne Erfolg aufgeklebt. Ob es die noch gibt, weiß ich nicht, ich habe sie jedenfalls bei einer Zephyr Reparaturwerkstatt in Kostanz gekauft (Schulz und Fischer Wassersport Gottlieb-Daimler Str. 7) |
#19
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Zitat:
wichtig ist, dass das Gewebe dort, wo die Buchstaben kleben sollen, total fettfrei gemacht wird. Am besten mit einem Lösungsmittel, das das Schlauchmaterial nicht angreift . Ich gebs zu, ich habs immer mit Fleckenbenzin, Wundbenzin oder einem Lackverdünner gemacht . |
#20
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Hi,
die Buchstaben aus dem weichen 1mm dicken Gummi/Schaumstoff hatte ich ganz am anfang auch drauf. Die waren bei mir schon nach der ersten Saison wieder ab. Da haben die LKW-Planen-Folienbuchstaben deutlich länger gehalten. Ferdi, das mit dem Lackverdünner ist nicht gut. Der greift m. W. zumindest PVC an, da dort meist Toluol und/oder Xylol enthalten ist, was zudem nicht besonders gesundheitsförderlich ist. Dein anderer Vorschlag mit Wundbenzin oder Waschbenzin ist besser. Das nehme ich auch dafür. .
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Viele Grüße, Thomas _________________________ Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen... |
#21
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Hallo Thomas,
Waschbenzin würde ich jetzt nicht nehmen. Die Zusammensetzung kenne ich zwar nicht, aber komplett fettfrei wird es nicht werden. Genau so wie Spiritus, der ist ja auch sehr gering rückfettend und für eine 100%ige Arbeit nicht zu empfehlen. Persönlich nehme ich zum schonenden reinigen Weingeißt mit 96% Alkohol her. Bekommt man in der Apotheke. Die restlichen 4% sind Wasseranteile.
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Lg Andy & Melanie |
#22
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Zitat:
Ja, das ist so. Ich weiß das, weil es in meinem Kennzeichenausweis genau so steht, wie in der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" (KIFzKV-BinSch) festgelegt. Schaust Du hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren In § 2 Absatz 3 heißt es: "Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeuges anbringen." Die Anbringung am Heckspiegel ist also durch das "oder" eine Alternative Anbringungsmöglichkeit. Gruß Jürgen
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Ganz liebe Grüße von Jürgen aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt. |
#23
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Hallo Jürgen,
hast recht, man lernt nie aus
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Lg Andy & Melanie |
#24
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Hallo,
davor der § 2: § 2 Kennzeichnungspflicht ... Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist. Am Spiegelheck meines Kleinfahrzeuges hängt der Aussenborder der, jedenfalls bei meinem Boot, die Nummer zumindest teilweise verdecken würde. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#25
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Also, wenn ich mich nicht verlesen habe, kommt Hermann aus Österreich und wird das Boot auch bei uns anmelden?
Da gibt's doch etwas andere Bestimmungen bzgl. Kennzeichnung: Amtliches Kennzeichen Mit der Zulassung wird jedem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugewiesen. Dieses Kennzeichen ist dauerhaft und ohne Verzierungen in weißer Schrift auf dunklem Grund oder in schwarzer Schrift auf hellem Grund an beiden Seiten des Fahrzeugs entweder an der Bordwand oder an den Aufbauten und zusätzlich so, dass es von hinten sichtbar ist, anzubringen. Die Schrifthöhe muss mindestens 150 mm betragen, die Schriftstärke mindestens 20 mm. Das Kennzeichen ist in gut lesbarem Zustand zu erhalten Sieht bei einem Kleinfahrzeug kurios aus, zusätzlich ist beim Befahren von Wasserstrassen auch eine Kennzeichnung an Deck erforderlich, der gute Herr in Tulln konnte mir aber nicht sagen, wo ich auf meinem Schlauchi diese anbringen sollte...
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Peter |
#26
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Zitat:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#27
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#28
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Zitat:
Zweimal haben mich die Jungs auf dem Rhein schon beigewunken aber dann doch ihr o.k. gegeben. Ich habe nur eine freundliche ! Ermahnung erhalten, dass ich doch bitte mit Radarreflektor fahren soll.
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_______________________ Gruss Jörg |
#29
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Hallo Jörg,
sehe ich aber anders... bei dem Motor gehört ja auch die Nummer am Spiegel da die meisten eh hinterher fahren Rudy |
#30
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Für Österreich ist eine solche "Nummerierung" volkommen ungesetzlich.
Mindestens zwei Nummern, jeweils steuer- und backbords im vorderen Bootsteil sind anzubringen (dunkel auf hell oder umgekehrt) Auf der Donau ist darüber hinaus auch eine Nummer anzubringen, die von oben (Schleusenwarte) sichbar ist. Steht in jeder Zulassung so.
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Herzlichen Gruss aus Wien - Peter ein neues Charterboot fährt besser als ein altes verkauftes |
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