Hallo
Zitat:
Zitat von the_ace
Normalerweise gelten doch die Regelungen des Heimatlandes, oder?
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Nicht zwingend. Viele Länder regeln das so, z. B. auch Deutschland in der Sportbootführerscheinverordnung (gibts für binnen und für See):
"§ 3*Ausnahmen
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1.** Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten.... "
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Aber es gibt keinen
Automatismus, das immer die Regelungen des Heimatlandes gelten. Die Führerscheine sind weitgehend gegenseitig anerkannt, aber eben nicht zwingend die Ausnahmen von der Führerscheinpflicht. Manche übernehmen die Regelung des Heimatlandes (wie Deutschland), andere bestehen auf einer eigenen Regelung wie die Niederlande mit der 20KM/H Grenze.
Man muss sich also über das jeweilige Reiseland informieren
Viele Grüße,
Oliver