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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#16
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Langsam
Zitat:
der von Dieter zitierte Absatz und alles was er sagt ist richtig, nur wenn ich ein Schlauchboot in einer HR Bucht benutze, dann setze ich wohl kein Schiff zur Seefahrt ein, auch dann nicht wenn hinten der Adenauer baumelt Wenn Ihr jetzt fragt was ist ein Schiff zur Seefahrt, dann gibt es keine Definition höchstens ein Merkblatt der WaschPo Kiel, danach sicher kein Schlauchi. Eine Segelyacht oder ein Motorboot (über 6 Meter mit festem Deck) - na ja das könnte sein ? ------------------------------------# All das ändert sich bei Booten die verchartert oder sonst wie gewerblich eigesetzt werden, aber auch dort gibt es keine "amtlichen" Seetagebücher, da es keine Formvorschriften gibt. ------------------------------------- Was anderes ist es ein Tagebuch zum eigenen Vergnügen zu führen. |
#17
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Hallo!
Für uns Ösis gilt: Wasserstrassenverkehrsordnung § 1.10 Z. 2 Dort steht sinngemäss: Ein Schiffstagebuch ist für Kleinfahrzeuge (d.i. bis 20 m) NICHT erforderlich. Es kann daher auch von einer Versicherung - ausser die Bedingungen verlangen es ausdrücklich - nicht geltend gemacht werden. Gruss Andreas |
#18
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Logbuch ???
ich habe das mal aus der Versenkung geholt, weil es da ein neues Merkblatt gibt und die ersten Absätze sind für Deutsche von Interesse !
Um Links zu sehen, bitte registrieren Inzwischen hat auch der Minister gemerkt, das es eine Tagebuchpflicht gibt, ja ja manchen brauchen länger !!! |
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