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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Kroatien Führerschein
Aktuell geschehen.
Ein Freund von mir stellte seinen Sohn 18 Jahre alt ohne Führerschein ans Ruder. Dieser fuhr zu schnell in Ufernähe und wurde berechtigter Weise vom Hafenkapitano-Murter aufgehalten. Eine Strafe für zu schnelles fahren und fahren ohne Führerschein war fällig. Ich bin der Meinung das der Skipper das Ruder übergeben darf . Gilt dieser § in Kroatien nicht ? Servus Franz |
#2
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Wenn der Skipper mit Bootsführerschein nicht mit an Bord ist, dann heißt das Fahren ohne Führerschein für den Sohn. Da kann sogar das Boot beschlagnahmt werden!
Ansonsten wenn er mit an Bord gewesen wäre, trägt er weiter die Verantwortung für das Boot und er kann nach belieben den Rudergänger wählen. Allerding ist zu schnelles Fahren im Bereich unter 200-300 m oder auch im Hafen ein sehr ernstes Vergehen und HR versucht diesem Übel besonders in den letzten Jahren entgegenzutreten. Da sollte der Skipper schon selber das Boot steuern, da ihm die strengen Vorschriften bekannt sein müssen. Geändert von DieterM (30.08.2015 um 11:55 Uhr) |
#3
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Mal abgesehen von irgendwelchen Paragraphen ..
Lässt du jemanden ohne Führerschein ein Auto fahren? Was passiert wenn er erwischt wird? Was geschieht wenn er dabei jemanden schwer verletzt oder gar umbringt? Denk mal darüber nach .. Schnelles Boot, scharfer Propeller, Menschen im Wasser ..
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Gruß, Ranko |
#4
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Zitat:
In Kroatien ist das leider nicht gaanz geklärt. Wenn du zwei "Offizielle" fragst, ob der Rudergänger einen Schein benötigt, dann bekommst du zwei unterschiedliche Antworten. Das liegt also vermutlich im Ermessen des Kontrollierenden. ... und wenn du den schon sauer fährst, weil du zu schnell unterwegs bist... Ich behaupte mal einfach: Wenn der Sohn nicht zu schnell gefahren wäre, hätte er auch keine Strafe wegen dem fehlenden Schein bekommen.
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Viele Grüsse Evi & Olaf Geändert von OLKA (30.08.2015 um 12:28 Uhr) |
#5
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Logisch das schnelle fahren ist auch nicht die Frage.
Es geht nur um die rechtliche Klärung des Rudergängers. Irgendwo sollte es doch stehen ob man das Ruder übergeben darf oder nicht. Servus Franz |
#6
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in HR darf nur der das Boot steuern, der einen Führerschein hat. die deutsche 16-jahre-darf-varinate-führerscheinbesitzer gilt in HR absolut nicht.
na ja hab genug idioten mit vollgas im 50m küstenbereich rasen gesehen, da hab ich kein mitleid. da sieht man keinen erwachsenen schwimmer, geschweige denn ein kind im wasser rumtollen. die HR lösung mit 300 m ist schon sinnvoll...
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#7
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Ich bin mir sicher das sie als ich den Schein in HR gemachte habe gesagt haben das wer anderer auch fahren darf wen wer mit Schein dabei ist.
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mfg schoko(Erich) |
#8
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bin mir sicher, weil ein Bekannter, der auch seinen Sohn fahren liess, ein Ticket bekam.... auch wird ein Ticket verteilt, wenn wer vorn auf dem Bug sitzt und die Füsse baumeln lässt.....zumindest bei den Plastkbombern...
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gruss aus monaco di bavarese Theo |
#9
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Richtig! Genau so ist es. OHNE AUSNAHME. Ein Motorboot darf - laut derzeitiger Rechtslage - in HR nur mit einem FS gelenkt werden (egal wer an Bord ist oder nicht)!!
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Gruß, Ranko |
#10
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Das hin und her kann jetzt vermutlich endlos weitergehen:
Schreib das Ministerium an, frag einen Lučka Kapetanija, frag die Policija, du wirst Antworten bekommen von "Führerschein ist notwendig" über "weiß ich nicht" bis "kein Führerschein erforderlich" Natürlich steht irgendwo, dass der Schein erforderlich. Irgendwo anders steht, dass er nicht erforderlich ist. Nur: Wenn der Rudergänger sich "benimmt", wird keiner bemängeln, wenn er keinen Schein hat, solange der Skipper an Bord ist.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#11
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Zitat:
Besser noch,mein sohn hatte schon mit 16 jahre den schein. In der BRD gemacht.Durfte aber in NL kein boot das schneller als 20km schnell ist fahren. Erst ab dem 18 lebensjahr.
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gruß von Paul der in den Niederlande wohnt und nicht in Holland. Ik ben trots een LIMBURGER te zijn. |
#12
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Das wurde an anderer Stelle auch heiß diskutiert, dabei kam folgendes heraus:
Speziell für Sportbootführerscheine gibt es eine internationale Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass für Sportbootskipper jeweils die Führerscheinpflicht ihres Heimatlandes gilt. Nicht alle Länder der Welt haben das ratifiziert,zb. Kroatien! Die Kroaten unterscheiden zwischen dem "zapovjednik" (=Kommandant, Skipper) und dem "voditelj brodica", also dem Fahrer des Bootes. In den kroatischen Vorschriften heißt es, dass der für die Sicherheit des Schiffs verantwortliche "zapovjednik" einen Befähigungsnachweis haben muss, der "voditelj" kommt da gar nicht vor. Daraus könnte man interpretieren, das der Rudergänger nicht unbedingt einen Schein braucht. ABER: Der LK Pula soll dazu folgendes gesagt haben: "Eine Person ohne Fahrerlaubnis hat nichts am Steuer verloren! Glauben Sie, Sie koennen selbst entscheiden, wer fahren darf und wer nicht? Ausnahmen gibts nur fuer Ausbilungen, das ist wie beim Auto! Wie kommen Sie ueberhaupt auf so eine Idee?" "Die Mehrheit der Bootsfahrer ist aber dieser Meinung." "Sagen Sie der Mehrheit der Bootsfahrer, dass das nicht stimmt, schoenen Tag noch!" der LK in Medulin angeblich: ich weiß es leider nicht und möchte auch nichts gegenteiliges zum LK Pula sagen - aber, wer viel fragt bekommt viel Antwort. also scheint die Rechtslage schwierig
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Gruß Thomas |
#13
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Zitat:
Was die einzelnen LKs sagen oder meinen ist ein anderer Paar Schuhe, aber eigentlich unerheblich.
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Gruß, Ranko |
#14
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Gefallen ist es schon, aber wie ich finde zu wenig deutlich!
Natürlich lasse ich einen Laien ans Steuer eines Autos, Bootes und Flugzeuges - aber nur im Rahmen der entsprechenden Voraussetzungen: In Österreich lasse ich meinen Sohn ans Auto-Steuer mit Bescheid zur Ausbildung als L-17-Begleiter, ans Flugzeug als geprüfter Fluglehrer und ans Boot einfach zum üben - da sind mir keine Voraussetzungen bekannt welche ich als Lehrer erfüllen müsste. Ich sitze auch so daneben, dass ich Gas und Steuer erwische. Irgendwie war auch ich an allen drei Steuern bevor ich einen Schein hatte um es zu lernen! In Kroatien braucht man keine Praxisstunden, aber bedeutet das, dass man ohne Schein auch keine machen darf (mit Lehrer daneben - aber was ist ein Bootslehrer?)?
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" |
#15
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Wenn schon "Experten" wissen, wie die gesetzliche Lage ist, wäre es nett, die gesetzlichen Passagen auch zu posten, ev auch übersetzt.
Sonst wird das nix...... |
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