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Steuerpflicht, Gebrauchtkauf Privat von Händler in Italien
Hallo zusammen,
kann mir jemand diesen Passus erklären? Zur Situation. Ich möchte als Privatmann von einem Italienischen Händler ein Boot kaufen. Das Boot ist 6 Jahre alt, der Motor hat aber noch keine 100 Stunden auf der Uhr. Das Boot ist gem. Händler versteuert. Als Nachweis bekomme ich eine Urspungsrechnung mit ausgewiesener Mehrwersteuer. Das Boot wird als gebraucht verkauft. Jetzt habe ich diesen Passus bei yachtregistration.de gelesen. Das Boot ist unter 7m Länge, wie gesagt 6 Jahre alt, hat aber noch keine 100 Stunden. Ist es jetzt ein Neuboot und muss dann ein zweites Mal versteuert werden obwohl es nachweislich schon versteuert wurde? Hier mal der Auszug den ich gefunden habe. Und was bedeutet dann der letzte Satz ganz unten? "Erwerb von Neufahrzeugen für Privatpersonen innerhalb der EU Also: Was passiert eigentlich steuerlich, wenn ich beispielsweise ein neues Boot in Holland kaufe und nach Deutschland liefern lasse? Dieser Vorgang wird als „innergemeinschaftlicher Erwerb“ bezeichnet. Ein Sonderfall des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist der Erwerb von „Neufahrzeugen“, für die ganz besondere Regelungen gelten. Dazu müssen wir zunächst wissen, welche Wasserfahrzeuge steuerrechtlich überhaupt als „neu“ begriffen werden. Ein Wasserfahrzeug ist neu, wenn es länger ist als 7,50 m; die erste Inbetriebnahme nicht länger zurückliegt als drei Monate; es bei länger zurückliegender Inbetriebnahme nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat. Im Gegensatz zur Lieferung anderer Waren gilt für die Lieferung von so definierten Neufahrzeugen steuerrechtlich uneingeschränkt das Bestimmungslandprinzip. Das heißt, jede Lieferung eines Neufahrzeuges in ein anderes EU-Land, auch durch Nichtunternehmer, ist im Land des Lieferers steuerfrei. Dementsprechend muss der Abnehmer, auch wenn er eine Privatperson ist, in seinem Sitzland den Erwerb des Neufahrzeugs besteuern. Dies geschieht durch eine Steuererklärung, die der Käufer innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb bei dem für ihn zuständigen Finanzamt abgeben muss (Fahrzeugeinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5a und § 18 Abs. 5a Umsatzsteuergesetz). Wobei „Otto Normalbootkäufer“ bei dieser Regelung nicht unbedingt verstehen muss, warum beim Kauf eines neuen Bootes bis zu 7,50 m Länge auch bei Lieferung nach Deutschland nicht im Bestimmungsland (Deutschland), sondern im Erwerbsland (Niederlande) zu versteuern ist."
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Beste Grüße, Thomas |
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