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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 27.07.2006, 12:30
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Trailerimport aus Italien -welches Kennzeichen?

Hallo zusammen,

nachdem mir die Suchfunktion einen Fall wie den meinen nicht liefern konnte, frage ich jetzt mal nach, ob sich jemand damit auskennt:

Es ist soweit: Ich möchte in Italien ein RIB kaufen, mit Trailer (wenn ich nun sage, dass es sich um ein Marlin handelt, wisst Ihr, wer es vermittelt hat...).

Dieser Trailer, Bj. 03, ist in Italien zugelassen. In Italien müssen diese Sportanhänger extra versichert sein (nicht wie in Deutschland, wo sie über das Zugfahrzeug mitversichert sind). Diese Versicherung in I ist abgelaufen.

Wie bringe ich jetzt das Boot mit dem Hänger nach Deutschland? Möglichst korrekt, aber möglichst einfach?

a.) Indem ich mir hier eine Deckungszusage meiner Versicherung hole und den Trailer mit dem ital. Kennzeichen nach D fahre?

Oder b.) hole ich mir Deckungszusage und Kurzzeitkennzeichen in D, schraube das Kennz in I dran?

Oder c.) brauche ich sogar ein ital. Export-Kennz (wahrscheinlich der absolut korrekte Weg, kann ich den umgehen?)

Kennt jemand eine unbürokratische , aber halbwegs legale Lösung, wie ich das Boot auf dem Trailer nach D bringe? Es eilt, ich will morgen abend losfahren...

Klaus
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  #2  
Alt 27.07.2006, 12:34
stebn stebn ist offline
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Hallo
es gibt Ausfuhrkennzeichen. Dann wird es bestimmt auch Einfuhrkennzeichen geben.

Frage mal beim Straßenverkehrsamt nach!
__________________
Gruß Stefan
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  #3  
Alt 27.07.2006, 12:37
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Habe ich schon, die sind der Meinung: Lösung c.)

Aber selbst nach der Internetseite des ADAC handelt es sich da um eine mögliche Lösung, mit dt. Kurzzeitkennzeichen in I zu fahren....

Klaus
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  #4  
Alt 27.07.2006, 12:37
rotbart
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Schick DieterM mal eine PN, der ist ja schon soetwas wie ein Profi für den Import von Marlins
Der kann Dir alle Details auswendig sagen.
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  #5  
Alt 27.07.2006, 12:39
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Hallo Rotbart,



Dieter weiss eh schon Bescheid. Aber so wie er bisher die Boote geholt hat (Weg a.)) , funktioniert es diesmal nicht, deswegen frage ich hier nach.



Klaus
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  #6  
Alt 27.07.2006, 14:00
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Hallo Klaus,

vielleicht noch Version E.).

E.) wenn Du den Verkäufer motivieren könntest, die Vesicherung für den Trailer neu zu aktivieren und das für 3 Tage, dann wärest doch sicher auch aus dem Schneider und die vermeintlichen italien. Vorschriften wären eingehalten. Die Kosten können ja nur gering sein. Das ließe sich doch am Montag nach der positiven Besichtigung realisieren, da am Wochenende sowas sicherlich nicht möglich wäre, da alles geschlossen ist.

Ich bin ja nach wie vor der Meinung, das die deutsche Haftversicherungvom Zugfahrzeug (Version A.)) die Haftversicherung des italien. straßenzugelassenen Trailers abdeckt. Aber die letzte Sicherheit kann Dir nur der deutsche Zugfahrzeugversicherer geben.

Wünsche Dir am Wochenende alles Gute bei der Besichtigung. Gute Fahrt!
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  #7  
Alt 27.07.2006, 14:18
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Hallo Dieter,



habe die Verkäufer jetzt angemailt, das Problem geschildert, und als Möglichkeiten den ganz offiziellen Weg angedacht, bei dem ich aber ihre Hilfe bräuchte, oder genau die von dir vorgeschlagene Version E.

Ich habe jetzt mal im Internet nachgeforscht, mit dt. Kurzzeitkennzeichen ging für Export aus D nach I, nicht in unserer Richtung.

Verstösse werden in I mit Strafen bis 1000 Euro und Beschlagnahme des Fahrzeuges geahndet....

Klaus
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  #8  
Alt 27.07.2006, 15:20
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Verkäuferin kümmert sich um Versicherung, ich darf dann mit dem zugelassenen und versicherten Trailer nach D fahren; will es ja nicht aus Italien exportieren. Und wenn mir dann, wenn das Boot in D ist, dieses mir so gut gefällt, dass ich es kaufen will, hat das ja mit Export nichts zu tun...

Klaus
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  #9  
Alt 27.07.2006, 16:21
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Zitat:
Zitat von KlausB
Verkäuferin kümmert sich um Versicherung, ich darf dann mit dem zugelassenen und versicherten Trailer nach D fahren; will es ja nicht aus Italien exportieren. Und wenn mir dann, wenn das Boot in D ist, dieses mir so gut gefällt, dass ich es kaufen will, hat das ja mit Export nichts zu tun...

Klaus
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  #10  
Alt 01.10.2009, 12:19
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Zitat:
Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Verkäuferin kümmert sich um Versicherung, ich darf dann mit dem zugelassenen und versicherten Trailer nach D fahren; will es ja nicht aus Italien exportieren. Und wenn mir dann, wenn das Boot in D ist, dieses mir so gut gefällt, dass ich es kaufen will, hat das ja mit Export nichts zu tun...

Klaus
Gilt das noch?
Gilt das auch für Österreich?

Was heißt das genau? Wenn ich eine Kontrolle habe, sage ich, ich transportiere das Boot nur für den Besitzer, weil der es in die Ostsee legen will?

Wenn es so geht, macht es dann Sinn, sich trotzdem bzw. zusätzlich von meiner eigenen Versicherung eine kurzfristige Deckung für Kasko und Haftpflicht geben zu lassen? Falls ja, nur für das Boot oder auch für den Trailer?
__________________
Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
(Wilhelm Busch)
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  #11  
Alt 01.10.2009, 12:33
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Wenn Du so eine Aktion machst, macht es u.U. Sinn, das Boot zu versichern (VK) die eine Haftpflichtversicherung für den Trailer miteinschließt.

Du mußt dann aber die ital. Papiere wieder zurückschicken, so daß Dein Verkäufer den Trailer abmelden kann, evtl. möchte Dein LA aber die Papiere wieder zurück,bevor Du deine Zulassung bekommst.Könnte dumm laufen

Kann ein kleines Lied davon singen
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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  #12  
Alt 01.10.2009, 15:08
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Zitat:
Gilt das noch?
Gilt das auch für Österreich?
Also so liefs bei uns vor drei Jahren: Die Italiener haben den Trailer (der vorher nicht angemeldet war - das war das Problem) neu angemeldet und versichert. Wir haben das Boot ganz offiziell und legal in Italien gekauft und dann mit diesem ital. Kennzeichen nach D gebracht (das war bei uns die Scjhwwierigkeit, weil wir unterwegs ein Rad vom Trailer verloren haben). In D TÜV-Abnahme und Ummeldung. Dabei wurden die ital. Papiere und das ital. Kennzeichen eingezogen, wenn ich mich recht erinnere.

Gehe nicht davon aus, dass sich da viel geändert hat. Aber vielleicht schreibt einer von denen, die dieses Jahr (2009) ein Boot mit Trailer nach Deutschland geholt haben, mehr...

Warum fragst Du nach Österreich? Du bringst das Boot doch nach Deutschland?

Klaus
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #13  
Alt 01.10.2009, 15:39
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Zitat:
Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Warum fragst Du nach Österreich? Du bringst das Boot doch nach Deutschland?
Da gibt es auch schöne Boote. Und die Kommunikation klappt besser.

Nachdem ich anhand Eurer Hinweise und Dieters Laufzettel den italienischen Verkäufer um konkrete Auskunft und Bilder -insbesondere von der Bootsnummer- gebeten habe, habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Er besteht übrigens auf 1998. Ich habe gesucht und ein Boot gleicher Bauart woanders gefunden, mit Baujahr 1988. Der Anbieter hat das Boot in einer anderen Plattform eingestellt mit Bj 1999.

Ich wäre vielleicht trotzdem interessiert gewesen, aber wenn die zwingend notwendigen Papiere schon nicht bestätigt werden... . Dann noch die Sache mit dem Trailer. Och nö.
__________________
Gruß
Andreas

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  #14  
Alt 01.10.2009, 16:54
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Hallo Freunde,
Vorsicht ist geboten, und nicht immer mögen die Italiener die Überführung auf ihrem Kennzeichen, was sie bevollmächtigen müssen im Kaufvertrag. Danach wird die Trailer Zulasssung bei der deutschen oder österreichischen Zulassung gelöscht und amtlich intern nach Italien zurückgemeldet. Innerhalb der EU darf ein Fahrzeug nicht an zwei Stellen gleichzeitig zugelassen sein.

Daher erfolgt in der letzten Zeit immer mehr die Abholung in Italien mit einer Kurzzeit-Überführungs-Nummer, so nach A wie auch nach D. Dann verpflichtet sich der Verkäufer die Trailer-Zulassung in Italien kurzfristig abzumelden und diese Dokumente dem Käufer per Einschreibpost nachzusenden für seine einheimische Zulassung. Manchmal ist die Abmeldung schon erfolgt, und die Dokumente vom Trailer können gleich mitgegeben werden.

Für manch einen ist dies Neuland und auch Zweifel kommen auf, was verständlich ist. Hinzu kommt das deutsche Zulassungsämter hier auch nicht immer korrekte Auskünfte geben, weil hier das Wissen fehlt. Aber nach 40-bis 50 Booten, die bereits aus Italien geholt wurden in den letzten Jahren spricht etliches dafür, da besonders im italienischen Gebrauchtmarkt für Festrumpfschlauchboote das Angebot riesig ist, wenn auch nicht alle Angebote immer ganz korrekt formuliert werden.

Die gebräuchlichste Formulierung bei italienischen Angeboten ist immer wieder "comme nuovo" oder "pochissime hori", und das für Schrottleichen!

Hier noch der erforderliche Text im Kaufvertrag mit den Bevollmächtigungen für die Überführung mit dem italienischen Kennzeichen:

Für die Überführung bevollmächtigt der Verkäufer den Käufer den Trailer mit der italienischen Zulassung in sein Heimatland zu überführen.
Nachdem der Käufer in sein Heimatland zurückgefahren ist, verpflichtet er sich die Nummerschildern und die Unterlagen des Trailers unverzüglich dem Verkäufer per Einschreibpost zurückzusenden. Auf diese Weise wird der Verkäufer den Trailer aus dem italienischen Kraftfahrzeugregister (PRA), wegen Ausfuhr ins Ausland, löschen dürfen. Der Verkäufer verpflichtet sich die Bestätigungsanlage des beendeten Trailerlöschungsverfahrens sofort dem Käufer zu senden.

Geändert von DieterM (01.10.2009 um 17:20 Uhr)
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  #15  
Alt 01.10.2009, 18:04
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Hallo Freunde,
Vorsicht ist geboten, und nicht immer mögen die Italiener die Überführung auf ihrem Kennzeichen, was sie bevollmächtigen müssen im Kaufvertrag. Danach wird die Trailer Zulasssung bei der deutschen oder österreichischen Zulassung gelöscht und amtlich intern nach Italien zurückgemeldet. Innerhalb der EU darf ein Fahrzeug nicht an zwei Stellen gleichzeitig zugelassen sein.

Daher erfolgt in der letzten Zeit immer mehr die Abholung in Italien mit einer Kurzzeit-Überführungs-Nummer, so nach A wie auch nach D. Dann verpflichtet sich der Verkäufer die Trailer-Zulassung in Italien kurzfristig abzumelden und diese Dokumente dem Käufer per Einschreibpost nachzusenden für seine einheimische Zulassung. Manchmal ist die Abmeldung schon erfolgt, und die Dokumente vom Trailer können gleich mitgegeben werden.

Für manch einen ist dies Neuland und auch Zweifel kommen auf, was verständlich ist. Hinzu kommt das deutsche Zulassungsämter hier auch nicht immer korrekte Auskünfte geben, weil hier das Wissen fehlt. Aber nach 40-bis 50 Booten, die bereits aus Italien geholt wurden in den letzten Jahren spricht etliches dafür, da besonders im italienischen Gebrauchtmarkt für Festrumpfschlauchboote das Angebot riesig ist, wenn auch nicht alle Angebote immer ganz korrekt formuliert werden.

Die gebräuchlichste Formulierung bei italienischen Angeboten ist immer wieder "comme nuovo" oder "pochissime hori", und das für Schrottleichen!

Hier noch der erforderliche Text im Kaufvertrag mit den Bevollmächtigungen für die Überführung mit dem italienischen Kennzeichen:

Für die Überführung bevollmächtigt der Verkäufer den Käufer den Trailer mit der italienischen Zulassung in sein Heimatland zu überführen.
Nachdem der Käufer in sein Heimatland zurückgefahren ist, verpflichtet er sich die Nummerschildern und die Unterlagen des Trailers unverzüglich dem Verkäufer per Einschreibpost zurückzusenden. Auf diese Weise wird der Verkäufer den Trailer aus dem italienischen Kraftfahrzeugregister (PRA), wegen Ausfuhr ins Ausland, löschen dürfen. Der Verkäufer verpflichtet sich die Bestätigungsanlage des beendeten Trailerlöschungsverfahrens sofort dem Käufer zu senden.

Hallo Dieter,

im Grunde hast Du im Ablauf recht.Was ich jetzt vor 2 Wochen festgestellt habe, die Ummeldung bzw. Abmeldung innerhalb des EG Raumes funktioniert nicht einwandfrei.Dauert u.U. Monate.

Ich habe mit dem Zulassungamt vereinbart, ich bekomme den ital.angemeldeten Trailerbrief entwertet(von dt. Landratsamt) zurück, sende diesen zurück so daß der Italiener sein Trailer abmelden kann und nicht länger zahlen muß,nur weil die Ämter so lange brauchen.Kennzeichen wird in Italien eingezogen, der Brief kommt zu uns nach Deutschland zurück.A weng kompliziert, aber so haben wir uns geeinigt.
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LG Ralf

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