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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 04.02.2007, 18:59
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Frage Welche Beleuchtung ist Pflicht

Woltte mal wissen welche Beleuchtungseinrichtungen bei unserem BWA Six One Pflicht sind
Reicht ein weißes Rundumlicht ?
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  #2  
Alt 04.02.2007, 19:04
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Hmmm...

Ich könnte jetzt Schreiben das man sowas beim SBF lernt

Aber ich schreib einfach mal das du eigentlich gar kein Licht haben MUSST...

Aber da war mal was von wegen Unsichtiges Wetter, Nacht, etc...
Und da fällt mir zum weißen Rundumlicht auch noch was von 7 km/h ein...


Gruß Carsten
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  #3  
Alt 04.02.2007, 19:04
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Hi,

i.d.R. nein! Siehe auch hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #4  
Alt 04.02.2007, 19:05
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Zitat:
Zitat von Aladin
Und da fällt mir zum weißen Rundumlicht auch noch was von 7 km/h ein...
7 Knoten...
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  #5  
Alt 04.02.2007, 19:14
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Hast Recht... Habs grad nochmal bei deinem Link nachgelesen...

Im Moment mach ich mir bei mir noch keine Gedanken über Lichterführung, erstmal kommt der Steuerstand

Gruß Carsten
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  #6  
Alt 04.02.2007, 19:15
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Berny
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Hab da noch etwas interessantes gelesen:
Zitat:
Zitat von bsh
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die
aufgrund der Bauart keine Lichter wie o. g. führen
können, z. B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge
oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine,
dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben
ist, nicht fahren
– es sei denn, es liegt
ein Notstand vor.
Oha, sowas könnte sich also zum Eigentor entwickeln !!!
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  #7  
Alt 05.02.2007, 12:28
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von Aladin
Aber ich schreib einfach mal das du eigentlich gar kein Licht haben MUSST...
Zitat:
Zitat von thball
i.d.R. nein! Siehe auch hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Hallo,

diese Aussagen wundern mich. Zumal wenn Tom den Link zur BSH anfügt, in der explizit das Gegenteil beschrieben und noch dazu ein Schaubild für die vorgeschriebene Beleuchtung eines Schlauchbootes gezeigt wird.

Grundsätzlich gilt: Wer im dunkeln oder bei unsichtigem Wetter auf See- oder Binnenschiffahrtsstraßen unterwegs ist muss die vorgeschriebene Beleuchtung führen.
Bei dem Link ist noch hinzuzufügen daß sich der Text auf Seeschiffahrtsstraßen bezieht, im Bereich der Binnenschiffahrt kommen, auch wenn das hirnrissig ist, andere Vorschriften zum tragen.

Wer diese Beleuchtung nicht führt kann natürlich problemlos am Tag und bei sichtigem Wetter fahren, nachts und bei unsichtigem Wetter aber eben nicht bzw. nur bei einem Notfall.

Interessant ist auch noch ein weiterer Hinweis: Fahrzeuge unter deutscher Flagge dürfen auschliesslich BSH-zugelassene Lampen führen


Grüße

Harald
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  #8  
Alt 05.02.2007, 12:53
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Hallo Harald,

meine Antwort bezog sich auf die Aussage: "Reicht ein weißes Rundumlicht?" Das wie gesagt i.d.R. NEIN!!! (siehe BSH bis 7 Knoten und Länge etc.)

Ansonsten sind die wesentlichen Punkte ja schon genannt worden...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #9  
Alt 05.02.2007, 13:08
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo,


...

Interessant ist auch noch ein weiterer Hinweis: Fahrzeuge unter deutscher Flagge dürfen auschliesslich BSH-zugelassene Lampen führen


Grüße

Harald
Diese Bundesbehörde = Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie (BSH) ist seit 1997/1998 aufgefordert von der EU innerhalb der EU gefertigte Qualitätslampen mit einheimischer EU-Zertifizierung gegenseitig anzuerkennen. Dagegen setzt das BSH lapidarisch Neuanträge um nationales Recht weiter vorhalten zu können und den wertvollen Obulus für den Ministempel an deutschen Lampen nicht zu verlieren. Für uns Deutsche Bootsfahrer ist das leider ein sehr teurer Spaß!

Dabei staune ich derzeit auch noch über die schleppenden Behandlung von Anträgen zum Flaggenzertifikat wegen meinem neuen Outboarder, denn auf meine Schreiben vom 13.1., 16.1., und 22.1.2007 (Einschreiben!) habe ich bis heute keine Antwort.

Dagegen muß ich das WSA Regensburg loben, knapp 10 Minuten Verwaltungsarbeit, und meine neue geänderte Bootszulassung war fertig.
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  #10  
Alt 05.02.2007, 13:23
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
meine Antwort bezog sich auf die Aussage: "Reicht ein weißes Rundumlicht?" Das wie gesagt i.d.R. NEIN!!! .
Hallo Tom,

klar, das war dann ein Missverständnis, alles Andere hätte mich bei Dir in dem Zusammenhang auch schon sehr gewundert

Grüße

Harald
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  #11  
Alt 02.03.2007, 09:11
paracelsus paracelsus ist offline
Michael F.
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Was ist mit der batteriebetrieben Lichterführung und z.B. in Kroatien

Hallo! Aus meiner Sicht ist das Thema damit keinesfalls erschöpft.
Gibt es überhaupt vom BSH zugelassene batteriebetriebene Seitenlichter (zweifarben) und Rundumlicht? Aber was mich besonders interessieren würde, weil ich im Juni nach Cres fahre ist: Welche Lichter muss ich dort führen. Es gibt ja schon Batterielichter für 10.-€ - reicht das für Kroatien und vielleicht auch Sardinien?
Grüße Micha
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  #12  
Alt 02.03.2007, 10:03
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Frank.T Frank.T ist offline
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Ich würde sagen, da haben alle hier ein Problem, wo ist es möglich das Rundumlicht einen Meter über den Seitenlichtern zu führen?
Ich habe den Eindruck, dass es bei Kontrollen nicht so streng beachtet wird und nach dem Motto, hauptsache übehaupt eine Beleuchtung, behandelt wird.
Die Wapo hat uns auch bei Nebel und Dämmerung freundlich zugewunken obwohl meine Beleuchtung nicht den Vorschriften entsprochen hat.
Aber hier ist es auch so, das erst im Schadensfall das Kleingedruckte gelesen wird.
__________________
Gruß Frank

Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich.
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  #13  
Alt 02.03.2007, 13:18
paracelsus paracelsus ist offline
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Positionslichter z.B. Kroatien

OK, danke! Das ist ein Hinweis.
Also kaufe ich mir bateriebetriebene Zweifarben-Lichter und ein Rundumlicht ebenfalls batteriebetrieben - wie auch sonst.
Vielleicht schnalle ich das Rundumlicht hinten an einen am Spiegel befestigten Besenstiehl oder so. Und die Zweifarbenlampe irgendwie vorne?
Hat jemand einen Tip, wo ich etwas halbwegs anständiges in der Art bekomme?
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  #14  
Alt 02.03.2007, 19:49
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Noname (was heißt Paracelsus? Heiler..?),

vergiß die batteriebetriebenen Dinger, sind nur Funzeln mit 100 m Reichweite und die Batterien halten vielleicht 10-15 Minuten dann verdunkeln sie restlos. Schade um das Geld.

Du brauchst lediglich eine einfache Navibeleuchtung mit einem mind 1 sm weitreichenden weißen Rundumlicht für D/kl.Schlauchi bei unsichtigem Wetter oder wenn der Tag ausklingt und die Nacht hereinbricht. Langsamfahren ist sowieso in der Nacht angesagt... da brettert man nicht mehr wegen der eingschränkten Sicht bei totaler Dunkelheit. Zusätzliche Scheinwerfer lassen Dich da nur noch mehr erblinden und bringen nichts. Die normale Nachtsichtigkeit ist da ausreichend!

Also kaufst Du Dir ein weißes Marine Rundumlicht mit einer 10 W Birne für 12 V Anschluß, dazu eine kleine Motorradbatterie, die Du mit einem Schalter anschließt. Die Lampe kommt oben auf den Fahnenstock drauf, den Du hoffentlich am Spiegelheck hast, und fertig.

Die größe der Batterie wählst je nachdem mit wieviel Stunden Du ev. mit Rundumlicht an fahren möchtest. Wie man das errechnet? hast Du in der Physikstunde gelernt... eine kleine Motorradbatterie dürfte aber für ein paar Stunden bei 10 W Abgabe ausreichen.
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  #15  
Alt 03.03.2007, 10:00
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM
Du brauchst lediglich eine einfache Navibeleuchtung mit einem mind 1 sm weitreichenden weißen Rundumlicht für D/kl.Schlauchi bei unsichtigem Wetter oder wenn der Tag ausklingt und die Nacht hereinbricht. Langsamfahren ist sowieso in der Nacht angesagt...
das stimmt. Aber nur für den Bereich See. Im Binnenbereich gelten andere Bestimmungen, die Lösung weißes Rundumlicht/max. 7 Seemeilen Höchstgeschwindigkeit gilt hier nicht, hier sind zwingend Positionsleuchten vorgeschrieben. Und zwar mit BSH/DHI-Zulassung.

Wie man sich in diesem Fiasko mit einem kleinen Schlauchboot schließlich verhält?... Sicher ist eine nicht vorschriftsmäßige Beleuchtung einer Dunkelfahrt vorzuziehen.

Grüße

Harald
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