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  #1  
Alt 23.02.2007, 19:45
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Zuteilung eines Grünkennzeichens am Trailer

Hallo,

habe heute von der Fa. Harbeck die Bestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle sowie das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis für meinen neuen Trailer SRK 550 erhalten. Der Trailer soll am kommenden Dienstag zu meinem Händler geliefert werden. Da ich den Trailer mit Kennzeichen dort abholen möchte, will ich diesen nach Möglichkeit am Montag zum Straßenverkehr zulassen. Welche Dokumente sind zur Vorlage bei der Zulassungsstelle noch erforderlich (neben dem Bundespersonalausweis, der ist ja obligatorisch)?

Möchte, das der Trailer ein Grünkennzeichen bekommt. Ist damit die Einreise nach Kroatien möglich?

Danke für Eure Antworten

Grüsse aus dem Saarland

Rüdiger
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  #2  
Alt 23.02.2007, 20:01
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Hallo Rüdiger,

mit dem Trailer-TÜV-Gutachten oder der ABE (=Allgemeine Betriebserlaubnis) von Harbeck für Deinen Trailer kannst Du die Zulassung beantragen. Ist Dein Trailer als Sportgeräteträger ausgewiesen, dann bekommst Du in der Regel eine grüne Zulassungsnummer, die Steuer- und Versicherungsfrei ist (Haftversicherungsabdeckung durch das Zugfahrzeug aber nur im angekuppelten Zustand. Diese grüne Zulassungsnummer ist in ganz Europa die legale Zulassungs-Nummer des Trailers.

Für Kroatien reicht die grüne Zulassungsnummer alleine nicht, da mußt Du eine eigen Haftversicherung für den Anhänger haben und die dazugehörige grüne Versicherungskarte.

Die Trailer-Haftversicherung kostet Dich im Jahr um die Eur 15-25,00, schützt Dich aber auch bei Haftschäden im abgekuppelten Zustand.
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  #3  
Alt 23.02.2007, 20:27
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Trailerzulassung

Hallo Dieter,

vielen Dank für die schnelle Hilfe, da ich aus beruflichen Gründen nicht selbst zur Zulassungsstelle kann und mein Vater mir das erledigt, will ich vermeiden, das er dort weggeschickt wird, da ihm ein Dokument fehlt.
Eine Doppeldeckungskarte oder so etwas brauche ich tatsächlich nicht?

Rüdiger
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  #4  
Alt 23.02.2007, 20:55
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Hallo Rüdiger,

gebe bitte Deinem Vater D/Ausweis mit und bevollmächtige ihn die Zulassung für Dich durchführen zu dürfen.

Für Kroatien muß Dein Trailer eine Haftversicherung haben, also muß Du von Deiner Versicherung auch eine Deckungsbestätigung für die Zulassung mit vorlegen.

Noch ein Tipp, achte bei der Übernahme des neuen HARBECK-Trailers auch darauf, das die Lichter richtig funktionieren (Probeschalten) und das Du auch die für den Straßenverkehr vorgeschrieben 2 Keile mitbekommst.
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  #5  
Alt 23.02.2007, 21:19
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Rüdiger,

gebe bitte Deinem Vater D/Ausweis mit und bevollmächtige ihn die Zulassung für Dich durchführen zu dürfen.
Ich kanns jetzt nur für Österreich sagen, aber wenn wir hier von jemand anders eine Zulassung durchführen lassen, ist es besser weil kostenlos ihm eine Ermächtigung auszustellen. Die Vollmacht ist kostenpflichtig.
__________________
Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!!
Dein/Euer Manfred
____________________________________________
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  #6  
Alt 23.02.2007, 21:24
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Zitat:
Zitat von N8falke
Ich kanns jetzt nur für Österreich sagen, aber wenn wir hier von jemand anders eine Zulassung durchführen lassen, ist es besser weil kostenlos ihm eine Ermächtigung auszustellen. Die Vollmacht ist kostenpflichtig.
Nein, in D ist eine einfache Bevollmächtigung für die Zulassung anstelle durchzuführen ausreichend. Es müssen aber beide orig. Personalausweise des Trailer-Besitzers und des Zulassenden vorgelegt werden.
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  #7  
Alt 23.02.2007, 23:47
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Hallo,
Bei meiner Anmeldung muss noch eine Bescheinigung vom Hersteller vorgelegt werden das der Trailer neu, ist, und das für denselben noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde.
mfg Dieter
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  #8  
Alt 24.02.2007, 00:19
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Zitat:
Zitat von Dieter A.
Hallo,
Bei meiner Anmeldung muss noch eine Bescheinigung vom Hersteller vorgelegt werden das der Trailer neu, ist, und das für denselben noch kein Fahrzeugbrief ausgestellt wurde.
mfg Dieter
Meines Wissens gibt es keinen KFZ-Brief für Spotbootanhänger. Mit dem TÜV-Gutachten oder der ABE des Herstellers wird die Betriebserlaubnis erteilt, und damit wird die Zulassung erfolgen. In diesem Dokument werden dann die Zulassungen mit dem Kennzeichen und das Zulassungsdatum eingetragen. Bei einer Erstzulassung ist dieses Dokument noch blanco. Von anderen Bescheinigungen ob neu, ist mir nichts bekannt, zumindest was Zulassungen in Bayern betrifft. Außerdem kann Jürgen sicher auch noch eine Rechnung v.d. Fa. Harbeck oder dem Händler vorlegen, falls die Zulassungsstelle so pingelig sein sollte, was sehr ungewöhnlich wäre.

Bei andere Fahrzeugen wird ein KFZ-Brief benötigt vom Hersteller, darin ist auch ersichtlich, ob das Fahrzeug neu zugelassen wird oder schon Vorbesitzer hatte. Wird ein zweiter oder Ersatz KFZ-Brief verwendet, so gibt es Hinweise auf das Alter etc..
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  #9  
Alt 24.02.2007, 00:38
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@ Dieter,
Was Du geschrieben hast ist richtig,
bei uns muss der Kaufvertrag und diese Bescheinigung vorgelegt werden. Habe meinen neuen Trailer gestern vom Hersteller abgeholt.
mfg. Dieter
Angehängte Grafiken
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  #10  
Alt 24.02.2007, 09:32
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Trailerzulassung

Hallo,

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Bin mir aber jetzt immer noch nicht im Klaren darüber, ob ich für die Zulassung eine Doppeldeckungskarte vorlegen muss oder ob ich die Versicherung, z.B. für Kroatien auch noch nach der eigentlichen Zulassung abschließen kann.

Rüdiger
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  #11  
Alt 24.02.2007, 10:14
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Zitat:
Zitat von ruediger013
Hallo,

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Bin mir aber jetzt immer noch nicht im Klaren darüber, ob ich für die Zulassung eine Doppeldeckungskarte vorlegen muss oder ob ich die Versicherung, z.B. für Kroatien auch noch nach der eigentlichen Zulassung abschließen kann.

Rüdiger
Wenn du ein grünes Kennzeichen bekommst, brauchst du keine Doppelkarte vorliegen, weil keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist.

Für HR ist (soweit ich weiss) eine grüne Versicherungskarte erforlderlich.

Ich habe meinen Trailer über die Boot-Versicherung mitversichert und einen entsprechenden (hoffentlich für HR ausreichend ) Versicherungsnachweis der Versicherung bekommen.
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  #12  
Alt 24.02.2007, 16:37
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Zitat:
Zitat von ruediger013
Hallo,

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Bin mir aber jetzt immer noch nicht im Klaren darüber, ob ich für die Zulassung eine Doppeldeckungskarte vorlegen muss oder ob ich die Versicherung, z.B. für Kroatien auch noch nach der eigentlichen Zulassung abschließen kann.

Rüdiger
hi Rüdiger,
du musst keine Doppelkarte vorlegen bei der zulassung ! ( sportgeräteträger)
Du kannst den Sportanhänger dann später dann bei deiner versicherung noch versichern für Kroatien dann bekommst auch dafür dann eine grüne versicherungskarte ...

gruss
Swen
__________________


Swen ....... hoas i mit "w" :)
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  #13  
Alt 24.02.2007, 20:08
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Trailerzulassung

Hey,

danke für die ergänzenden Antworten. Habe Trailer heute Vormittag bereits beim Händler abgeholt, nachdem er sich zu meiner Verwunderungen heute am Samstag kurz telefonisch bei mir gemeldet hatte. Der Trailer kam ein paar Tage früher als geplant.
Habe den Hänger mit einem Rotkennzeichen eines Freundes abgeholt. Jetzt kann ich mir mit der Zulassung ein paar Tage Zeit lassen, ggfls. bis zum nächsten Wochenende, mal sehen, was der Wettergott meint, juckt ja schon in den Fingern. Werde das Boot mal morgen aufbauen und den Trailer justieren.

Fährt sich prima das Teil, auch unbeladen.

Danke

Rüdiger
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  #14  
Alt 24.02.2007, 21:44
wotto
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Vor Zulassung prüfen ob du 100km fahren willst

Hallo Rüdiger,
überleg dir bevor du den Trailer anmeldest ob du evtl. eine 100km/h Zulassung haben möchtest. Die grundsätzliche Möglichkeit besteht eigentlich immer. Ein paar Hinweise kann mann auf der Internetseite von Harbeck nachlesen >>>> Um Links zu sehen, bitte registrieren <<<< unter Gesetzliche Bestimmungen. Ich habe meinen Trailer gerade fertig. Bei Harbeck bekommt mann dei Bescheinigung für noch nicht zugelassene Trailer deutlich günstiger. Wenn ich mich nicht täusche 35 Euro für noch nicht zugelassene und (so wie ich gerade erst) 85 Euro für bereits angemeldete.

Das grüne Kennzeichen ist für Kroatien kein Problem, es bedeutet ja auchnur das keine Kraftfahrzeugsteuern bezahlt werden müssen.
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