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  #1  
Alt 21.05.2007, 21:31
Xenia II Xenia II ist offline
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Wie funktioniert das eigentlich mit der Zulassung???

Hallo,
kann mir mal jemand sagen ob ich meinen neuen Trailer jetzt zulassen muss oder nicht, denn man hört immer was anderes!
Die verkäuferin in Holland hat mir keine Papiere gegeben da sie meint es gebe keine weil man den Hänger nicht anmelden muss.
Wie mache ich das dann am besten mit der Anmeldung????

ich danke euch schon im vorraus!
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  #2  
Alt 21.05.2007, 22:17
Benutzerbild von mcstander
mcstander mcstander ist offline
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Zulassungsfreie Anhänger nur bis 25 km/h...siehe hierbei Bauer Rübe mit seinem 25 km/h - Schild am Gummiwagen...ist er schneller unterwegs, dann Verstoß ...

Trailer für Kfz sind bis zu 80 (100) km/h unterwegs und bauartbedingt dafür zugelassen,...also schneller als 25 km/h ... zulassungspflichtig.

Dies ist auch in Holland...sorry Niederlande nicht anders...meine ich zumindest.
__________________

Schöne Grüße

Olli
( Meine Frau sagt, ich sei glücklich verheiratet )
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  #3  
Alt 21.05.2007, 23:17
Benutzerbild von attorney
attorney attorney ist offline
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Hi,

ich gehe mal davon aus, dass du dir nicht nur einen blossen Hafentrailer gekauft hast, sondern damit dein Boot auf der Strasse von A nach B transportieren willst.

In diesem Fall musst du den Trailer regulär beim Strassenverkehrsamt anmelden und brauchst dafür zwingenden den Brief, woraus auch hervorgeht, dass es sich um einen Transporter für ein Sportgerät zur privaten Nutzung handelt, der dann versicherungsfrei ist. Du bekommst dann ein grünes Nummernschild zugeteilt und erhälst einen Fahrzeugschein wie beim KFZ.
Die ganze Aktion kostet 50,- €
Ferner brauchst du bei der Anmeldung auch einen Tüv-Bericht.

Wenn dir der niederländische Händler keine Papiere beschaffen will oder kann,dann bring den Trailer schnell zurück.

Gruß
Rainer
__________________
[navigare necesse est
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  #4  
Alt 22.05.2007, 08:20
Benutzerbild von Frank.T
Frank.T Frank.T ist offline
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Erst einmal, ja eine Zulassung ist zwingend erforderlich um den Anhänger im öffentlichen Verker zu bewegen.
Anhänger für Sportzwecke haben keinen Fahrzeugbrief sondern eine allgemeine Betriebserlaubniss und die muss vorliegen, dabei ist egal ob diese aus Holland oder sonst wo her ist.
Ist keine Betriebserlaubniss vorhanden ist einieges an zu erlediegen.

1) Du musst nachweisen das der Anhänger dein Eigentum ist und nicht gestohlen ist.
2) Die einziege Möglichkeit der Tüv-Abnahme ist, den Anhänger als Eigenbau einer Vollabnahme zu unterziehen um eine Betriebserlaubniss zu erhalten, hierfür muss der Anhänger die technischen Bedingungen erfüllen.
3) Mit der Betriebserlaubniss darfs Du den Anhänger zulassen.

Zu Punkt 2 ist noch zu erwähnen, dass Du nicht einmal ein Kurzzeitkennzeichen ohne Betriebserlaubniss erhältst und den Anhänger selbst mit einem geeigneten Fahrzeug transportieren musst.

Da ich diesen Scheiß schon mit meinem ersten Trailer hinter mir habe, sage ich nur schmeiß das Ding lieber in den Schrott und kaufe einen neuen Trailer, die Kosten sind gleich und der alte Trailer wird sicher hierdurch keine Jungfrau werden.
Ich hätte für den Aufwand damals locker einen neuen Trailer bekommen.
__________________
Gruß Frank

Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich.
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  #5  
Alt 22.05.2007, 11:30
Benutzerbild von Kleinandi
Kleinandi Kleinandi ist offline
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Hallo
Wenn auf dem Trailer ein Typenschild vom Hersteller ist reicht das auch zur Not.Allerdings ist dann die Abnahme etwas teurer da Du ein Vollgutachten zahlen musst.Bei mir incl. 100 km/h Zulassung etwa 80 Euro.Danach gibts beim zuständigen Landratsamt die Papiere.
__________________
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  #6  
Alt 24.05.2007, 17:54
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von mcstander
Dies ist auch in Holland...sorry Niederlande nicht anders...meine ich zumindest.
Ne die pappen einfach ein Kennzeichen von der Zugmaschine drauf und dann war es das. Kann in NL also bei solchen Anhängern durchaus so sein.

Gruß Hans
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  #7  
Alt 29.05.2007, 14:56
Benutzerbild von fubi
fubi fubi ist offline
Fubi
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wenn der trailer neu ist (und nicht ein gebrauchter, der nur für dich neu ist...), dann brauchst du in deutschland einen eigentumsnachweis (kaufvertrag) und eine europäische baumusterprüfung bzw. bescheinigung. es gibt nämlich die "alten" briefe nicht mehr. diese bescheinigung bekommst du auf jeden fall beim hersteller. damit zur zulassungsstelle rennen, ne nummer ziehen, warten ....und zulassen. tüv gibt es dann für drei jahre (bei neufahrzeug + erstzulassung) und der spaß kostet ungefähr 35 euro. dann die grüne nummer anschrauben und los geht es...mehr ist nicht zu tun....habe ich gerade so gemacht....
__________________
Viele Grüße Florian

Der korrekte Antrieb hat mindestens 12m²
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