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  #1  
Alt 26.05.2007, 15:51
santhos
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Umweltgeschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich

Hallo alle miteinand,
meine Schwiegermutter hat in der Zeitung einen Artikel gefunden in dem auf sogenannte Umweltgeschwindigkeitsbegrenzungen ( Immissionsgesetz ) aufmerksam gemacht wird. Wenn man diese Überschreitet ist das keine Ortnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand der mit über 2000€ geandet werden kann.
Nun meine Freunde aus Österreich, könnt ihr mir oder auch dem Forum dazu was mittteilen. Zu Beginn der Reisesaison wäre das doch ganz nützlich.

Oder war das eine Ente???
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  #2  
Alt 26.05.2007, 16:51
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Servus Michael!

Also bei uns auf der Tauernautobahn von der Grenze Salzburg bis Tunnel Pass Lueg und zw. Tauern - und Katschbergtunnel gibt es aus lt. Immisionsscjutzgesetz die 100derter Regelung. Siehe dazu Um Links zu sehen, bitte registrieren
Was eine tatsächliche Überschreitung kostet weis ich nicht, aber wenn du mit 105 - 110 dort fährst dann passt das schon . Wenn sie dich trotzdem erwischen, ich zahl dir die Strafe nicht

LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #3  
Alt 26.05.2007, 18:18
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elmarG. elmarG. ist offline
LORD of SEMTEX
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jauuu- z'erst bauen sie die Autobahn 3 Spurig aus, dann kleschn's an 100er hin,- aber nur dann, wenn z''viel Feinstaub o.ä. in der Luft liegt- auch in OÖ zwischen Enns und Knoten Linz...haha...

...die 2000,- Strafe is' glaub' ich ein Bißchen - naja - sagen wir: es wird nit alles soooo heiß gegessen, wie's gekocht wird...
__________________

...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht...
Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
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  #4  
Alt 26.05.2007, 18:41
hobbycaptain
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in der Steiermark gibts auch ein paar so verblödete Hunderter auf der SÜD-AB (A2) .
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  #5  
Alt 26.05.2007, 21:38
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von santhos
Wenn man diese Überschreitet ist das keine Ortnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand der mit über 2000€ geandet werden kann.
1) Das stimmt so nicht, der Unterschied ist einfach die Gesetzesgrundlage, und die ist normalerweise die StVO und hier eben das Immissionsgesetz. Aber Prinzipiell sind beides Verwaltungsgesetze.

2) Die Strafen von 2000,- € können schon stimmen, aber das sind Höchststrafen.
Das heißt nicht, dass gleich jeder mit diesem Betrag bestraft wird.
Die Strafen sind im Regelfall analog zur StVO, also auch nicht viel anders.
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  #6  
Alt 27.05.2007, 13:07
rotbart
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Reden

Das neue österreichische Geschwindigkeitsschild
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Wo die Welt noch in Ordnung ist.jpg (29,0 KB, 55x aufgerufen)
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  #7  
Alt 27.05.2007, 15:36
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von rotbart
Das neue österreichische Geschwindigkeitsschild
ja, das passt
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  #8  
Alt 29.05.2007, 16:20
Benutzerbild von MichaelH
MichaelH MichaelH ist offline
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Ist es nicht so das die Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Formfehlers nix gilt und die die Strafe zahlten Anrecht haben das Geld zurückzubekommen?
__________________
LG
Michael
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  #9  
Alt 29.05.2007, 20:41
goeberl
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ja, da war irgendwas. aber ich glaub das hat nur die steiermark betroffen.
in wien ist ja jetzt auch die generelle 50er zone, begründet mit dem immissionsschutzgesetz luft. wennst jetzt auf der reichsbrücke mit einem 70er fahrst, wirst quasi nach diesem gesetz bestraft, aber ob das in alltäglichen gebrauch punkto strafhöhe einen unterscheid macht, wage ich zu bezweifeln.
lg martin
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