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  #1  
Alt 29.02.2008, 00:33
Smalte 1 Smalte 1 ist offline
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Überführungskennzeichen /Trailer

Hallo
Vielleicht weiß jemand darüber Bescheid.
Ich hab einen kleinen Techau Trailer auf dem CP mit ner ,,Hunderter,, Zulassung.
Neu gekauft vor 5 Jahren .Aber seit ca.3 Jahren ohne Tüv weil ich ihn nur zum trailern auf dem CP benutzt habe und nutze. Er müsste warscheinlich neu abgenommen werden.

Nun wollte ich denmächst mein neugebrauchtes Caribe C10 vom Verkäufer abholen.

Frage? Wenn ich mir ein Überführungskennzeichen/Rote Nummer hole...gilt das auch für einen Trailer ?
Er ist ansich mit dem Zugfahrzeug versichert und hat z.Zt.noch eine grüne Nummer.
Danke für Tips
Gruß Werner
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  #2  
Alt 29.02.2008, 06:41
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Aladin Aladin ist offline
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Moin,

du musst nur ganz normal TÜV drauf machen
Rote Nummern kannst Grundsätzlich auch für Anhänger nehmen...

Gruß Carsten
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  #3  
Alt 29.02.2008, 19:38
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Mutti
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Hallo,
mit den Roten Nummern habe ich dass auch schon gemacht
(mein Anhänger war 3 Jahre übern TüV ).
ist aber laut § Kennzeichenmissbrauch .
(da der Anhänger noch zugelassen war)
__________________
Gruß Harry


Mutti ist immer
und überall
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  #4  
Alt 29.02.2008, 20:00
stebn stebn ist offline
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Lass eine HU machen.. kosten für einen ungebremsten Trailer 28€!

Ich weiss nicht wie das beim Trailer ist... beim Auto wird dann eine Vollabnahme gemacht und du bekommst ( glaube ich ) einen neuen Kfz-Brief. ( Da gibt es Zahlen von 18 bzw. 84 Monate)

Sowas gibt es ja beim Trailer nicht.... also erstmal nachfragen und nach den Kosten erkundigen.
Dafür hast du ja einmal TÜV gespart.. gleicht sich also wieder aus

Zur HU darfst du auch fahren wenn deine HU schon abgelaufen ist! Musst nur halt eine Termin haben und das Fahrzeug muss Verkehrssicher sein!!
__________________
Gruß Stefan

Geändert von stebn (29.02.2008 um 20:08 Uhr)
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  #5  
Alt 29.02.2008, 20:29
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Halt...
Es ist (seit, ich glaub, 1.1.2007) fast nicht mehr nötig eine Vollabnahme machen zu lassen...
Solange man einen Fahrzeugbrief hat braucht man keinen §21 (Vollabnahme) mehr machen lassen!!! Vorher musste man wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate Stillgelegt war eine Vollabnahme machen, das ist hinfällig geworden
Mein Audi war gute 4 Jahre abgemeldet und ich hab ihn letztes Jahr ganz normal bei der Dekra vorgefahren und danach angemeldet...

Gruß Carsten
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  #6  
Alt 29.02.2008, 20:29
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Hallo Werner,
Wie Stefan schon schrieb Du kannst eine neue HU machen lassen.
Der Tüv rechnet die Zeit vom ablauf der letzen Abnahme. Bei gutem willen zahlst Du die Gebühr nur 2 x. Wenn Du Pech hast ( 3 Jahre abgelaufen) zahlst Du 3x.
mfg Dieter
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  #7  
Alt 29.02.2008, 20:33
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Zitat:
Zitat von Dieter A.
Hallo Werner,
Wie Stefan schon schrieb Du kannst eine neue HU machen lassen.
Der Tüv rechnet die Zeit vom ablauf der letzen Abnahme. Bei gutem willen zahlst Du die Gebühr nur 2 x. Wenn Du Pech hast ( 3 Jahre abgelaufen) zahlst Du 3x.
mfg Dieter
Falsch...

Wenn der TÜV bis zu 23 Monate überzogen wird, dann wird zurückdatiert, also bekommt man 1 Monat TÜV .
Wenn der TÜV 24 Monate oder mehr überzogen wird, dann gibts wieder 2 Jahre frischen TÜV

Gruß Carsten
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  #8  
Alt 29.02.2008, 20:55
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Zitat:
Zitat von Aladin
Falsch...

Wenn der TÜV bis zu 23 Monate überzogen wird, dann wird zurückdatiert, also bekommt man 1 Monat TÜV .
Wenn der TÜV 24 Monate oder mehr überzogen wird, dann gibts wieder 2 Jahre frischen TÜV

Gruß Carsten
Ja sicher bekommst Du nach 24 Monaten frischen Tüv,
aber Du zahlst für die 24 Monate wo Du keinen Tüv gehabt hast auch die Gebühr. Also 2 x bezahlen.
mfg Dieter
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  #9  
Alt 29.02.2008, 21:11
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Dann gehst du zum falschen TÜV

Irgendwer will dich Abzocken...

Gruß Carsten
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  #10  
Alt 29.02.2008, 21:30
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Hallo Carsten,
Ich habe die letzten Jahre bei einer Bootswerkstatt hier im Ruhrgebiet gearbeitet. Führe noch ab und zu für ihn Bootstransporte in Europa durch. Habe in den letzten Jahren bestimmt ein dutzend Trailer neu über den Tüv gebracht. Manche waren schon 6 oder 8 Jahre abgelaufen. Egal ob Tüv Essen, Bottrop oder Dekra
wir haben immer die jahre nachgezahlt.
Click the image to open in full size.
mfg Dieter
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  #11  
Alt 29.02.2008, 21:46
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...hier hast du noch etwas zum lesen!!!

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  #12  
Alt 29.02.2008, 23:02
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Dann bin ich ja mal froh das mein Prüfer es anders handhabt...
Ich musste noch nichts nachzahlen Wäre ja auch Sinnlos... Zu was sollte ich was zahlen was eigentlich nicht geleistet wurde...

Gruß Carsten (der jede Woche mit der Dekra zu tun hat)
__________________
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  #13  
Alt 29.02.2008, 23:42
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Hallo Carsten,
Dann hast Du einen Prüfer der das nicht so genau nimmt oder sich nicht auskennt.
Aber Du hast selbst geschrieben: nach 23 Monaten
bekomm ich noch einen Monat Tüv.
Nach 24 Monaten bekomm ich wieder 2 jahre neu.
Worum soll dann jemand nach 23 Monaten zum Tüv da er ja dann seine Abnahme bezahlt, und einen Monat später wieder hin muss und dann ja auch wieder bezahlen muss.
mfg Dieter
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  #14  
Alt 01.03.2008, 11:30
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Deswegen würde ja jeder normal denkende Mensch noch diesen einen Monat warten

Dann hat man wieder 2 Jahre und muss nicht nach 4 Wochen schon wieder hin...


Gruß Carsten
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  #15  
Alt 01.03.2008, 12:07
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Zitat:
Zitat von Aladin
Deswegen würde ja jeder normal denkende Mensch noch diesen einen Monat warten

Dann hat man wieder 2 Jahre und muss nicht nach 4 Wochen schon wieder hin...


Gruß Carsten
Hi--Gibt ja interessante Meinungen zu diesem Thema.
Ich werde nächste Woche mich zur Sicherheit hier in Hannover mal beim Tüv erkundigen wie die das praktizieren wenn man jahrelang mit dem Tüv überfällig ist.Darüber hinaus hab ich hier in der Nähe eine kleine Autoreparaturwerkstatt, von der ich weiß dass hier die Dekra Tüv-Abnahmen macht.Mal sehen was ich da in Erfahrung bringen kann.
Sollte es da wirklich gravierende Unterschiede geben fände ich das nicht in Ordnung.
Sollte es in der Beurteilung der Bewilligung ,hier in diesem speziellem Fall ,jeweils eine Ermessensfrage sein die der jeweilige Prüfer vertreten kann solls mir auch recht sein.
Werd mich dort vorab auch mal erkundigen und wenn ichs erfahren habe hier noch mal berichten.
Gruß Werner
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