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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Bootsanmeldung Kroatien
Hallo!
Weiß jemand, was ich alles für eine Bootszulassung in Kroatien benötige, Wenn mein Kollege der Besitzer ist und mir das Boot unentgeltlich leiht? Muss die Vollmacht von einem kroatischen Notar beglaubigt sein oder nicht? Vielen Dank für eure Hilfe! Lg Strassi |
#2
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nun lieber strassi-eigentlich fällt man nicht mit der Tür ins Haus sondern man stellt sich vor aber weil du so schön deinen Namen genannt hast ...
Du brauchst einen Nachweis dass das Boot gemeldet ist und versichert-beim ADAC gibt's den IBS, du hast die Führerscheine für HR? Dann klar ein Dokument mit Lichtbild oder Ausweis Kopie das beweist das der reguläre Eigner dir das Boot für einen bestimmten Zeitraum überlässt ,aber das wissen andere besser als ich ...warte noch ein wenig.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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Hallo Alex,
erstmal willkommen hier im FORUM! Hat das Boot eine österr. Zulassung? Wenn nicht vergiß es, denn der Eigentumsnachweis im Ausland ist wichtig. Ist das Boot überhaupot versichert? Gehört das Boot einem Verwandten, dann kannst Du mit einer einfachen Vollmacht nach HR damit, ansonsten vergiß es. Wer haftet denn bei Schaden? Hast Du kein Bootspatent für die See - auch ein kroatisches Patent für die Küste ginge - dann vergiß es. Motorisierte Boote müssen dort allgemein einen Schiffsführer mit Patent haben, Führerscheinfreiheit wird dort nicht anerkannt. Falls Du garnichts hast, finde ich es mutig, das Dir ein Kumpel sein Boot kostenlos ausleihen will. Es könnte Dir dort in HR sogar geklaut oder bei Vergehen beschlagnahmt werden! |
#4
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Sorry, das ich da so hineinplatze! ☺️
Ich bin der Alex, komme aus der Steiermark, fahre derzeit ein Zodiac Cadet 340. Da ich 2 Kinder habe, muss jetzt was grösseres her. Jetzt kauft ein Kollege ein Zar 47. Das Boot hat natürlich eine österreichische Zulassung, ist versichert und ich besitze den Sportboot Führerschein See. Eine Vollmacht von meinem Kollegen würde reichen? Ich hab was gelesen, dass die Vollmacht von einem kroatischen Notar unterschrieben sein muss! Ist das wirklich so? Vielen Dank für eure Hilfe Strassi |
#5
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Hallo Alex,
danke für Deine weiteren Infos zum Booit. Egal wo Du was gelesen haben willst. so empfehle ich Dir kein Boot von Dritten nach HR mitzunehmen. Eine Vollmacht geht nur zw. nahen Familien-Verwandten, aber nicht von Kollegen oder Freunden. Was anderes ist mir nicht bekannt. Warum? HR wehrt sich ggegen Vercharterungen und Vermietungen (auch kostenlose!) zw. Drittren im Ausland und besteht auf Charterverträge im Inland mit einheimischen Vercharterrern. Einige Vermieter von Booten in D und A haben Soindergenehmigungen von Kroatien und erlauben ausdrücklich daher die Mitnahme nach Kroatien. Andere haben ihre Boote bereits nin Kroatien liegen mit kroatischen Bootszulassunge. Aber vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, das kann Dir aber nur das kroatische Konsulat in Klagenfurt sagen, wo Du Dich am besten absichern kannst. Lasse es Dir dann aber schriftlich geben mit Siegel. |
#6
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Hi Strassi,
ich war letztes Jahr in HR, Pasman, mit Boot vom meinem Freund. Habe eine Vollmacht von ihm in engl. Sprache gehabt, das ich das Boot nutzen darf., Papiere vom Boot, Führerschein, Ausweis, das war's. In 10 min war alles in 'Biograd na moru' erledigt, keine Fragen oder sonstiges ... Ich wünsche Dir viel Spaß in HR! Ciao Tomas |
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