Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.01.2005, 20:15
Benutzerbild von helbil
helbil helbil ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.10.2003
Beiträge: 556
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Kennzeichen Kennzeichnung

Nachfolgend ein Link mit Hinweisen zu Kennzeichen und Kennzeichnung an Kleinfahrzeugen.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Zu beachten ist der letzte Absatz,
Er erläutert was dauerhaft anbringen meint.
Zitat
Dauerhaft anbringen
Verwendung i.S. "ständig" das Kennzeichen ist so lange zu zeigen, solange man Wasserstrassen befährt, auf denen die Kennzeichen vorgeschrieben ist. "beständig" i.S. gegen Witterungseinlüsse. Nicht gemeint ist jedoch "unbeweglich" oder "nicht zu entfernen". Zitat ende.

D.h. für uns Schlauchbootfahrer, es spricht nichts gegen Kennzeichenschilder die am Boot für die Fahrt Angebracht, und nach der Fahrt wieder entfernt werden.
Ist sicher sinnvoll für die Leute, die sich immer über Ihre ablösenden Buchstaben ärgern. Gründ (Um Links zu sehen, bitte registrieren) hat ein "Montagekit für Zulassungsschilder" im Angebot, das besteht aus je 2 Haltetaschen/Bootsseite,die auf die Schläuche dauerhaft aufgeklebt werden, und in die dann Zulassungsschilder (ähnlich wie Autokennzeichen) reingeschoben werden
__________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Helmut
Rib that`s it
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.01.2005, 22:14
Benutzerbild von Udo
Udo Udo ist offline
Leukermeer Bewohner ;-))
Treuesterne:
 
Registriert seit: 14.09.2003
Beiträge: 3.304
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hi Helbil,
dann war ich ja mit meinen Autokennzeichen die ich mit Kabelbinder am Boot angebracht hatte ja doch legal unterwegs.

Gruß Udo
__________________
Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.01.2005, 06:55
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
Treuesterne:
 
Registriert seit: 03.10.2004
Beiträge: 1.649
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo zusammen,

vielen Dank für den Hinweis mit den KFZ-Schildern - bei der Fa.Gugel auf der Homepage sieht man ein *KFZ-Schild* außen angebracht, dafür hätte ich mich beim Neuen entschieden.

Beim jetzigen Schlauchi hab ich die Ziffern auf den Aussenbordern angebracht. Die Position ist am Heck und sogar gut sichtbar erhöht und der Aussenborder hat eine eigene *Note*, die eventuelle Diebe kurzfristig zumindest sutzig macht.
Die Idee dazu hatte ich hier im Frühjahr 04 gelesen, als ich mir die besorgten Hypalon-Klebeziffern näher belinste und das Aufpappen an der Bootshaut für schlecht befand.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.03.2005, 20:19
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
Auf- und Abbauer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 1.270
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Mit der Auslegung von Gesetzen und Bestimmungen beschäftigen sich ganze Berufszweige und werden reich damit.

Ein Jurist wird unter dem Begriff "beweglich" sicher etwas anderes verstehen als der Normalbürger. Beweglich ist da z.B. etwas was nicht unlösbar verbunden ist, z.B. Klebebuchstaben.

Interessanter ist jedoch der Abschnitt davor: Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf beiden Seiten des Kleinfahrzeuges angebracht sein. Also eben auf dem Kleinfahrzeug......

Steht da etwas von einem Träger, der dann mit dem Kleinfahrzeug verbunden wird?

Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, die meisten Ordnungshüter werden es wohl übersehen, aber ganz wasserdicht ist diese Auslegung gewiss nicht.

Die Frage der Ästhetik mal ganz aussen vor gelassen. Aber das ist nun wirklich Geschmackssache.


Gruß

Harald
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.03.2005, 22:46
Benutzerbild von helbil
helbil helbil ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.10.2003
Beiträge: 556
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Harald

ich meine man muss sich im Leben aus jeder Situation das Positive herausfiltern, und nicht nach dem negativen suchen.

Ich habe ein Mail ans die Wasser und Schiffahrtsverwaltung des Bundes geschickt, mit der Bitte, unser Anliegen zu klären.

Ich meine die Aussage ist schon eindeutig in die Richtung, dass es ein entfernbaren Kennzeichen sein darf.
Es steht auch nirgends, das das Kennzeichen nicht auf einem "Träger" angebracht sein darf.
Zur Frage des Aussehens. Wenn einer sich sein Kennzeichen auf sein Booterl schmiert, oder krumm und bucklig seine Buchstaben aufklebt, sieht es bestimmt nicht besser aus wie ein ordentlich gemacht, und angebrachtes (Auto)kennzeichen
Oder findest Du Dein Auto sieht wegen den angebrachten Kennzeichen schlechter aus?
Falls ich auf meine Mailanfrage eine Antwort erhalte, werde ich sie Euch mitteilen.
__________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Helmut
Rib that`s it
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 07.03.2005, 08:05
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
Auf- und Abbauer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 1.270
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Helmut,

alleine die Tatsache, daß man hier unterschiedlicher Meinung sein kann (und das ist nicht der erste Thread zum Thema) zeigt, daß die Bestimmung nicht eindeutig ist.
Folglich ist Dein Weg, die Sache direkt durch die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung klären zu lassen die einzig wirklich sinnvolle Vorgehensweise um Klarheit zu schaffen.
Natürlich sind wir alle auf eine Antwort gespannt.

Und wer´s dann wie macht ist seine Sache, Hauptsache ihm gefällt´s.

Gruß

Harald
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 07.03.2005, 15:52
Benutzerbild von stephen
stephen stephen ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hoffentlich steht nicht irgendwo geschrieben, dass das Kennzeichen mit dem Boot verschraubt werden muss. Vielleicht gäbe es da den einen oder anderen, der sich im blinden Gehorsam überlegt, wie man die Verschraubungen am besten abdichtet.

Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.03.2005, 10:28
Neptun Neptun ist offline
gestrichen
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 437
abgegebene "Danke": 0


Hi,
vermutlich sehen es die Ordnugnshüter nicht soooo eng.
Beispiel:
Als ich meine praktische Bootsführerscheinprüfung abgelegt habe, war eines der Fahrschulboote ein RIB.
Dieses hatte auf jeder Seite einen Plexiglasstreifen, auf dem das Kennzeichen mit schwarzen Klebebuchstaben aufgeklebt war. Der Plexiglasstreifen war mit Kabelbindern am Boot befestigt.

Meine Vermutung für diese Vorgehensweise ist folgende:
Der Bootseigner hat für sein RIB für Fahrschulzwecke einen kleinen Viertakter dran, vielleicht 25 PS oder so, halt so viel, dass das Boot gerade eben zu fahren ist.
Privat baut er sich den Motor ab und hängt dann 100 oder mehr PS dran, tauscht das Kennzeichen und fertig.

Wenn das bei einem Fahrschulboot geht, warum dann nicht auch bei einem "Normalfahrer"?

Grüße
"Neptun"
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 09.03.2005, 10:48
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
Treuesterne:
 
Registriert seit: 03.10.2004
Beiträge: 1.649
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Neptun,

in den Binnenpapieren kann man 2 Motoren eintragen - das wirds nicht sein.

Beim dauernden auf/abbauen des Schlauches gehen die Buchstaben ab - das ist klar.
Beim Rib müsste man nicht die Luft herauslassen - außer bei meinem, weil ich sonst nicht in die Garage mit dem fast 7 meter langen Anhänger kommen werde, wenn dann noch das Boot 2,3m breit ist und das Tor nur 2,5m hat - vom rückwärtsfahren will ich nichts sagen und das vor der Garage dauernd Leute parken, die da nichts verloren haben auch nicht.

Für die Nummern gilt:
- man muss sie lesen können - also keine Handtücher, Sweatshirts oder dgl. zum versehentlichen Abdecken benutzen.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 09.03.2005, 20:20
Neptun Neptun ist offline
gestrichen
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 437
abgegebene "Danke": 0


Zitat:
Zitat von DschungisKahn
Hallo Neptun,

in den Binnenpapieren kann man 2 Motoren eintragen - das wirds nicht sein.
Stimmt ja, hast recht,
ich hab mir inzwischen ja auch einen 5 PS als Notmotor besorgt und eintragen lassen. Wo war ich nur mit meinen Gedanken?

Grüße
"Neptun"
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:02 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com