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Computer/Digicams/Auto... Alles was mit unseren anderen Lieblingsspielzeugen zu tun hat.

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  #1  
Alt 08.03.2005, 12:19
nordy nordy ist offline
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Strafe höher als bei einem Dieb

Hallo,

ein Bekannter ist wegen einer kleinen Drängelei auf der BAB zu 30 Tagessätzen Geldstrafe, 6 Wochen Fahrverbot und 5 Punkten in Flensburg verurteilt worden.
Dazu kommen noch die Kosten für Anwalt und Gericht, insgesamt etwa 4000,- Euro.

Ausschlaggebend war, dass der "Genötigte" einen Zeugen hatte und er nicht.

Er war lediglich ein mal kurz bis auf etwa 10m aufgefahren und hatte gehupt, weil der Vordermann fürchterlich bummelte.

Da der Zeuge ausgesagt hat, er hätte das mehrmals über längere Zeit gemacht, sah das Gericht den Tatbestand der Nötigung als erwiesen an.

Also fahrt immer schön vorsichtig und nehmt am besten immer einen guten Zeugen mit.


Gruss Nordy
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  #2  
Alt 08.03.2005, 12:27
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OLKA OLKA ist offline
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Ich finde das richtig so.

Bei einem Diebstahl wird niemand gefährdet, daher ist m.E. auch eine höhere Strafe für Drängler gerechtfertigt.

... und solange weiter beim Autofahren so gedrängelt wird, ist die Strafe nocht nicht hoch genug

Übrigens:

Fürs Hupen ist er bestimmt nicht bestraft worden:

Hupen ist in D-Land (soviel ich weiss) immer noch erlaubt, um den Überholwunsch anzuzeigen.
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  #3  
Alt 08.03.2005, 12:35
woso woso ist gerade online
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Idee

Ist auch gut so, erst drängeln und nötigen und das auch nicht einsehen. Dann kostet es halt.

Gruß
Wolfgang
__________________
Gruß
Wolfgang
_____________________________
Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)
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  #4  
Alt 08.03.2005, 12:40
Robert Robert ist offline
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Ist traurig, das RECHTSFAHRGEBOT interessiert die Polizei nicht. Nur die Drängler die packt man. Und die RECHTS Überholer. Keiner fragt warum gedrängelt und warum konnte er rechts überholen.

10m ist doch noch keine Nötigung

Ich glaube jedoch da ist noch etwas anderes gewesen, dass dein Bekannter nicht gesagt hat. Mich haben sie mit 156 KM/h mit 6,5 Meter Abstand gefilmt. Waren 300 Eur und 6 Wochen FB. Also bei 4000 Eur und Verhandlung war noch was anderes im Spiel.

Drum fahr ich untertags nur noch meine 140-150 und gut is es.

Gebe nur noch in der Nacht Gas, und hoffe das keine Rechtsfahrer unterwegs sind.

Robert
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  #5  
Alt 08.03.2005, 13:04
nordy nordy ist offline
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Zitat:
Also bei 4000 Eur und Verhandlung war noch was anderes im Spiel.
Nein, bei Nötigung ist der Regelsatz immer 30 Tage.

Gruss Nordy
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  #6  
Alt 08.03.2005, 14:24
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OLKA OLKA ist offline
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Naja, beim Tagessatz von 133 Euronen hat dein Bekannter ja genügend Geld


Da kann er auf der Autobahn jaweiter drängeln und andere gefährden
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  #7  
Alt 08.03.2005, 14:25
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Berny Berny ist offline
Berny
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Wenn jemand wegen Nötigung verurteilt wurde, dann ist das mehr als "Drängeln".
Dass sollte dir schon bewußt sein.
Du solltest dir mal die version des Bedrängten anhören, vielleicht denkst du dann anders darüber.
Auch die Unfallsbillanz auf Autobahnen, bei denen zu geringer Abstand, zu schnell Fahren und Dränglerein im Spiel sind, sollten dich auch daran erinnern, dass dies kein Pappenstiel ist.

Und noch was fällt mir bei dieser Schilderung ein, es ist wie immer im Leben, die anderen sind schuld, nur nicht ich selber.

4000,- Euro Strafe (30 Tagessätze) bekommt man nicht einfach so, wegen Drängeln!!!
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  #8  
Alt 08.03.2005, 15:48
HCC HCC ist offline
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Auf der Autobahn (der Fahrer muss also mindestens 80 km/h gefahren sein) 10 m an einen Fordermann aufzufahren ist :blemblem: :blemblem: :blemblem: . Auch meine kleine Tochter dankt dem Gericht, solche Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Somit ist für sie die Chance höher, dass der Papi auch zukünftig heil nach Hause kommt.

Gruß Christian
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Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #9  
Alt 08.03.2005, 15:58
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Drängeln

Hallo an alle,

also Olaf, Deine Aussage kann ich so nicht ganz nachvollziehen.

Ich bin nur froh, dass ich meine 40 - 50 000 km Jahresfahrleistung meist nicht auf Autobahne abspule.

Meine Meinung ist, dass die Zahl der brutalen Drängler stark zurückgegangen ist.

Wenn ich mit 140 rausziehe und einer kommt mit 200 ist der dann ein Drängler oder ich ein Behinderer ?

Meist kommen aber Fahrer mit 110 rausgezogen hinter dem LKW und behindern den hinteren Verkehrsteilnehmer und zwingen zu abruptem Bremsmanöver.

Allerdings bin auch ich der Meinung, dass jemand, der ständig drängelt, dafür büßen soll. Es ist aber doch so, dass zumeist zwei dazugehören.

Es wäre viel ruhiger auf den Autobahnen, wenn auch die Dauer - Linksfahrer genauso hart bestraft würden. Noch besser wäre es, wenn alle zusammenhelfen würden. Meist bin ich mit PS-starken Firmenwagen unterwegs. Da kann ich leicht mal rausziehen, hochbeschleunigen und wieder bequem rechts gemütliches Tempo fahren. Schon bedankt sich der Überholdende mit freundlichem Gruß

Leider war von uns keiner dabei, um die geschilderte Situation zu beurteilen.

Übrigens, noch was zu dem Mercedes-Testfahrer, der eine Frau mit Kind auf dem "Gewissen" hat. Habe einen Bericht vorliegen, in dem die Frau auf der 3. Spur fuhr. Die 2. Spur war komplett frei. Natürlich erschrickt man niemand so, dass er einen Unfall baut. Aber was wollte die Frau mit 110 kmh auf der 3. Spur ????????

Auch hier gehörten 2 dazu.

Gruß Erich
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  #10  
Alt 08.03.2005, 16:10
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OLKA OLKA ist offline
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Zu dem ganzen von mir noch 2 Kommentare:

1. Auch ich fahre gerne schnell bis sehr schnell (auch schonmal jenseits von 230). Aber nur wenn die Verhältnisse das zulassen. Und dass heisst bei mir: wenn ich alleine auf der Autobahn bin.

2. Nicht der der schneller fährt, hat auch Vorfahrt und auch nicht der, der am dichtesten auffährt.
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  #11  
Alt 08.03.2005, 17:25
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dievoggis dievoggis ist offline
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Servus Zusammen ,

hier glaub ich gilt es zwei Dinge zu unterscheiden:
Zunächst bin ich wie alle anderen der Ansicht , dass Drängler und Nötiger eine Gefahr für uns alle darstellen. Die Strafen für solche Fahrer sind vollkommen gerechtfertigt.
Das nächste ist aber, wenn ich zufällig alleine im Fahrzeug sitze und ich dem Vordermann nicht passe (warum auch immer) , der zufällig einen Zeugen dabei hat, der ihm was auch immer er will bestätigt, dann hab ich Pech gehabt und die A..karte gezogen, egal ob ich ihn jetzt tatsächlich genötigt hab oder nicht. Wenn der Zeuge die subjektive Aussage des Fahrers (auch vor Gericht) bestätigt hab ich wohl keine Chance und da wäre es zumindest für mich vorbei mit der Gerechtigkeit.


Gruß Peter
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  #12  
Alt 08.03.2005, 17:31
nordy nordy ist offline
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@Bootsboerse+Olka

Ich habe keinen Grund, der Darstellung meines Bekannten zu misstrauen.

In eine ähnliche Auffahrsituation sind viele von uns auch schon mal gekommen.
Man hat sich gerade über einen Bummellanten vor einem geärgert, ist vielleicht in Zeitdruck, schon neigt man leicht dazu, seinem vermeintlichen Recht etwas nachzuhelfen.
Das passiert viele tausend mal täglich, geradezu eine Standardsituation.

Solange keine echte Gefahr davon ausgeht, ist das etwas zu dichte Auffahren höchstens als Ordnungswidrigkeit zu bewerten.

Übrigens hat man auch durchaus das Recht, eine Schlafmütze durch kurzes Hupen bei vorsichtiger Annäherung an sein Fahrzeug auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.

Gut, mein Bekannter ist sicherlich etwas zu dicht aufgefahren, jedoch stellt sein Verhalten keineswegs eine Nötigung dar, nur beweisen konnte er es in Ermangelung eines eigenen Zeugen nicht.
Die Gegenseite hat den Sachverhalt viel schlimmer dargestellt als er sich zugetragen hat.
Das passiert übrigens sehr oft, weil Anzeigenerstatter oft dazu neigen, ihre Vorhaltungen in dichterischer Freiheit wasserdicht zu machen.

An den Tatbestand der Nötigung sind recht hohe Anforderungen geknüpft.

In jedem Fall ist eine über längere Zeit und Wegstrecke anhaltende erhebliche Gefährdung für den Vordermann von Nöten, was z.B. der Fall ist, wenn jemand aus hoher Geschwindigkeit quasi auf die Stosstange des Vordermannes auffährt und ihn erschreckt.

Für solches Fehlverhalten sind natürlich harte Strafen, eben die 30 Tagessätze usw. angezeigt.
Für meinen Bekannten wäre eine Geldbusse völlig ausreichend gewesen.

Übrigens, ich hoffe, dass ihr auch die übrigen Verkehrsregeln so genau nehmt wie diese Frage hier.
Wirklich mit euren Gespannen noch nicht schneller als erlaubt gefahren ?

Gruss Nordy
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  #13  
Alt 08.03.2005, 18:05
HCC HCC ist offline
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Zitat:
Zitat von nordy
Übrigens, ich hoffe, dass ihr auch die übrigen Verkehrsregeln so genau nehmt wie diese Frage hier.
Wirklich mit euren Gespannen noch nicht schneller als erlaubt gefahren ?
Denke, dass jedem bewußt ist, dass er bei Missachtung der Regel und Gesetze bestraft wird. Das betrifft genauso den Fahrer mit Anhänger wie eben deinen Bekannten.

Ich gebe dir Recht, dass durch die Emotionen einiges dramatischer erscheinen läßt, als es in Wirklichkeit war. Und ? Pech gehabt. Damit muss ein jeder rechnen. 10 m Abstand sind wirklich nicht viel. 130 km/h mit einem Trailer dort zu fahren, wo nur 80 km/h erlaubt ist - und ? Führerschein weg. Regel werden nicht aufgestellt, um sie zu brechen. Wer sie dramatisch überschreitet, muss auch mit drastischen Sanktionen rechnen. Ich ärgere mich auch immer über die Parkknöllchen von 30 Euronen - und ? Habe ich selbst verschuldet. Darf ich mich nur ganz heimlich über meine eigene Dummheit ärgern. Ich hätte ja den Parkautomat füttern können.

Gruß Christian
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Gruß Christian

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  #14  
Alt 08.03.2005, 19:57
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von nordy

Solange keine echte Gefahr davon ausgeht, ist das etwas zu dichte Auffahren höchstens als Ordnungswidrigkeit zu bewerten.

Übrigens hat man auch durchaus das Recht, eine Schlafmütze durch kurzes Hupen bei vorsichtiger Annäherung an sein Fahrzeug auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
Genau hier zeigt sich das Verkennen der eigentlichen Gefahr.
Dichtes Auffahren ist keineswegs nur eine Orndnungswidrigkeit, sondern kann zu fatalen Folgen führen. (Bremswegerrechnung, Berücksichtigung der Reaktionszeit und damit verbundenen späteren Vermindern der Geschwindigkeit in Proportion zum Vordermann, usw)

Und zweitens stellt sich die Frage, wer ein Fehlverhalten macht, der etwas unsichere Fahrer, der langsamer unterwegs ist, oder der Selbstbewußte, der die anderen sagt, sie sollen sich von der Fahrbahn schleichen (ironisch dargestellt).

Geh mal in dich und denke über diese Ansicht nach.

Ich könnte dir da aus meiner beruflichen Erfahrung einige Sachen erzählen, auffällig ist dabei immer, dass KFZ-Lenker (meistens Männer) auf Prinzipien pochen und die eigentliche (oft gefährliche) Situation total verkennen.

und noch was, ich zweifle nicht an den Schilderungen deines Bekannten, es stellt sich halt nur die Frage, schildert er objektiv oder subjektiv. Wenn zweiteres, sollte man derartige Schilderungen immer etwas mit Vorsicht genießen!
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  #15  
Alt 08.03.2005, 20:34
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Hallo - man ist schneller Mitbeteiligter als man denkt.

Vor über 10 jahren im Berufsverkehr aus der Stadt raus auf der Umgehungsschnellstrasse - erst Tempo 80km/h erlaubt, dann 120km/h.

Dichter Verkehr - aber zügig um die 70km/h - der 120km/h Teil beginnt, der Fluss müsste schneller werden, aber 2 Autos machen *Sperre* - vor diesen Fahrzeugen klafft bereits eine größere Lücke - die Jungs werden langsamer - bei Tempo inzwischen 60km/h leuchten die Bremslichter auf - ich kapier das ganze nicht und hänge auf der Stossstange des vorderen Fahrzeugs (nur ein bisschen) und dann wird weiter runter gebremst - ich geb Gas und schiebe an - damit hat das vordere Fahrzeug nicht gerechnet und er macht einen *Satz* nach vorne - ich versuche zwischen den *Sperrefahrern* durchzufahren - keine Chance - also nochmal Rumms auf die Stossstange drauf - endlich hat der Sperre-Fritze die Fahrbahn frei gemacht, als ich endlich überholen konnte, haben sich die Heinis kaputtgelacht.

Hinter mir haben sie die Lücke wieder geschlossen und haben weiter die Strasse verstopft - mir kam dann das grosse Flattern - das hätte sauschief ausgehen können und ich bin zu alt für diese Spielchen (damals bereits).
Ganz klar - ich hatte keinen Zeugen und auf *die haben aber angefangen* kann ich mich nicht berufen, ich bin druffgefahren und hab *angeschoben*.

Wenn sich wieder Deratiges anbahnt - ich fahre die nächste Ausfahrt runter.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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