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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 11.07.2005, 20:42
wiking380 wiking380 ist offline
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gebrauchtes Boot wieder zulassen

Tagchen !!

ich habe mir ein gebrauchtes Boot mit einer Wiener Zulassung gekauft. Das Boot wurde aber seit Jahren nicht mehr überprüft. kann ich es mit dieser Nummer wieder zulassen, oder muss ich es neu anmelden.

Ich bin Wiener das Boot steht aber in Linz. Ich würde das gerne in Linz machen, wo muß ich da hin? oder kommt der SV zu mir?

Was muss das Schlauchboot alles haben (18 PS)?

Was müsste es haben wenn es 25 PS hätte?

Anker, und Westen sind da. Brauche ich Paddel, Verbandskasten, Feuerlöscher,....?


Vielen Dank,

Roland.
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  #2  
Alt 11.07.2005, 20:45
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Wenn die alte Zulassung nicht älter wie 10 Jahre ist, sollte es leichter gehen.
Wenn sie älter als 10 Jahre ist, musst du das Boot neu zulassen und auch entsprechend überprüfen lassen.
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  #3  
Alt 12.07.2005, 00:16
goeberl
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hi roland!
du mußt auf alle fälle in wien zur behörde, wenn du hier deinen hauptwohnsitz hast. die is in der volksgartenstrasse.
die überprüfung, falls eine nötig ist, kann dann über ein amtshilfeansuchen (oder irgendwie so heißt das daann) nach oö dirigiert werden. dauert so halt ein paar wochen länger. einfacher is es, du holst das boot für die formalitäten nach wien.
was du an ausrüstung brauchst, wird dir dann eh genau vorgeschrieben.
für 25ps brauchst du auch schon eine lenkung. nur bis 20ps darfst schlauchis mit der pinne fahren.
lg martin
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  #4  
Alt 12.07.2005, 09:54
wiking380 wiking380 ist offline
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hmmm

also das Boot wurde 1987 zugelassen. seither wurde es nur im Urlaub gefahren und war bei keiner weiteren Begutachtung.

Mein Hauptwohnsitz ist in Wien.

Bedeutet das, dass ich in die Volksgartenstr muss es um es dort neu anzumelden?

Der Liegeplatz ist in OÖ LINZ, ich überlege gerade ob ich es vielleicht dort anmelde. geht das auch? Zweitwohnsitz!

thx Rolli.
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  #5  
Alt 12.07.2005, 14:18
brummboot brummboot ist offline
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Zitat:
Zitat von wiking380
also das Boot wurde 1987 zugelassen. seither wurde es nur im Urlaub gefahren und war bei keiner weiteren Begutachtung.

Mein Hauptwohnsitz ist in Wien.

Bedeutet das, dass ich in die Volksgartenstr muss es um es dort neu anzumelden?

Der Liegeplatz ist in OÖ LINZ, ich überlege gerade ob ich es vielleicht dort anmelde. geht das auch? Zweitwohnsitz!

thx Rolli.
Hallo Roland!

Die Zulassung aus 1987 hat nur einen (allerdings wichtigen) Nutzen für Dich: sie beweist dass das Schlauchi, das ja altersbedingt keine CE-Zertifizierung hat, bereits vor dem Stichtag (Ich glaub März 1998) im EU-Raum in Betrieb war. Ohne diesen Nachweis geht keine Zulassung für Betrieb im EU-Raum.

Das Boot muss mit Sicherheit neu überprüft werden und damit natürlich den heutigen Bestimmungen entsprechen. Ich bin zwar in NÖ, aber in Wien wirds nicht anders sein: Es gibt über die Homepage der Ldesreg./Schiffahrtsbehörde alles InfoMaterial und Anmeldeformulare. Musst halt suchen. Vorherige Tel. Rücksprache mit einem Prüfer ist jedenfalls auch angebracht. Um Links zu sehen, bitte registrieren
(Achtung: ist nur Beispiel - weil NÖ!! - aber Ausrüstung wird gleich sein)

Die Überprüfungen finden auch in Wien sicherlich nahe der Donau statt. Im Gegensatz zu meiner Erfahrung aus früheren Überprüfungen musste ein Freund vor 2 Wochen bei der NÖ-Überprüfung (Tulln) auch slippen und ein paar Proberunden vor dem Prüfer drehen.

Die Version Zweitwohnsitz wird IMHO nicht möglich sein - ist wie bei KfZ: nur Hauptwohnsitz-Zulassung.

Die 25 PS sind nicht mehr mit Pinne zulässig, auch ist zu klären, ob das Boot überhaupt 25 PS motorisiert werden darf. (In NÖ konnte mir das der Prüfer nach genauer Angabe der Bootsbezeichung aus seinen Unterlagen raussuchen, da ich selbst keine hatte)

Viel Glück- und nachher viel Spaß!

Peter
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Gruß,
Peter_
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  #6  
Alt 12.07.2005, 14:28
alex101068
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Sche... ist das heftig bei Euch. Ich dacht immer wir in D wären die Meister der
Zulassung/Umschreibung/ Amtsvergewaltigung.

Ausnahmsweise bin ich froh in D zu wohnen.

Es grüßt der Münchner mir der Wiener Großmutter

Alex
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  #7  
Alt 12.07.2005, 17:11
brummboot brummboot ist offline
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Zitat:
Zitat von alex101068
Sche... ist das heftig bei Euch. Ich dacht immer wir in D wären die Meister der
Zulassung/Umschreibung/ Amtsvergewaltigung.

Ausnahmsweise bin ich froh in D zu wohnen.

Es grüßt der Münchner mir der Wiener Großmutter

Alex
Hallo Alex,

haben wir Euch eingeholt/überholt? Man muss ja bedenken dass die Beamten der Schifffahrtsbehörde auch beschäftigt werden müssen! Aber - Scherz beiseite - die ganzen Vorgänge orientieren sich ja an "richtigen" Schiffen und nicht an uns "glücklichen Kleinschippern" (wenn ich daniels zitieren darf). Dort ist es eh einzusehen, bei uns halt weniger, aber wo würde man denn die Grenze ziehen? Seien wir also froh, dass wir uns nur selten dieser Plage unterziehen müssen. Weil wir uns ja nicht so oft ein neues Boot kaufen (können).

Herzliche Grüße aus Bürokratien

Peter
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Gruß,
Peter_
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  #8  
Alt 26.07.2005, 02:34
mekongdelta mekongdelta ist offline
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Hi Roland,

spar dir doch den ganzen Mist und melde dein Schlauchi einfach in England an. Das geht da online unter: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Du bekommst einen internationalen Bootsschein der 5 Jahre gültig ist, Kosten sind £12.00 (ca €17.00). Alle Daten, die, die wollen sind Länge, Breite, Marke, Rumpfnummer und das war's ! Nix TÜV, Nix Motor eintragen etc.

Bei mir hat die Übung genau 4 Tage gedauert. Übrigens Führerschein brauchst du in England auch nicht (weiss aber nicht, ob die Österreicher damit einverstanden sind).

Du kannst theoretisch einen fetten Motor dranhängen und loslegen, im Ausland (ausserhalb England), mußt du noch die Gastlandflagge über der britischen führen. That's it.

Grüsse

Christian
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  #9  
Alt 26.07.2005, 08:51
Benutzerbild von kaeptn knackwurst
kaeptn knackwurst kaeptn knackwurst ist offline
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Zitat:
Zitat von mekongdelta
Hi Roland,

spar dir doch den ganzen Mist und melde dein Schlauchi einfach in England an.
Eben!

Wäre zu klären, ob das in Ö geht aber i.a. bin ich doch darin frei, unter welcher Flagge ich mein Boot zulasse. Und auf Wasserstrassen kann man da auch wohl kaum einen Riegel dahingehend vorschieben, dass nur Boote unter bestimmten Flaggen diese nutzen dürfen. (Theoretisch wäre so was auch für KfZ denkbar, nur hab' ich da noch im Hinterkopf, dass da in D über irgendwelches Zoll-/Steuerrecht ein Riegel vorgeschoben wird. Als Deutscher darf ich nicht am Steuer eines in einem anderen Land zugelassenen KfZ erwischt werden. U.U. könnte darüber in Ö ein Riegel vorgeschoben sein, ggf. muß man dann etwas "kreativ" werden)

Anders ist es bei Befähigungsnachweisen für Skipper. Hier greifen entweder die Vorgaben des jeweiligen Staates, in dessen Hoheitsbereich das Boot bewegt wird oder es werden Scheine, die der Bootsführer (vornehmlich in seinem Land) erworben hat aufgrund entspr. internationaler Abkommen anerkannt. Was nicht geht ist: "Boot in England zugelassen"+"kein Schein in England nötg" = "Wir brettern über die Donau ohne irgendwas". Was aber geht (und ein Dorn im Auge z.B. deutscher Verbände ist) ist: "Schnellsiederkurs" mit Erwerb dem landesüblichen Schein im Ausland und Fahren in den dortigen Gewässern. Dabei ist sogar das legale Nutzen in anderen Hoheitsgebieten möglich, wenn diese Länder das erworbene "Patent" in ihren Gewässern anerkennen. Oder es ist legal, ohne irgendwelche Ausbildung recht dicke Sachen zu fahren, wie in einigen Ländern üblich. Brauchst Du z.B. in Brasilien/Vietnam o.ä. nichts, um ein 150PS-Klopper zu fahren, kannst Du Dich da ohne Problem hinter's Steuer klemmen, vollkommen legal und (hoffentlich) versichert. Wo sie Dir aber immer in den Hintern treten, ist, mit einem "Schnellsiederschein" im eigenen Land unterwegs sein zu wollen.

Ansonsten: Herzliches Beileid zu dem Wahn bei euch in Ö. Ich kenne das ein wenig durch meine Verwandschaft dort. (Wenn ich böse wäre, könnte ich sagen: Das kommt vom jahrzentelangem SPÖ-Wählen, tue ich aber natürlich nicht, weil selber im rotz-grünen Glashaus!)
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  #10  
Alt 26.07.2005, 11:05
hobbycaptain
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Reden

Knackwurst,

Bootsanmeldung ist Ländersache, und die sind in NÖ zumindest schwarz :ferdisein . Bei den Roten wär's wahrscheinlich noch schlimmer .
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  #11  
Alt 26.07.2005, 11:12
hobbycaptain
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Reden

Zitat:
Zitat von mekongdelta
Hi Roland,

spar dir doch den ganzen Mist und melde dein Schlauchi einfach in England an. Das geht da online unter: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Du bekommst einen internationalen Bootsschein der 5 Jahre gültig ist, Kosten sind £12.00 (ca €17.00). Alle Daten, die, die wollen sind Länge, Breite, Marke, Rumpfnummer und das war's ! Nix TÜV, Nix Motor eintragen etc.

Bei mir hat die Übung genau 4 Tage gedauert. Übrigens Führerschein brauchst du in England auch nicht (weiss aber nicht, ob die Österreicher damit einverstanden sind).

Du kannst theoretisch einen fetten Motor dranhängen und loslegen, im Ausland (ausserhalb England), mußt du noch die Gastlandflagge über der britischen führen. That's it.

Grüsse

Christian
Christian,

und wenn ich das als Österreicher mache und mein Boot in Englang registiere, darf ich dann in Österreich auch damit fahren ?
Wie schaut das wirklich aus ?
Wär echt interessant, auch für mich, weil die bei uns momentan 3 Wochen brauchen, um ein Boot anzumelden (natürlich in NÖ ).
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  #12  
Alt 26.07.2005, 11:14
goeberl
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Zitat:
Zitat von ferdi
Knackwurst,

Bootsanmeldung ist Ländersache, und die sind in NÖ zumindest schwarz :ferdisein . Bei den Roten wär's wahrscheinlich noch schlimmer .
bei den grünen wärs unmöglich, bei den orangenen unbezahlbar, bei den blauen was weiß ich.......
lg martin
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  #13  
Alt 26.07.2005, 12:08
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kaeptn knackwurst kaeptn knackwurst ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi
Wie schaut das wirklich aus ?
Hallo,

rufe doch mal kurz bei den zuständigen Stellen an (wenn Du sie ärgern willst, mach das schriftlich, dann haben die richtig Arbeit, da sie Dir eine korrekte, weil belegbare Antwort geben müssen).

Ich habe mal beim WSA angerufen. In D als Deutscher dürfte ich (?m)ein ausländisch zugelassenes Boot nicht fahren. (Aber Auskunft am Telefon kann auch "aus der Hüfte geschossen sein". Wäre mir da hinsichtlich Richtigkeit nicht unebdingt so sicher, wie Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen)

Aber Englandzulassung und z.B. fahern in HR? Sollte kein Problem sein und wäre gar nicht mal so exotisch. Ich z.B. fahre vorerst nur im Urlaub in HR und habe soweit alles, was man dort dafür braucht, da ich kein Lust habe, mich von unserem durchgeknallten Bürokraten und ihren Bütteln für meine paar schwuchteligen Flußtouren, die bei mir nur möglich wären, nach Kräften abzukassiern und schikanieren zu lassen. Kriegen halt die Kroaten (oder später u.U. mal andere) das Geld, die es diesbezüglich besser mit mir meinen.

Aber der ultimative Dreh:
Lasse doch das Boot hier bei uns in D zu und beantrage die deutsche Staatsbügerschaft. Suche zunächst aber um politisches Asyl an(Nachweis der ÖVP-geführten Landesregierung dürfte bei uns momentan noch genügen), ich gewähre Dir auch gerne eine Unterkunft , bis Dir ein Wohnheimplatz zugewiesen wird. Wäre das nicht was?? Beschleunigen kannst Du die Sache am besten dadurch, indem Du irgendeine hässliche Dorftrulla schwängerst und heiratest.(Also eine hier bei uns natürlich!)

Spaß beiseite: Ausländer (zu denen Du leider de facto auch nach dem 2. Anschluß von Österreich immer noch bei uns gehörst) können ihr Boot WSA-zulassen. Da fragt keiner nach Abnahme o.ä. Fürzen.

Grüße
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  #14  
Alt 27.07.2005, 00:15
mekongdelta mekongdelta ist offline
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@ Ferdi,

ich muss dazu sagen, ich wohne in England. Hatte mein Boot aber auch schon in Deutschland im Einsatz und die WSP hatte bei einer Kontrolle absolut nichts zu beanstanden.

Übrigens, es dürfte Euch alle interessieren dass es wirklich keine Führerscheinvorschriften in England gibt. In der Theorie kann also jeder hier ein Boot kaufen (wenn man unter 20 m Länge bleibt) und losfahren. Man muss sein Boot noch nicht einmal registrieren, solange man die englischen Hoheitsgewässer nicht verlässt !

England ist nun mal die älteste Seefahrernation der Welt, es läuft viel nach dem Motto "Er wird schon wissen, was er da tut" !

Die Royal Yachting Association gibt unter Um Links zu sehen, bitte registrieren Tips was im Ausland zu beachten ist, u.a. kann man - quasi als Zugeständnis an das Gastland - ein sog. Certificate of competence (ICC) (Führerschein) erwerben.

Christian
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  #15  
Alt 27.07.2005, 09:38
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Papierkram

Hallo Christian,

dies könnte rechtlich ein Problem werden, da dies von Land zu Land anders geregelt wird.

Ich hatte vor langer langer Zeit durch einen Arbeitsaufenthalt in Portugal gelebt und dort Fahrzeuge und Boot zugelassen. Damit durfte ich auch problemlos in Deutschland fahren, solange ich in Portugal gewohnt habe.

Nach Rückkehr hatte ich zuerst ätzende Probleme mit dem Augsburger Zoll (eigentlich mein Spediteur), der sich geweigert hatte, kurz vor Dienstschluss die Sachen zu bearbeiten.

Daraufhin habe ich mich an den Zoll in Ulm gewandt, da dieser für mich der nächste war. Habe problemlos alles klar bekommen, musste natürlich die Fahrzeuge auf deutsche Kennzeichnung umändern. War aber absolut unbürokratisch bei Zulassungsstelle und WSA, da ich vom Zoll entsprechende Formulare bekommen habe.

Meine persönliche Meinung ist, falls Du in England den Hauptwohnsitz hast, nicht mit der englischen Zulassung beanstandet werden kannst. Da ich aber die österreichischen Gesetze nicht so genau kenne, empfehle ich eine Anfrage bei der bereits beschrieben Behörde.

Gruß Erich
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