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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#1
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kleine gesetzesfrage...
könnte mich kurz jemand von unseren nachbarn über das neue waffengesetz '(vorallem PTB - waffen)in deutschland aufklären? bin nähmlich was das betrifft schlecht informiert.
ist es richtig dass man für eine signal waffe mit PtB zeichen einen waffenschein benötigt? stimmt es auch dass man diese selbst an bord in einem waffenschrank verstauen muss? wo sollte man sich sowas hinbauen auf einem 4 m langen schlauchboot????. und wie bekomm ichs wenns wirklich haarig wird wieder schnell raus und......und .....und im übrigen würde mich noch interessieren wiviele von euch und vorallem welche signalgeber/waffen/mitttel mitführen! grüße gzwerg |
#2
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Hallo Gummizwerg,
ALSO: Vom Neuen Waffengesetz sind Leute betroffen, die Signalpistolen Kaliber 4 besitzen. Diese Müssen in einem Safe aufbewahrt werden. Stufe B = mindestens 230 KG schwer Kein Witz Signalgeber z.B. das mit 6 Patronen von Nico, darf man an Bord aufbewahren und mitführen, aber nur da, Sowie Du damit an Land rumläufst, brauchst Du den "Kleinen Waffenschein", Nun die Frage? Wie bringst Du das Ding an Bord Kein Witz Alle anderen Notsignale wie Fackeln, Fallschirmraketen, Rauchsignale, kannst Du nur kaufen, wenn Du den Schein "Seenotsignalmittel" hast. Aber: Die Durchführungsvorschriften für das neue Waffengesetz, sollen in etwa 6 Monaten Klärung bringen. Über dies alles findest Du in der neuen boote, einen Beitrag und einen Test der Seenotsignalmittel. Ich habe wenn ich auf dem Meer unterwegs bin, Handfakeln, sowie Fallschirm Leuchtraketen dabei. Und das verballern, nach Verfallsdatum an Sylvester macht auch Spaß. Aber bitte nicht weitersagen |
#3
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Zitat:
jetzt im ernst? hmm... ich hab (seit ich vor jahren begonnen hab zu segeln) einen signalrevolver von umarex 6mm mit signal sternen...weisst du wie das bei der einreise ausschaut oder anders gesagt in wie weit betrifft das gesetz mich als österreicher????? lg gzwerg :sonne: |
#4
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Ich würde das Risiko nicht eingehen - obwohl ich noch nie kontrollriert wurde.
Glücklicherweise habe ich den kleinen Waffenschein - meine Frau hat ihn damals nicht mitgemacht, wir sind trotzdem noch verheiratet mein Vorschlag an alle - was haltet Ihr davon???? :moon: Um z.B. das Nicosignalgerät zum Boot zu kriegen empfehle ich folgende Vorgehensweise: Vor der Haustür Parkverbot beantragen, dann mit Trailer und Auto rückwärts an die Wohnungstür fahren, Heckflosse vom Boot in die geöffnete Haustür, und über das Boot mit der "Waffe" ins Haus ..... vorausgestetzt, Du bist Eigentümer, sonst beim Vermieter erst Erlaubnis schriftlich einholen. So kann eigentlich nichts mehr passieren, ausser in der Silvesternacht, aber das Thema hatte ja schon jemand....:zunge: Gruß Helge |
#5
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Hallo Freunde,
habe auch seinerzeit die Prüfung für die Sagnalpistole mitgemacht bei meinen Segelscheinen, und habe die Berechtigung damit für den Kauf von Munition und Signalpistole, würde jedoch den kleinen Waffenschein dazu benötigen. Der ist auf Antrag in der BRD zu bekommen. Wie es in Österreich reguliert wird, weiß ich nicht. Die Auflagen für das sichere Wegschließen an Bord wie Zuhause sind aber streng einzuhalten. Um aber diese doch aufwendige Prozedur zu sparen, habe ich seit Jahren an Bord orange Rauchstäbe (französisch) und längst verfallen vom Datum, sind aber noch gut. Dazu kaufte ich letztes Jahr einen NICO-Signalgeber mit 6 Schuß Rotlicht + einem Reservemagazin. Dieses Rotlichtkugeln steigen immerhin bis auf ca. 80 m, was meines Erachtens im Küstenbereich ausreichend ist. Erst im Offshore Bereich sind eher Leuchtpistolenkjugeln mit 150 m Steigfähigkeit erforderlich, aber wer fährt schon auf hoher See. Gruß Dieter zw. Münche und Ingolstadt |
#6
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Hallo Dieter,
und genau für diesen 6 Schuss Nico, brauchst Du nach neuem Waffengesetzt einen "kleinen Waffenschein", wenn Du ihn außerhalb des Bootes bei Dir Tragen möchtest. Ich weiss das klingt irre, ist aber so. Na da haben sich die Deutschen mit dem neuen Waffengesetz wieder mal was "tolles" einfallen lassen. |
#7
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#8
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Hallo Martin,
damit würdest Du bei uns sofort als Terrorist eingesperrt werden. |
#9
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Zitat:
was mich nur interessieren würde: wenn ich als österreicher mit Boot mit einer gas/signal - waffe nach D einreise...brauch ich dann auch nen waffenschein? in Ö sind diese dinger ab 18 scheinfrei! lgrüße gzwerg |
#10
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lg. Der Weihnachtsmann |
#11
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Zitat:
das ist auch soetwas was ich nicht ganz verstehe! ich meine okay dass nicht jeder da rankommen soll ist mir schon klar (vorallem kleine kinder usw.) nur wenn man signalmitel braucht hat man meistens ein größeres problem, und dann sollte es ja schnell gehen!... lg gzwerg |
#12
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Mir wurde meine Signalpistole vor 15 Jahren mal an der ex. jugosl. Grenze
abgenommen (war auch ziemlich dämlich einen "Gaserer" in Optik eines 49 er Colt ohne Boot in die Türkei fahren zu wollen) Vor einem Jahr wurde ich nach scannen meines Reisepasses grinsend an der slowenischen Grenze nach evtl. Waffen - speziell Gaspistolen befragt. Die vergessen nichts... Gruß Alex |
#13
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Zitat:
Das war 1987! Na egal, am Plattensee darf man eh nicht Motorbootfahren cu martin |
#14
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Hallo Freunde,
das NICO-Signal liegt im Boot, und da bleibt es. Wozu sollte ich es rumtragen? Also brauche ich keinen kleinen Waffenschein. Eine Signalpistole ist eine ernstzunehmende Waffe, daher auch allen ernstes unter Veschluß zu halt. Mit einem Leuchtkugelschuß in den Bauch kann man jemanden umbringen. Mit dem Nico noch nicht aber zumindest ernstlich verletzen. Aber auf einem Schlauchboot oder RIB ist meines Erachtens eine Signalpistole fehl am Platz, kann auch kaum weggeschlossen werden. Nur wer extreme Seetouren fahren sollte, ist eine soche zu empfehlen als Sicherheitausrüstung für den Notfall. Dann muß er aber auch die Vorschriften erfüllen, die die jeweiligen Staaten, in denen er sich mit seinem Boot bewegen wird, vorschreiben. Gruß Dieter |
#15
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Zitat:
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