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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 08.01.2006, 12:37
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Eignerhandbuch

Hallo,

ich fahre mittlerweile mein zweites Schlauchboot, aber weder bei meinem Vorherigen (Biblisches Alter) noch bei meinem jetzigen Bombard Aerotec (Schlampiger Vorbesitzer) war beim Kauf ein Eignerhandbuch dabei.

Was steht da drin und brauche ich es wirklich? Bei der Zulassung war es nicht erforderlich und ich weiß nicht ob es Länder gibt, in denen bei Kontrollen danach gefragt wird.

Sollte ich es doch gelegentlich benötigen, stellen die Hersteller ein Duplikat aus? Hat da vielleicht jemand Erfahrung damit?

Viele Grüße

Harald
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  #2  
Alt 08.01.2006, 17:47
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Hallo Harald,

das Buch ist pflichtig nach der:

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten – 10. GPSGV)


Hier genau der Pkt. 2

§ 3
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen

(1) Sportboote und Wassermotorräder dürfen nur dann in Verkehr gebracht und entsprechend ihrer Zweckbestimmung in Betrieb genommen werden, wenn

1................................

2.diesen vom Hersteller oder seinem im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Bevollmächtigten ein Handbuch nach Anhang I Teil A Nr. 2.5 der Richtlinie 94/25/EG in deutscher Sprache beigefügt ist.


Boote die ab 1998 in Verkehr gebracht wurden, müssen dies beim Kauf/Weiterverkauf haben. In verschiedenen Regionen muss man es bei der Anmeldung schon vorlegen.

Gewerblichen Booten z.B auch Hilfsorganisationen müssen es laut der BG haben und mitführen.

Das Buch muß in der Sprache des Käufers sein und ist eine Art Bedienungs/Betriebsanleitung, worin in der Regel auch die Konformitätserklärung abgedruckt sein kann.

Gruß Hans

.
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  #3  
Alt 09.01.2006, 02:17
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Hallo Hans,

Danke für die Antwort.

Und was mache ich jetzt? Stellt der Hersteller eine Zweitschrift aus?

Grüße

Harald
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  #4  
Alt 09.01.2006, 06:53
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Morgen Harald,

ich denke das ist ein Versuch wert. Ich wüsste sonst keine Möglichkeit. Um Links zu sehen, bitte registrieren Du den gesamten Text. Nimms mit und erzähl ihm, dass Du es für die Bodenseezulassung benötigst.

HierUm Links zu sehen, bitte registrieren auf dem Antrag siehst Du, dass man es benötigt.

Gruß Hans
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  #5  
Alt 09.01.2006, 07:04
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Zitat:
Zitat von daniels
ich denke das ist ein Versuch wert. Ich wüsste sonst keine Möglichkeit. Um Links zu sehen, bitte registrieren Du den gesamten Text. Nimms mit und erzähl ihm, dass Du es für die Bodenseezulassung benötigst.

HierUm Links zu sehen, bitte registrieren auf dem Antrag siehst Du, dass man es benötigt.
Hallo Hans und Harald,

auch wenn Du im Zulassungsantrag vom LRA Lindau das Eignerhandbuch gefunden hast bin ich mir nicht sicher, dass es wirklich ein wesentlicher Bestandteil der Zulassung ist. Falls Du jemals eine Bodenseezulassung willst würde ich vorab Herrn Maier (siehe Antrag) anrufen. Hier bekommst Du bestimmt eine nette und kompetente Antwort vor Ort. Freunde von mir haben beispielsweise ein Boot Marke Eigenbau mit 40 PS und mit Sicherheit kein Eignerhandbuch. Gibt auch einige weitere Boote Marke Eigenbau mit Zulassung auf dem Bodensee... Ob es dann für alle Sondrgenehmigungen gibt oder prinzipiell darauf verzichtet werden kann wieß ich jedoch nicht.
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Tom


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  #6  
Alt 09.01.2006, 16:29
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
....

Sollte ich es doch gelegentlich benötigen, stellen die Hersteller ein Duplikat aus? Hat da vielleicht jemand Erfahrung damit?

Viele Grüße

Harald
Jaaa, Harald,

schreibe bitte den BOMBARD General-Importeur Deutschland an und gebe ihm die Bootsnummer durch mit der Bitte Dir eine Zweitschrift des Eignerhandbuchs auszustellen oder ausstellen zu lassen. Die Daten D/Bootes sind im Herstellerwerk archiviert und Zweitschriften sind sicher ev. gg. Erstatung der Kosten möglich (bitte anfragen).

Aus Österreich wurde dies bereits für ZODIAC-Boote in 2005 gemacht, wo das Eignerhandbuch verschwunden war bei der Firmenversteigerung in Wien. Da half sogar der ZODIAC-Vertreter in Passau mit, weil vorübergehend in Österreich kein Importeur vorhanden war.
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  #7  
Alt 09.01.2006, 16:31
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Zitat:
Zitat von thball
Freunde von mir haben beispielsweise ein Boot Marke Eigenbau mit 40 PS und mit Sicherheit kein Eignerhandbuch. Gibt auch einige weitere Boote Marke Eigenbau mit Zulassung auf dem Bodensee... Ob es dann für alle Sondrgenehmigungen gibt oder prinzipiell darauf verzichtet werden kann wieß ich jedoch nicht.
Hi Tom,

sobald Deine Freunde ein Boot nach 6.98 Inverkehr gebracht haben, müßten sie es eigentlich auch entsprechend ausweisen und die notwendigen Unterlagen haben. Solange sie es aber nicht an die "richtige" Stelle verkaufen oder etwas passiert, kräht ja keiner danach.

Es ging hier auch mehr darum, was ein Eignerbuch ist und wie man es nachbekommen kann. Fand halt nur dort den Hinweis, dass man es brauchen könnte, um dieses als "Druckmittel" beim Händler einsetzen.

Wir wissen ja selber und lesen es ja oft, wie Händler es leider mit der CE Ausweisung, der Konformitätserklärung und technischen Umbauten halten.

Gruß Hans
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  #8  
Alt 09.01.2006, 16:44
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Zitat:
Zitat von daniels
....

Es ging hier auch mehr darum, was ein Eignerbuch ist und wie man es nachbekommen kann. Fand halt nur dort den Hinweis, dass man es brauchen könnte, um dieses als "Druckmittel" beim Händler einsetzen.

Wir wissen ja selber und lesen es ja oft, wie Händler es leider mit der CE Ausweisung, der Konformitätserklärung und technischen Umbauten halten.

Gruß Hans

Das Eignerhandbuch ist ein wichtiges Bootsdokument, das es schon immer gegeben hat insbesondere bei Segelbooten, wohl nicht immer bei Schlauchbooten in früheren Jahren, und vielleicht auch nicht bei kleineren insbesondere demontablen Schlauchbooten.

Dieses Dokument wird von den Werften ausgestellt als Bootsdument mit den technischen Daten des Bootes und oft auch in Verbindung mit der Bedienungsweise, so auch mit der heutigen EU-Konformitätserklärung.

Ich sehe dieses Dokument als ein wichtiges Bootsausweispapier an. Z.Bsp. wird es auch als Grundlage für den Nachweis in Kroatien über die tragbare Personenzahl an Bord anerkannt. U.A. soll es auch in Dänemark mitgeführt werden als Besitzausweis, da der Besitzer im Dokument ausgewiesen wird (zumindest der Erstbesitzer).

Leider werden oft Boote gekauft und dann die dazugehörigen Bootsdokumente als auch zum Boot wichtige Ausrüstungen wie Pumpe/Druckmesser usw. einfach von den Käufern verschlampt. Das ist sehr bedauerlich und ist eine Frage der Disziplin des Einzelnen (wie bei der Einhaltung eines Geschwindigkeitslimits).
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  #9  
Alt 09.01.2006, 17:33
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Hallo,

heute Nachmittag habe ich bei Zodiac Deutschland angerufen, die Dame am Telephon war sehr hilfsbereit.
Sie hat sogleich zugesagt mir das Eignerhandbuch zuzuschicken, normalerweise würde das so um 12,- Euro kosten, aber sie wolle mal sehen, was sich da machen liesse...

Jetzt bin ich mal gespannt

Grüße

Harald
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  #10  
Alt 09.01.2006, 17:40
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Zitat:
Zitat von daniels
sobald Deine Freunde ein Boot nach 6.98 Inverkehr gebracht haben, müßten sie es eigentlich auch entsprechend ausweisen und die notwendigen Unterlagen haben. Solange sie es aber nicht an die "richtige" Stelle verkaufen oder etwas passiert, kräht ja keiner danach.

Es ging hier auch mehr darum, was ein Eignerbuch ist und wie man es nachbekommen kann. Fand halt nur dort den Hinweis, dass man es brauchen könnte, um dieses als "Druckmittel" beim Händler einsetzen.
Hallo Hans,

dachte ich mir natürlich auch...

Musste aber meinen kleinen Bodensee und seine eh schon engen Vorschriften in Schutz nehmen...

Prinzipiell gebe ich Euch allen recht, dass ein Eignerhandbuch dazugehört und ich selbst besitze natürlich auch eines...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #11  
Alt 10.01.2006, 12:37
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Zitat:
Zitat von thball
Hallo Hans,

dachte ich mir natürlich auch...

Musste aber meinen kleinen Bodensee und seine eh schon engen Vorschriften in Schutz nehmen...

Prinzipiell gebe ich Euch allen recht, dass ein Eignerhandbuch dazugehört und ich selbst besitze natürlich auch eines...
@Alle
sagt mal ist das Eignerhandbuch eine spezifische Schlauchbooteigenschaft ?
oder ist es NUR eine Art Betriebsanleitung ?
Hintergrund ich habe bisher 4 Schiffe gehabt (3 Segler , 1 Motorboot) aber noch NIE ein Eignerhandbuch, bestenfall eine Betriebsanleitung für den Motor oder die Elektronik etc. (und Betriebsanleitungen lese ich aus Prinzip nicht )
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  #12  
Alt 10.01.2006, 13:06
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Zitat:
Zitat von rotbart
@Alle
sagt mal ist das Eignerhandbuch eine spezifische Schlauchbooteigenschaft ?
oder ist es NUR eine Art Betriebsanleitung ?

....)

Nööö, das Eignerhandbuch oder auch Bootsbrief (Owner's manual) ist ein Dokument, das Hersteller (Werften) schon immer ausgestellt haben, übrigens auch für Segelboote. Neuerdings enthält dieses auch die EU-Konformitätserklärung der Werft und oft auch eine amtliche Zertifizierung, was ja einem Qualitätslabel gleichkommt. Z.Bsp. von RINA, Lloyds, BSH etc...

Werde Dir demnächst bei passender Gelegenheit mal mein Eignerhandbuch von der italienischen MARLIN-Werft mit der amtlichen Zertifizierung des Bootes durch die italienische RINA (Registro Italiano Navale) zeigen.

Das Eignerhandbuch gehört zu den Schiffsdokumenten und muß original an Bord immer mitgeführt werden mit den anderen original Schiffszulassungspapieren. Hast Du sowas auf den vielen Yachten, die Du schon geführt hast, nie unter den Schiffspapieren gesehen???
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  #13  
Alt 10.01.2006, 14:30
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM

Das Eignerhandbuch gehört zu den Schiffsdokumenten und muß original an Bord immer mitgeführt werden mit den anderen original Schiffszulassungspapieren. Hast Du sowas auf den vielen Yachten, die Du schon geführt hast, nie unter den Schiffspapieren gesehen???
Hallo Dieter,
ich habe tatsächlich nie (bewußt) ein Eignerhandbuch gesehen und ich habe inzwischen mal nachgesehen - ich habe auch keines !

Im den Zulassungsunterlagen wurde auch keines verlangt und inzwischen habe ich gelesen, das es nur für CE zertifizierte Schiffe, die nach 1998 in den Handel kamen Pflicht ist . Also auch kein Qualitätslabel, denn CE kann man nicht ernsthaft so bezeichnen.

und ein "Owner Manual" ist ja nun nichts anderes als eine Gebrauchsanleitung und das ist ja nun schon leicht lächerlich. aber ein kurzer Blick in Google hat mich belehrt, das die Schweizer eine offizielle Gasprüfungszertifikat und Elektroprüfungszertifikat (bei 230 V=Landanschluß) haben wollen.

Deswegen die Frage ich kenne diese Owner Manuals eigentlich nur aus der Fliegerei und das sind es Sammlungen von Checklisten und Tabellen (z.B. beim Zusammenhang reiseflughöhe/drehzahl/Verbrauch etc) um das Flugzeug optimal zu trimmen. Das aber keine "Bootsbriefe" was ja amtliche Unterlagen unterstellt.

Nachtrag
--------------------------------------------
100 Jahre alte Holzschiffe sind kaum CE zertifiziert und auch meine Shetland wurde vor 1998 gebaut, insoweit also nicht verwunderlich, ABER die Sun Odysse mit der wir zuletzt in S-Frankreich waren hatte so etwas auch nicht, zumindest nicht als Eignerhandbuch und die war neu (eine Saison alt), was die hatte waren ein Haufen Betriebsanleitungen von Klo über Funk bis Motor und die halbwegs geordnet in Ordnern, das war aber auch alles.

Geändert von rotbart (10.01.2006 um 14:37 Uhr)
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  #14  
Alt 10.01.2006, 14:44
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Hallo Roland,
ab wann es Eignerhandbücher gibt weiß ich nicht, aber CE ist seid 6/98 Pflicht für inverkehrgebrachte Sportboote Pflicht und laut Sportbootverordnung gehört neben der Konformitätserklärung auch das Eignerhandbuch dazu.

Da mir nirgendwo bislang eine Regelung über das Aussehen eines Eignerhandbuches bekannt wurde, kann das wohl jeder (jede Werft) selbst entscheiden.
Ich persönlich würde darin eine Art Betriebsanweisung für Boot, Motor und Zubehör einpflegen, sowie die Konformitätserklärung und wie Dieter schon sagte Bescheinigungsmöglichkeiten zum Thema Flüssiggas und Strom.

Meine persönliche Meinung ist, dass die beiden letztgenannten Bereiche in der Zukunft sowieso mehr kontrolliert werden. Sowie Du verlangen kannst, dass Dein Steganschluß "Elektro" regelmässig geprüft wird, kann der Stegbesitzer das eigentlich auch von Dir und deinem Boot verlangen. Ähnlich wie bereits auf vielen Campingplätzen. Ist aber hier jetzt nur persönliche Vermutungen

Gruß Hans
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  #15  
Alt 10.01.2006, 15:07
rotbart
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Zitat:
Zitat von daniels
Hallo Roland,
ab wann es Eignerhandbücher gibt weiß ich nicht, aber CE ist seid 6/98 ........... Ich persönlich würde darin eine Art Betriebsanweisung für Boot, Motor und Zubehör einpflegen, sowie die Konformitätserklärung und wie Dieter schon sagte Bescheinigungsmöglichkeiten zum Thema Flüssiggas und Strom.


Gruß Hans
Hallo hans
OK vernüftig sortierter Orner mit Checklisten und Gebrauchsanleitungen - das ist vernünftig und sinnvoll. (So etwas habe ich natürlich auch an Bord (allerdings Kopien))
Aber schon bei CE habe ich ein kleines Problem, gestern habe ich ein Teil für meinen PC gekauft, darin lagen 2 Blätter mit CE Bescheinigung (gedruckt natürlich) unterzeichnet von einen Wang Ch....yxz Hang Son Road ich weis nicht wo Korea/China oder wo auch immer)
Was nutzt mir das Blatt ? - Eigentlich werfe ich so etwas ungelesen in die "runde Endablage" und wenn das Teil kaputt geht fliegt es hinterher CE hin CE her.
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