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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 11.01.2006, 15:09
Benutzerbild von knobi
knobi knobi ist offline
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Rudergänger rudert nur???

Da habe ich doch gerade mit dem WSV in Köln telefoniert, weil ich den neuen Motor in die Zulassungspapiere eingetragen haben möchte. Gleichzeitig wollte ich mich (statt meinem Mann) als Bootseignerin eintragen lassen , weil er bisher keine gültige Fahrerlaubnis hat.

Da konnte der Sachbearbeiter vor Mitleid mit meinem Mann kaum beherrschen und wollte mir begreiflich machen, mein Mann dürfe auch in meiner Anwesenheit nicht ans Steuer!!! Ein Rudergänger dürfe schließlich nur rudern und nicht ein Boot mit Motorleistung fahren.
Bin ich jetzt völlig auf dem falschen Dampfer oder sitzt da jemand, der keine Ahnung von dem hat, was er beruflich zu verantworten hat.

Sagt mir doch bitte, dass es nicht wahr ist.
Anja
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  #2  
Alt 11.01.2006, 15:21
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Mutti Mutti ist offline
Mutti
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Zitat:
Zitat von knobi
Da habe ich doch gerade mit dem WSV in Köln telefoniert, weil ich den neuen Motor in die Zulassungspapiere eingetragen haben möchte. Gleichzeitig wollte ich mich (statt meinem Mann) als Bootseignerin eintragen lassen , weil er bisher keine gültige Fahrerlaubnis hat.

Da konnte der Sachbearbeiter vor Mitleid mit meinem Mann kaum beherrschen und wollte mir begreiflich machen, mein Mann dürfe auch in meiner Anwesenheit nicht ans Steuer!!! Ein Rudergänger dürfe schließlich nur rudern und nicht ein Boot mit Motorleistung fahren.
Bin ich jetzt völlig auf dem falschen Dampfer oder sitzt da jemand, der keine Ahnung von dem hat, was er beruflich zu verantworten hat.

Sagt mir doch bitte, dass es nicht wahr ist.
Anja

Soweit ich weiß darf dein Mann ans Ruder wen du (mit Führerschein )an Bord bist!
Egal ob es dein oder sein Boot ist.
__________________
Gruß Harry


Mutti ist immer
und überall
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  #3  
Alt 11.01.2006, 15:29
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo Anja,

Deine Vermutung ist richtig, da sitzt jemand der keine Ahnung hat, wovon er redet.

Bei Schiffen wird das Steuer allgemein als Ruder bezeichnet und jeder, der gesundheitlich dazu in der Lage ist darf, sofern er mindestens 16 Jahre alt ist, in Anwesenheit des Schiffsführers dieses "Ruder", sei es Steuerrad oder Pinne, übernehmen.

Einen "Riemengänger" gibt es nicht.

Ein Eigner muß, nebenbei, auch keinerlei Führerscheine besitzen, er kann dann nur nicht Schiffsführer sein.

Grüße

Harald
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  #4  
Alt 11.01.2006, 17:16
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jucachris jucachris ist offline
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...uiuiui, Anja,... ob du wirklich den Führerschein hast!?!?? Falls ja dann hast du doch gelernt, dass du, im Besitz der Fahrerlaubnis an Bord bist, zum Rudergänger bestimmen darfst wer mind. 16 Jahre alt ist und ansonsten geeigent. Da ich deinem Mann wünsche dass er gesund ist, gehe ich mal davon aus, dass er verdammt jung sein muss :-)

Achja, das Boot kann auch deiner Oma gehören, bzw auf sie eingetragen sein und du darfst es fahren. Lediglich im ausland kann es da Abweichungen geben...

Ciao
Chris
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  #5  
Alt 11.01.2006, 17:26
rotbart
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo Anja,

Deine Vermutung ist richtig, da sitzt jemand der keine Ahnung hat, wovon er redet.

Bei Schiffen wird das Steuer allgemein als Ruder bezeichnet und jeder, der gesundheitlich dazu in der Lage ist darf, sofern er mindestens 16 Jahre alt ist, in Anwesenheit des Schiffsführers dieses "Ruder", sei es Steuerrad oder Pinne, übernehmen.

Einen "Riemengänger" gibt es nicht.

Ein Eigner muß, nebenbei, auch keinerlei Führerscheine besitzen, er kann dann nur nicht Schiffsführer sein.

Grüße

Harald
Kann ich nur voll unterstützen, der Herr vo Amt sollte mal geistig die Schlagzahl erhöhen. Auch das mit dem Eigentümer ist vollig korrekt, sonst gäbe es keine Charterschiffe Zu unterscheiden sind
  • der Eigentümer, der muss das Geld haben
  • der Charterer (der muss das Geld haben das Schiff zu mieten, und die Crew bezahlen )
  • der Schiffsführer (Kapitän) der ist an allem Schuld und muss ein Patent haben
  • die Besatzung von ungelernt bis..... und jeder darf auf Anweisung des Skippers am Ruder (nicht Riemen) drehen.
  • und der/die die im Beiboot an den Riemen zerren (volkstümlich Ruder, Paddel) sind schlicht Ruderer im Paddelboot => Paddler
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  #6  
Alt 11.01.2006, 17:26
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knobi knobi ist offline
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Mir ist das schon klar.
Aber sollte man nicht erwarten können, dass jemand vom Schifffahrtsamt so'n Stuss für sich behält???
Ich weiss auch, dass ich nicht zwangsläufig als Besitzerin eingetragen sein muss, aber ob ich das einleuchtend der kroatischen Wasserpolizei erklären kann?

Gruß
Anja
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  #7  
Alt 11.01.2006, 17:29
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reini0077 reini0077 ist offline
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Hallo Anja,

ich denke auch das da jemand sitzt nur um da zu sitzen, sprich keine Ahnung von dem hat was er wirklich macht.

Hier ein Auszug aus Wikipedia was Rudergänger heißt. Ist ja auch schon von den anderen beantwortet worden.
Zitat:
Rudergänger
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Rudergänger wird derjenige Seemann bezeichnet, der nach den Weisungen des Steuermanns / nautischen Offiziers oder des Kapitäns das Schiff mit dem Ruder steuert. In der Marine wird der beste Rudergänger als Gefechtsrudergänger bezeichnet. Dieser Begriff hat sich auch in der Handelsschifffahrt eingespielt. Dieser Rudergänger wird dann eingesetzt, wenn es auf sehr genaues Steuern ankommt, zum Beispiel im Revier oder bei Hafen- oder Ankermanövern.
halte dem das mal unter die Nase. Manche sollten vorher lernen beivor sie sch... verzapfen.

lg Reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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  #8  
Alt 11.01.2006, 17:30
rotbart
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Zitat:
Zitat von knobi
Mir ist das schon klar.
Aber sollte man nicht erwarten können, dass jemand vom Schifffahrtsamt so'n Stuss für sich behält???
Ich weiss auch, dass ich nicht zwangsläufig als Besitzerin eingetragen sein muss, aber ob ich das einleuchtend der kroatischen Wasserpolizei erklären kann?

Gruß
Anja
Warum nicht, die Unterschiede zwischen Eigentümer und Skipper sind weltweit identisch ???
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  #9  
Alt 11.01.2006, 17:34
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Hallo Anja,

von mir bekommt Ihr auch noch Unterstützung. Ist natürlich ein Schmarrn. Dein Mann darf ganz klar ans Ruder wenn Du dabei bist. Es heißt prinzipiell, dass eine geeignete Person das Ruder übernehmen darf.

Die Frage mit der Eignung ist natürlich etwas schwammig. Aber wenn Du ihm die wichtigsten Vorfahrtsregeln erläuterst und er auch auf Dich hören sollte (wäre bei mir etwas schwierig) dann brauchst Du kein schlechtes Gewissen haben...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #10  
Alt 11.01.2006, 17:34
rotbart
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Zitat:
Zitat von reini0077
ich denke auch das da jemand sitzt nur um da zu sitzen, sprich keine Ahnung von dem hat was er wirklich macht.

lg Reini
Hallo Reini
aber aber... unter Wikipedia versteht der die Trickfilmserie Wicki der Wickinger und der sitzt da um hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen.

Das das Volk ihn bezahlt und ein Beamter eigentlich ein "Diener des Volkes" ist, ist seit Bismark kaum noch bekannt.
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  #11  
Alt 11.01.2006, 20:01
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Anja,

laß den WSA Mann (nicht WSV!) denken was er will. Der ist ja bescheuert, wie Dir hier die Anderen ja schon sagten. Der Schiffsführer muß ein Patent haben, wer am Ruder steht bestimmt der Schiffsführer

Ich bin jedoch der Meinung, das Ihr Zuhause keine Ummeldung benötigt, wenn der Bootsbesitzer (Dein Mann) Dich zum Schiffsführer bestimmt, weil Du den SBF hast. Bei einer Kontrolle sollte das klar zum Ausdruck gebracht werden.

Jedoch darf dann Dein Mann als Rudergänger keinen groben Fahrfehler machen, sonst sitzt Du arg in der Bredullie, auch wenn Ihr was schriftlich miteinander vereinbart haben solltet. Weil dann wird Dir Mangel an Aufsicht unterstellt und die Schiffsführung damit in Frage gestellt. Das könnte dann sehr teuer werden.

Daher ist eine vorsorgliche Ummeldung wohl eine gute Überlegung. Ich würde D/Mann aber empfehlen den SBF zu machen, das wäre die beste Lösung! Dann könnte er ja auch mal alleine fahren, oder?
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  #12  
Alt 12.01.2006, 08:21
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knobi knobi ist offline
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Wird man bei groben Fahrfehlern erwischt, gibts ja wohl immer Ärger, da kann sich doch kein Führerscheinbesitzer von ausnehmen. So hoch qualifizierend schien mir gerade die praktische Ausbildung bzw. Prüfung nicht zu sein.
(Da meinte der Prüfung doch glatt: "Sie können ja sogar Boot fahren!?" Na toll. Was meint der, warum ich da war?)

Mir persönlich ist es dennoch lieber, wenn Führerscheininhaber, (Haftpflicht)Versicherungsnehmer und Bootseigner übereinstimmen, dann gibt es im Problemfall immer noch eine Sache weniger zu erklären. (Wäre das Geschlechterverhältnis umgekehrt, würde sich eh'kein Mensch Gedanken über die arme Ehefrau machen, die nicht alleine Boot fahren kann!) So aufwändig ist das Umschreiben ja nun auch wieder nicht.

Sollte mein Mann mittelfristig sich auch etwas Zeit zum Lernen abknapsen können (er macht neben dem Beruf gerade noch eine zusätzliche zeitauwändige Fortbildung) dann kann ja trotzdem alles so bleiben, wie es jetzt eingetragen ist. Wo ist also das Problem?

Na ja, jedenfalls vielen Dank fürs Mitdenken

Gruß
Anja
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  #13  
Alt 13.01.2006, 14:26
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Reden rudernder Rudergänger(oder Rudersitzer?)

hallo anja

ich glaube der hat dich nur aufgezogen

lg
Geri

__________________
wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas

Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer
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  #14  
Alt 13.01.2006, 16:35
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Nein Geri,

der hat mich bestimmt nicht aufgezogen.

Ich war heute vormittag beim WSA und bin dem Typen begegnet.
Ich möchte mich ja nicht abfällig über die geistigen Qualitäten meiner Mitmenschen äußern, aber ob dieser Herr dort am richtigen Platz sitzt??!
Ich finde schon, dass es auch (qualifizierte) Arbeit für Menschen mit ("sozialen") Handicaps geben muss, aber die sollten sich nicht ausgerechnet als Auskunftgeber auf Ämtern betätigen.
Immerhin hat er sehr schön und ordentlich die Stempel unter die Papiere gesetzt (hat eine 3/4 Stunde gedauert! ).

Gruß

Anja
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