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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 12.05.2006, 11:31
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Yachtpool - Versicherungsangebot

Hi Leute

Ich habe mit der Firma Yachtpool verhandeln können und ein komplett-Teilkasko Angebot für kleinere und mittlere Schlauchis aushandeln können.

Vorweg sei gesagt, dieses Angebot ist in erster Linie für Österreicher interessant, da die meisten billigen deutschen oder NL-Versicherungen für Österreicher nicht gültig sind.

Zitat:
Zitat von Yacht-Pool
YACHT-POOL-BEDINGUNGEN FÜR
TOTALVERLUSTDECKUNG
Spezialbedingungen Form TV 99/1



1. GEGENSTAND DER VERSICHERUNG

1.1 Sofern sich aus der Police nichts anderes ergibt, sind versichert: Die Yacht mit allen fest eingebauten Teilen einschl. der Maschinenanlage und der technischen und nautischen Ausrüstung sowie des Zubehörs.

1.2 Beiboote, Rettungsinseln, zusätzliche Außenbordmotoren, Trailer und persönliche Effekten sind versichert, sofern sie zur Versicherung beantragt wurden. Technische und nautische Ausrüstungsgegenstände und/oder Effekten müssen gesondert angezeigt werden, soweit ihr Einzelwert € 500,- übersteigt.
Grundsätzlich nicht versichert sind: Bargeld, Schmuck, Pelze, Wertpapiere, Gemälde, Antiquitäten, Foto-, und Filmapparate, nicht festeingebaute Fernseh- und Videogeräte, Musikinstrumente, sonstige Wertgegenstände, Lebens-/Genußmittel und Handys.

1.3. Werden die Ausrüstung oder Teile der Yacht erweitert oder ersetzt, so gilt der Ersatz mit der erforderlichen Versicherungssumme automatisch versichert. Der Versicherungsnehmer hat Änderungen jedoch unverzüglich anzuzeigen.


2. GELTUNGSBEREICH

2.1 Die Versicherung gilt für den in der Police genannten Geltungsbereich.

2.2 Sie gilt auch für alle üblichen Aufenthalte der versicherten Yacht außerhalb des Wassers einschließlich des Anlandholens und Zuwasserlassens.


3. VERSICHERUNGSUMFANG

3.1. Versicherungsschutz besteht nur für Totalverlust der versicherten Sachen infolge Sinken, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs.

3.2 Totalverlust tritt ein, wenn die Wiederherstellungskosten den Versicherungswert (Feste Taxe) übersteigen.

3.3 Mitversichert bis zu 100 % der Versicherungssumme sind Aufwendungen für behördlich angeordnete Hebung und/oder Entsorgung des Wracks, wenn die Yacht durch ein versichertes Ereignis beschädigt wurde. Diese Kosten werden zusätzlich zu der geleisteten Entschädigung erstattet.


4. AUSSCHLÜSSE

4.1 Schäden verursacht durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer, den Fahrzeugführer oder die Insassen.

4.2 Schäden durch Konstruktions- und Materialfehler an den unmittelbar betroffenen Teilen.

4.3 Schäden verursacht durch Fahruntüchtigkeit der Yacht, sofern dieser Umstand vor Antritt der Fahrt vorlag und bei Anwendung der üblichen Sorgfalt hätte erkannt werden können.

4.4 Schäden verursacht durch normale Witterungseinflüsse (z.B. Frost, Eis, Einfrieren des Kühlwassers, Sonne, Hitze, Regen, Schnee), Rost, Oxydation, Kavitation, Korrosion, Osmose, Alter, Fäulnis, Nagetiere, Ungeziefer und dergleichen, sowie Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch.

4.5 Schäden verursacht durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Minen, Torpedos, Bomben oder andere Kriegswerkzeuge, politische Gewalthandlungen, Beschlagnahme und Eingriffe von hoher Hand.

4.6 Schäden verursacht durch Kernenergie oder Radioaktivität.

4.7 Mittelbare Schäden (Minderwert, Beeinträchtigung der Rennfähigkeit etc.).

4.8 Schäden durch Diebstahl der versicherten Yacht auf einem nicht gesicherten Trailer.

4.9 Schäden, die sich bei der Beteiligung an Motorbootrennen oder bei den damit in Zusammenhang stehenden Übungsfahrten ereignen.

4.10 Schäden, die durch Feuer oder Explosion entstehen, wenn die Yacht nicht mit Feuerlöschern ausgerüstet ist.

4.11 Schäden, sofern der Führer der versicherten Yacht nicht Inhaber eines amtlich vorgeschriebenen Führerscheins ist.

4.12 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Yacht mit oder ohne Skipper verchartert wird, es sei denn, dies ist in der Police ausdrücklich vereinbart.


5. VERSICHERUNGSWERT

Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der Versicherungswert ist der Zeitwert. Zeitwert ist der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert (Unterversicherung), so ersetzt der Versicherer den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.





6. ENTSCHÄDIGUNGSANSPRÜCHE

6.1 Gehen das Fahrzeug und/oder der ggf. mitversicherte Trailer total verloren, werden sie ohne Aussicht auf Wiedererlangung entzogen, oder sind sie in der ursprünglichen Beschaffenheit
zerstört, so kann der Versicherungsnehmer den Zeitwert der Sachen am Schadentag verlangen.

6.2 Teilschäden
Teilschäden werden nicht ersetzt.

6.3 Die Entschädigung ist in der Währung der Versicherungssumme zu leisten und spätestens 14 Tage nach endgültiger Feststellung des Schadens und des Umfanges der Leistung durch den Versicherer fällig. Im Falle eines Diebstahls jedoch nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach Meldung des Schadens.

6.4 Der Versicherer ist berechtigt, die Zahlung aufzuschieben, wenn aus Anlaß des Schadens gegen den Versicherungsnehmer eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung eingeleitet wurde.

6.5 Ein etwaiger Erlös wird aus den vorhandenen Restwerten von der Entschädigung abgezogen. Der Versicherungsnehmer kann die Anrechnungsverpflichtung hinsichtlich eines Restwertes nicht dadurch abwenden, daß er dem Versicherer die beschädigte Sache zur Verfügung stellt.

7. OBLIEGENHEITEN

7.1 Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrages alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Bei unterbliebener oder unrichtiger Anzeige ist der Versicherer von der Leistung frei.

7.2 Der Versicherungsnehmer hat die im Verkehr übliche Sorgfalt zu wahren, um Schäden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern.

7.3 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich dem Versicherer zu melden und dessen Weisungen zu befolgen.

7.4 Jeder Schadenfall ist unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Über die gestohlenen Gegenstände ist der Polizei eine Aufstellung einzureichen. Bei den vorgenannten Schäden im Ausland ist der Vorgang auch der für den Wohnort des Versicherungsnehmers zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.

7.5 Bei Kollisionsschäden sowie Schäden, die im Gewahrsam eines Dritten (z.B. Transportunternehmer, Reparaturwerft) entstanden sind, hat der Versicherungsnehmer die Umstände des Schadens unverzüglich feststellen zu lassen und Protokolle und Bescheinigungen dem Versicherer zur Verfügung zu stellen.

7.6 Vor Beginn der Wiederinstandsetzung ist dem Versicherer Gelegenheit zur Besichtigung und Feststellung des Schadens zu geben, jede Untersuchung über Ursachen und Höhe des Schadens zu gestatten und jede hierzu dienliche Auskunft auf Verlangen schriftlich zu erteilen. Ferner sind Belege beizubringen.

7.7 Bestehen Ansprüche auf Ersatz des Schadens gegen Dritte, so sind diese sicherzustellen und alle zur Geltendmachung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
7.8 Der Versicherungsnehmer ist ohne Genehmigung des Versicherers nicht berechtigt, Prozesse gegen Dritte einzuleiten, die auf die Rechte und Pflichten des Versicherers einzuwirken geeignet sind. Werden gegen den Versicherungsnehmer solche Prozesse angestrengt, so hat er dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

7.9 Hat der Versicherungsnehmer die vorstehenden Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.


8. RECHTSVERHÄLTNISSE DRITTER

8.1 Die Rechte aus dieser Versicherung kann der Versicherungsnehmer nur mit Einverständnis des Versicherers übertragen oder verpfänden.

8.2 Werden die versicherten Sachen von dem Versicherungsnehmer veräußert, so geht die Police mit dem Eigentumswechsel auf den Erwerber über. Der Erwerber kann binnen eines Monats nach Übergang mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Anschrift des Erwerbers ist dem YACHT-POOL Versicherungs-Service schriftlich mitzuteilen.


9. BETEILIGUNGS- UND FÜHRUNGSKLAUSEL

9.1 Sind an der Police mehrere Versicherer beteiligt, so haften die Versicherer in Höhe ihrer Anteile als Einzelschuldner.

9.2 Die Führung liegt in den Händen des an erster Stelle zeichnenden Versicherers.

9.3 Die vom führenden Versicherer getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen sind auch für die bzw. den beteiligten Versicherer verbindlich. Das gleiche gilt für Entscheidungen, die gegen den führenden Versicherer ergehen.


10. KÜNDIGUNG

10.1 Bei Eintritt eines Schadens sind beide Vertragspartner berechtigt, spätestens einen Monat nach Abschluß der Verhandlungen über die Entschädigung den Vertrag zu kündigen. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Kündigt der Versicherungsnehmer, so gebührt dem Versicherer die Jahresprämie. Kündigt der Versicherer, so hat er die Prämie für die noch nicht abgelaufene Periode des Versicherungsjahres anteilig zurückzuzahlen, soweit diese nicht durch bezahlte oder schwebende Schäden aufgebraucht ist.

10.2 Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Parteien spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

11. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Für österreichische Versicherungsnehmer gelten die Bestimmungen des österreichischen Versicherungsvertragsgesetzes (Vers. VG).

Besondere Bedingungen für die Versicherung von Schlauchbooten 1/90
A. Die Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung folgt abgeändert:
2. Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht innerhalb Europas
- auf allen Flüssen und Binnengewässern
- auf der Ost- und Nordsee, begrenzt mit den Linien Bergen – Wick und
- Land´s End / Quessant
- an der europäischen Mittelmeerküste innerhalb der Dreimeilenzone, während des Aufenthalts außerhalb des Wassers, des Anlandgehens und Zuwasserlassens sowie der Land- und Flußtransporte.
5. Versicherungssumme, Versicherungswert, Unterversicherung
5.1 Versicherungswert ist der Neuwert der zu versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
5.2 Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, so ersetzt der Versicherer den Schaden nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. Dies gilt auch für Ersatzleistungen nach Ziffer 3.7.
6. Ersatzleistungen
6.1 Verlust versicherter Sachen
Gehen versicherte Sachen total verloren, werden sie ohne Aussicht auf Wiedererlangen entzogen oder sind sie in der ursprünglichen Beschaffenheit zerstört, so ersetzt der Versicherer die jeweilige Versicherungssumme.
Sind die versicherten Sachen – ab Auslieferung an den ersten Käufer gerechnet – älter als 3 Jahre, wird der Zeitwert ersetzt.
In beiden Fällen werden etwaige Restwerte von der Zahlung des Versicherers abgezogen.
6.2 Beschädigung versicherter Sachen
Werden Versicherte Sachen beschädigt, so kann der Versicherungsnehmer Ersatz für die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts notwendigen Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Teile verlangen, jedoch nur bis zur Höhe des Zeitwertes des Fahrzeuges.
B. Mitversicherung des Diebstahlrisikos bei Außenbordmotoren
In teilweiser Änderung von Ziffer 3.3.1 der AVB Wassersportfahrzeuge 1985 ist
Der Außenbordmotor gegen Schäden durch Diebstahl nur versichert, wenn er
a) Mit dem Bootskörper durch die üblichen Sicherungseinrichtungen fest verbunden und zusätzlich durch eine mindestens 5 mm starke Stahlkette mit Sicherungsschloß oder einen entsprechenden Stahlbügel gesichert ist.
b) Sich in einen mit dem Boot fest verbundenen , verschlossenen Behältnis oder
c) sich in einem verschlossenen Gebäude befindet.
C. Selbstbeteiligung
Die in der Police genannte Selbstbeteiligung gilt für jedes Schadenereignis. Ausgeschlossen hiervon bleiben der Totalverlust des versicherten Schlauchbootes
Das Angebot lautet:
Schlauchboote mit einem Neuwert bis 15.000,- €
Motor bis 50 PS
Selbstbehalt von 300,-€
incl Haftpflicht (Deckung 2,5 mio) !!!

Wenn man die Klauseln durchliest, kommt man drauf, dass das Angebot gar nicht so schlecht ist!

Jahresprämie: 200,- €

Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Mittelklasseschlauchboote, die keine Vollkasko haben wollen, aber doch gegen Diebstahl usw abgesichert sein wollen.

Dieses Angebot hier im Forum ist ohne Gewähr, es müssen die genauen Bedingungen auf jedenfall angefordert werden! (dieser Hinweis nur, da sich diese Dinge ja immer ändern können, und das Angebot ja nur von mir wiedergegeben wurde. Stand: 12 05 2006!)
Wenn jemand Interesse hat, dann bitte Mail an Um Links zu sehen, bitte registrieren und bitte hinzufügen, dass die Anfrage über das Schlauchbootforum kommt.
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  #2  
Alt 12.05.2006, 16:53
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Ingo Ingo ist offline
Extremist
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Haftpflichtversicherung

Hi Leute,
bei der Bootshaftpflicht unbedingt darauf achten, daß der vom Zugwagen abgekoppelte Trailer auch mitversichert ist, was nicht bei jeder Versicherung der Fall ist. Notfalls eine eigene Trailer Haftpflicht abschließen ( ca. 20 € ).
Letztes Jahr passierte einem Bootskameraden folgender Fall: Nach dem zu Wasser lassen seines Bootes schob er mit zwei Helfern seinen Trailer auf den 100 M zurückliegenden Abstellplatz, dabei schrammte er seitlich ein S-Klasse Fahrzeug an. Schaden: 4800,- €. Weder die Zugwagen- noch die Bootshaftpflicht hat gezahlt.Habe jetzt bei meiner neuen Bootsversicherung ausdrücklich auf diesem Passus bestanden.

Gruß, Ingo
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  #3  
Alt 12.05.2006, 17:15
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rwalda rwalda ist offline
Snoopy versus big waves..von uns gegangen am 28.12.2010
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Servus Ingo!

Zitat:
Zitat von Ingo
Hi Leute,
bei der Bootshaftpflicht unbedingt darauf achten, daß der vom Zugwagen abgekoppelte Trailer auch mitversichert ist...
Dieses Problem haben wir in Österreich nicht, da bei uns ein Anhänger sowie eine behördliche Zulassung braucht und somit auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Die in DE praktizierten Regelungen gibts bei uns nicht.

Habe grad heute für meinen Bootshänger (von "meinem" neuen Booterl berichte ich noch) die Kennzeichen, Zulassung etc. bekommen.
Bei uns in AT kostet die Haftpflichtversicherung für´n Hänger nicht ganz 10 Euros pro Jahr.


Abschließend möchte ich mich hier für Berny´s Engagement bedanken !
Ich werde auf jeden Fall mal beim Yachtpool eine entsprechende Anfrage für ein Angebot anbringen...


Grüße aus Graz,
Rainer
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  #4  
Alt 12.05.2006, 20:16
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Hi Berny!

Endlich hast du es kapiert das Yachtpoll super Klauseln hat . Wurde echt Zeit - nachdem ich diese Versicherung schon dutzende Male hier im Forum empfohlen hab.
Du sag mal was kostet die selbe Versicherung hier ohne dass man sie übers Forum bucht, bzw. wieviele Euro Preisvorteil hast du rausholen können??

LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #5  
Alt 12.05.2006, 22:07
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Hallo Berny

von meiner Sicht aus war es auch eine gute Entscheidung mit der Yachtpool


mfg Hansi
__________________
Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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  #6  
Alt 13.05.2006, 02:04
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Rotti
Du sag mal was kostet die selbe Versicherung hier ohne dass man sie übers Forum bucht, bzw. wieviele Euro Preisvorteil hast du rausholen können??
Bitte nicht verwechseln, es geht hier gar nicht um Rabatte oder dergleichen, es geht vielmehr um eine günstige Lösung für Schlauchis mittlerer Klasse, eben die Teilkasko, dies war mein Anliegen.

Keine Rabatte, muss auch nicht sein, warum zuerst mehr angeben, damit man dann was abziehen kann ???

Ich denke aber, weil eben auch mein Ansinnen, eine Teilkasko, wäre für viele eine richtige Lösung. Ich brauche ansich keine Vollkasko, ein gewisses Risiko muss ich selber auf mich nehmen (Eigenschaden). Aber zumindest die Sicherheit, dass im Urlaub alles versichert ist, dass macht es aus.

Somit denke ich, dass eine Teilkasko eben viele wünschen, aber sie bist dato (eben außer jetzt yachtpool ) nicht angeboten wird.

Ich habe eben mit yachtpool diese Teilkasko verhandeln können, ich denke, das Angebot ist wirklich reel, keine versteckten Klauseln, keine "Schlauch Ausnahmen" usw usw.

Aber wie gesagt, bitte selber anfragen!

Übrigens, egal ob orange oder blau (Insider Info ), wichtig ist einfach, Schlauchbootforum anzugeben, damit Yachtpool auch weiß, woher die Interessenten kommen!
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  #7  
Alt 13.05.2006, 20:49
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yourBuddy yourBuddy ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Hi Leute

Vorweg sei gesagt, dieses Angebot ist in erster Linie für Österreicher interessant, da die meisten billigen deutschen oder NL-Versicherungen für Österreicher nicht gültig sind.

Als Dummy muss ich wieder mal was fragen:

Warum sind die für uns Österreicher nicht gültig?

Welche Wahlmöglichkeiten zwischen (vernünftigen) Versicherungen hab ich als Ösi denn überhaupt?

Danke!

Stefan
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  #8  
Alt 14.05.2006, 09:43
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Berny Berny ist offline
Berny
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Es gibt viele Versicherungen in Deutschland, die jemanden nicht versichern, die den Wohnsitz in Österreich haben.
Ist leider so, ich habe selbst auf Anfragen einige Absagen bekommen.

Ebenso sollte man auch beachten, dass bei diversen Versicherungen der Gerichtsstand oft irgendwo in Deutschland ist. Sollte es also was haben, so kann es passieren, dass man weiß Gott wo hinfahren muss.

Dies sind halt so kleine Aspekte, wo ich mir denke, ich zahle lieber etwas mehr, aber bin auf der sicheren Seite.

Yachtpool hat mich eben überzeugt.
Nur wollte ich keine Vollkasko, ist mir eben einfach zu teuer.
Ich wollte eine Teilkasko, bei der mehr oder weiniger der Fremdschaden versichert ist. Sowas gibt es aber bis dato nicht, zumindest ist mir in Österreich keine Versicherung bekannt, die sowas anbietet.

Deshalb haben wir dieses Paket geschnürt, ich denke, es ist auf jedenfall eine super Lösung.

Preislich wird es sicher nicht an Eerdmanns heranreichen, aber wie gesagt, was hilft mir eine billige Versicherung, wenn ich sie nicht haben kann

PS.: noch etwas, was viele bei Vollkaskoversicherungen nicht beachten:
Die meisten Versicherungen schließen die Versicherung auf den Neuwert ab, aber nach einer gewissen Zeit wird bei Totalverlust nur mehr der Zeitwert ausbezahlt!
Das wird leider oft falsch angenommen!
Also erkundigt euch auf jedenfall, nicht dass man dann im Echtfall eine böse Überraschung erlebt!

Noch ein Nachttrag für Preisvergleiche: Vergesst nicht, dass bei diesem Angebot die Haftpflicht includiert ist!
Ebenso ist Yachtpool spezialisiert auf Bootsversicherungen, dies merkt man in den Klauseln! (zB Anmachen bei Bojen, kein Problem, aber mit Kette absperren und solche für uns Schlauchbootfahrer "unwichtige Kleinigkeiten"!)
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  #9  
Alt 14.05.2006, 10:34
Manfred Manfred ist offline
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Lächeln

Hallo,
ich bin mit meinen Booten seit Jahren Kunde von Yachtpool da mir die Bedingungen immer am meisten zugesagt haben.
Außerdem erfolgt die Polizzierung samt Übersendung der blauen Karte sehr schnell.
Der Preis war im Vergleich zu anderen österreichischen Versicherungen immer günstig und das bei mit Abstand besten Bedingungen!
Ich kann Yachtpool nur weiterempfehlen.
Viele Grüße
Manfred
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  #10  
Alt 27.06.2006, 12:08
stultsch stultsch ist offline
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echt gutes Service

Hab grad auch meine Haftpflicht-Polizze von Yachtpool.at erhalten. Ging alles echt schnell und unkompliziert über die Bühne, toller Preis - kann die bis jetzt bedenkenlos weiterempfehlen. Hoffe auch, dass ich sie nie brauchen werde...
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  #11  
Alt 12.01.2007, 20:15
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Berny Berny ist offline
Berny
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Weils wieder aktuell ist, mal diesen Beitrag hervorgeholt!
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  #12  
Alt 01.12.2007, 09:24
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Hi!


Ich versuche gerade, meine Vollkasko auf das Angebot umzuwandeln. Mal sehen obs klappt.
__________________
MfG
Martin

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  #13  
Alt 03.12.2007, 15:37
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Waverider40 Waverider40 ist offline
Kielwasserwellenreiter
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@Martin,
dieser Gedanke kam mir eben auch.
Ich habe mich im April 07 nach verschiedenen "Vertragsdurchsichten" für Yachtpool entschieden.
Derzeit mit einer Vollkasko liegt der Jahresbeitrag bei meinem Schlauchi bei ca. 230€.

Die Alternative zu der Teilkasko hört sich gut an, mal die Details studieren


Gruß Martin
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  #14  
Alt 03.12.2007, 16:30
Benutzerbild von Chester
Chester Chester ist offline
Mit V ist alles besser
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Hmmh - ich schau nur zufällig rein, bin ja kein "Ö".

Ist Punkt 3.1 nicht regelrecht ein K.O.-Punkt für Yachtpool?
Klaut einer nur den Motor gibt's nichts?

Reinhard

Nachtr. Edit: Man sollte schon zu Ende lesen, sorry --- unten folgen ja noch abgeänderte Bedingungen.
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
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  #15  
Alt 05.12.2007, 16:00
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Chester
Hmmh - ich schau nur zufällig rein, bin ja kein "Ö".

Ist Punkt 3.1 nicht regelrecht ein K.O.-Punkt für Yachtpool?
Klaut einer nur den Motor gibt's nichts?

Reinhard

Nachtr. Edit: Man sollte schon zu Ende lesen, sorry --- unten folgen ja noch abgeänderte Bedingungen.
Nönö, siehe auch Punkt 6.2 Schlauchbootklausel, hier wird das genauer definiert.
Was eben nicht dabei ist, und das sollte sich jeder bewußt sein, ist eben die Vollkasko.
Diese ist es aber, die die Beträge in die Höhe treibt, vorallem die Motorschäden, die durch Grundberührungen entstanden sind, sind sehr teuer, was eben wiederum die Prämien negativ beeinflußt.
Deshalb eben auch nur Teilkasko, die Prämie bleibt relativ günstig und Beschädigungen, Diebstahl und die anderen wichtigen Punkte, die mich eben nicht schlafen lassen, sind eben alle drinnen.

Billiger geht immer, obs auch wirklich besser ist, mag ich bezweifeln, vorallem deshalb, weil sich diese Firma speziell mit Bootsversicherungen beschäftigt und deshalb auch entsprechend mit Rechtsanwälten usw ausgerüstet sind.

Ich empfehle sowieso jedem, zuerst tel Kontakt mit dem Markler aufzunehmen und den Vertrag entsprechend zu erörtern, damit später keine Unstimmigkeiten aufkommen können.
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