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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

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  #1  
Alt 04.09.2005, 14:22
wiking380 wiking380 ist offline
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Rib: 3,80m 18 PS was muss ich mitführen? Ö

Hi Leute !!

habe nächste Woche den Termin für die Begutachtung meines Bootes. Dieses wird so hoffe ich wieder zugelassen!

Rib: 3,80m 18 PS

Meine Frage: weiß wer was ich genau mitführen muss? Fender, Anker (genaues Gewicht und Seillängen) , Schwimmweseten (wie viele), Freuerlöscher, Verbandskasten, Paddel .....

Zulassung erfolgt in Wien, Begutachtung jedoch in Österreich.

Wäre euch für eine genaue Aufstellung recht dankbar !!

Mfg Roland.
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  #2  
Alt 04.09.2005, 17:56
Benutzerbild von MichaelH
MichaelH MichaelH ist offline
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Wenn es eine Verlängerung der Zulassung ist, dann steht doch die vorgeschriebene Ausrüstung auf der Rückseite der Zulassung.

Oder ist es eine Neuzulassung?

Dann frag den Prüfer lieber vorher persönlich was er sehen will.
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LG
Michael
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  #3  
Alt 04.09.2005, 18:26
wiking380 wiking380 ist offline
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ich habe eine Zulasung die schon etwas älter ist 1987!!

auf der Rückseite steht zwar viel, aber nicht was ich dabei haben muss.

hat keiner von euch ein boot mit ca 4 m und ca. 18 ps?

mfg Roland.
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  #4  
Alt 04.09.2005, 19:49
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reini0077 reini0077 ist offline
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Hallo Roland,

in Oberösterreich gilt folgendes:

Anker mit Leine (Gewicht 1,5 fache Bootslänge), Verbandszeug, Rettungsring, 2 Paddel, eine Schwimmweste pro Person die sich an Bord befindet, nicht für die Anzahl für die das Boot zugelassen ist, Feuerlöscher wurde bei mir nicht vorgeschrieben, aber es schadet nicht (ich habe einen kleine Haushaltslöscher an Bord)
ich denke aber nicht wenn du einen Teil bei der Überprüfung nicht dabei hast, dass du deswegen die Zulassung nicht bekommst.

lg Reini
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  #5  
Alt 04.09.2005, 20:07
wiking380 wiking380 ist offline
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Rettungsring ist pflicht? auch wenn ich Schwimmwesten habe?
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  #6  
Alt 04.09.2005, 20:43
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von wiking380
Rettungsring ist pflicht? auch wenn ich Schwimmwesten habe?
Ich hoffe du hast keine Schwimmwesten, sondern Rettungswesten.
Aber ja, Rettungsring ist trotzdem Pflicht. Näheres erfahrst du von deinem Prüfer.
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LG
Michael
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  #7  
Alt 05.09.2005, 09:55
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Zitat:
Zitat von wiking380
Meine Frage: weiß wer was ich genau mitführen muss? Fender, Anker (genaues Gewicht und Seillängen) , Schwimmweseten (wie viele), Freuerlöscher, Verbandskasten, Paddel .....
Genaueres hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren , so ab Seite 11 gehts um deine Fragen.
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Michael
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  #8  
Alt 05.09.2005, 11:23
wiking380 wiking380 ist offline
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@goeberl
Beleuchtung ??? bist du sicher? am schlauchi wenn ich nur bei Tag fahre?????

thx Roland.

@ all DANKE!!
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  #9  
Alt 05.09.2005, 11:27
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Zitat:
Zitat von wiking380
@goeberl
Beleuchtung ??? bist du sicher? am schlauchi wenn ich nur bei Tag fahre?????
Yes. Muß bei der Überprüfung vorhanden sein.
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LG
Michael
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  #10  
Alt 05.09.2005, 17:37
wiking380 wiking380 ist offline
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also ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich bei der Überprüfung KEIN Licht brauche !!!!

Wenn ich nachts fahren will genügt bis 7m ein weißes Rundumlicht ODER wenn das Boot nicht schneller als 10kmh geht(dann darf es auch länger sein)!

Ich werde das noch mal nachlesen. Wenn man dem link von Michael folgt

"Kleinfahrzeuge unter Motor
So können z.B. die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne zusammengefasst wer-den. An Stelle des Topplichtes und des Hecklichtes kann ein weißes Rundumlicht (in der Schiffslängsachse!) gesetzt werden. Unter 7 m Länge genügt bei Motorbooten ein weißes Rundumlicht - falls das Boot nicht schneller als 10 km/h fahren kann. Boote, die auf Grund ihrer geringen Größe und Motorisierung (unter 7 m und unter 4,4 kW Antrieb) nur für Donau ausgenommen Schleusenbereiche und sonstige Binnenge-wässer zugelassen werden, benötigen daher auch nur ein weißes Rundumlicht." Zitat ende
vgl Link Seite 1
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  #11  
Alt 05.09.2005, 18:08
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Passt eh. Dein Boot kann mehr als 10km/h fahren, also Rundumlicht+Positionslichter. Mußt du nicht haben, wenn du am Tag fährst, aber zur Überprüfung vorweisen.
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LG
Michael
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  #12  
Alt 05.09.2005, 18:12
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Zitat:
Zitat von wiking380
also ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich bei der Überprüfung KEIN Licht brauche !!!!
Ich will dich ja nicht enttäuschen, aber ich war dieses Jahr bei einer Überprüfung eines Wiking 380 dabei. Das erste was er sehen wollte waren die Lichter.

Wenn du einen Feuerlöscher vorweisen musst, dann achte darauf das der Löscher ein gültiges Überprüfungspickerl hat.
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LG
Michael
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  #13  
Alt 05.09.2005, 22:54
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Keifzange ;-)
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Zitat:
Zitat von wiking380
also ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich bei der Überprüfung KEIN Licht brauche !!!!

Wenn ich nachts fahren will genügt bis 7m ein weißes Rundumlicht ODER wenn das Boot nicht schneller als 10kmh geht(dann darf es auch länger sein)!

Ich werde das noch mal nachlesen. Wenn man dem link von Michael folgt

"Kleinfahrzeuge unter Motor
So können z.B. die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne zusammengefasst wer-den. An Stelle des Topplichtes und des Hecklichtes kann ein weißes Rundumlicht (in der Schiffslängsachse!) gesetzt werden. Unter 7 m Länge genügt bei Motorbooten ein weißes Rundumlicht - falls das Boot nicht schneller als 10 km/h fahren kann. Boote, die auf Grund ihrer geringen Größe und Motorisierung (unter 7 m und unter 4,4 kW Antrieb) nur für Donau ausgenommen Schleusenbereiche und sonstige Binnenge-wässer zugelassen werden, benötigen daher auch nur ein weißes Rundumlicht." Zitat ende
vgl Link Seite 1
Wo hast denn die Überprüfung?
Vielleicht kann ich da a bissale behilflich sein...
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  #14  
Alt 05.09.2005, 11:48
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@ Michael

ich denke für OÖ gilt ähnliches !! Vielen Dank!!

Muss ich jetzt zumindes "EIN" weißes rundumlicht haben wenn ich nur zwischen sonnenauf und untergang fahre????

Roli.
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  #15  
Alt 05.09.2005, 12:26
goeberl
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kauf dir am besten ein komplettes beleuchtungsset, die gibts recht preisgünstig. da hast dann back- und steuerbordlicht und ein weißes toplicht dabei, alles batteriebetrieben.
lg martin
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