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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#11
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Zitat:
1) unzählige Möglichkeiten gibt 2) weil sich immer wieder die rechtlichen Aspekte ändern, und deshalb so eine Tabelle auch entsprechend aktuell gehalten werden müßte 3) aufgrund der oft widersprüchlichen rechtlichen Auslegungen auch dass schwer werden wird. Ergo ist das Diskutieren, Bekanntgeben von Neuigkeiten und die Hinweise auf entsprechende Quellen, so wie es hier gemacht wird, eh eine sehr gute Version. Man muß halt etwas suchen und insbesondere auf das Datum der Posts sehen, um zu wissen, was wirklich los ist. Und selbst das ist nicht immer sicher Was Österreich betrifft: Amtliche Scheine: Seen und Binnen ohne Wasserstraßen Seen und Binnen FB1 Scheine des MSVÖ: FB2 FB3 FB4 Scheine des ÖSV: weiß ich jetzt nicht aktuell Scheine anderer Verbände: VKSÖ-Patent Die Gültigkeit in anderen Staaten: Muß man sich erfragen oder im Internet suchen, es gibt sehr starke Unterschiede. Zusatz: das viel zitierte HR-Patent: Ist kein österreichisches, auch wenn die Schulung von österreichischen Bootschulen durchgeführt werden kann. MSVÖ-Patente FB2 aufwärts: Sind keine amtlichen Patente, sehr wohl aber amtlichen gleichgesetzt. Dies vorallem deshalb, weil die Prüfung teilweise im Ausland durchgeführt werden muß, und genau hier der österreichische Beamte keine Hoheitsgewalt besitzt, ergo auch keine Prüfung durchführen kann. Beim FB1 ist es anders, hier wird die Prüfung nur in Österreich, deshalb auch unter Beisein eines österreichischen Beamten, durchgeführt. Ein Novum irgendwie in der ganzen rechtlichen Möglichkeit, deshalb auch sehr interessant. Die Prüfung selber muß von HR-Beamten durchgeführt werden. Geändert von Berny (01.10.2010 um 21:04 Uhr) |
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