Zitat:
Zitat von ulf_l
Hallo
Wenn der Motor das erfüllt:
"Verbrennungsmotoren müssen entweder die Grenzwerte gemäß BSO (Boden-see-Schifffahrts-Ordnung) Stufe 1, BSO Stufe 2 (nach Anlage C der BSO) oder die Grenzwerte der Richtlinie 94/25/ EG erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch ein Abgastypenprüfzertifikat, durch eine Konformitätserklärung oder durch eine Bescheinigung einer anerkannten Prüfstelle."
dann darf das auch ein Zweitakter sein ;-).
@TO: Hast Du bei dem ebay-Anbieter eigentlich mal gefragt, was an Unterlagen dabei ist ?
Gruß Ulf
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Sagen wir mal so, wenn der 2T Motor die vorgaben erfüllt wird er auch am Landesgewässer zugelassen aber gerne gesehen sind da 2T nicht mehr. Er muß min 1:100 gemischt sein alles andere geht da nicht mehr!