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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.07.2006, 10:52
Clubman24 Clubman24 ist offline
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Lieber Rotbart !

das was du schreibst stimmt leider nicht.

in Zukunft brauchen wir alle einen ICC = Internationale Certificate for Operator of Pleasure Craft.

der wird EU weit international anerkannt ! obzwar kein Staat den anerkennen MUSS aber doch am ehesten anerkennt.

wir in Österreich haben den bereits, ob ihr den auch schon habt weiss ich nicht.

der sieht so aus:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

da steht eben drauf C für Costal Water und der Breich.

aber eben nur C-20, C-200 und C-no limit also Bereich 2, 3 und 4.

aber kein Bereich 1 weil es den nicht gibt.

Das Problem ist, daß der österreichische ICC für Bereich 2 sehr sehr teuer und aufwendig ist und aher für ein kleines Motorboot oder Jetski weit übertrieben.

Rotbart, kennst du eine Internetseite wo man den deutschen ICC ansehen kann ?

liebe Grüße
Micahel
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  #2  
Alt 28.07.2006, 10:58
rotbart
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Hoheitliche Aufgaben lassen sich delegieren

Betraute Verbände
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt.
Österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen solchen Befähigungsausweis besitzen, dürfen die Verbände über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausstellen.


Zitat aus einer Unterlage des A-Ministers, leider ist die ganze PDF 197 KB lang und daher passt sie hier nicht rein

Geändert von rotbart (28.07.2006 um 11:20 Uhr)
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  #3  
Alt 28.07.2006, 11:18
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Berny
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Sorry, muss mich berichtigen, unterlag da einem Irrtum:

Bis zum 6 Juli 2004 behauptete der MSVÖ, amtliche Dokumente austellen zu können, dies stimmte aber nicht, erst mit der Verordnung wurde das geregelt:
Zitat:
„Ausstellung des Befähigungsausweises
§ 206. (1) Auf Grund der bestandenen Prüfung ist vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie ein Befähigungsausweis nach dem Muster der Anlage 29 auszustellen.
(2) Ein vom Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) oder vom Österreichischen Segel-
Verband (ÖSV) gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellter Befähigungsausweis gilt
einem gemäß § 15 Abs. 1 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten gegenüber als gleichwertig. MSVÖ
und ÖSV sind ermächtigt, in den gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten Befähigungsausweisen
folgenden Vermerk anzubringen: „Gilt gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes,
BGBl. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981, als amtlicher
Befähigungsausweis der Republik Österreich.“.
(3) MSVÖ und ÖSV sind weiters ermächtigt, österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentli
chem Wohnsitz in Österreich, die einen gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten
Befähigungsausweis besitzen, über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen
nach dem Muster der Anlage 30 auszustellen. Die Herstellung und Ausfertigung dieser Ausweise erfolgt
unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) gemäß § 2 Abs. 3 des Staatsdruckereigesetzes
1996, BGBl. I Nr. 1/1997, ebenso wie deren Zustellung durch die Österreichische Staatsdruckerei
GmbH. Die Kosten sind vom Berechtigungsinhaber zu tragen und werden diesem von der Österreichischen
Staatsdruckerei GmbH direkt verrechnet. Die näheren Bestimmungen werden durch eine zwischen
dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Österreichischen Staatsdruckerei
GmbH abzuschließende Vereinbarung geregelt.“
War jetzt mein Fehler, weil ich eben wußte, dass früher die MSVÖ Patente falsch dargestellt wurden.
Der Grundsatz stimmt zwar, dass nur amtliche Dokumente von Behörden sein können, aber dies wurde in dieserm Falle ja mit einer entsprechenden Verordnung berichtigt.

Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einerseits den ICC gibt, weil nur mehr dieser in der Zukunft anerkannt werden wird und daran, dass es keine Möglichkeit des FB1 gibt.

Wir sollten uns da nicht verzetteln!
Ich will es ja dem MSVÖ schmackhaft machen, auch für den FB1 etwas zu unternehmen!
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  #4  
Alt 28.07.2006, 11:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Sorry, muss mich berichtigen, unterlag da einem Irrtum:

Der Grundsatz stimmt zwar, dass nur amtliche Dokumente von Behörden sein können, aber dies wurde in dieserm Falle ja mit einer entsprechenden Verordnung berichtigt.

Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einerseits den ICC gibt, weil nur mehr dieser in der Zukunft anerkannt werden wird und daran, dass es keine Möglichkeit des FB1 gibt.

Wir sollten uns da nicht verzetteln!
Ich will es ja dem MSVÖ schmackhaft machen, auch für den FB1 etwas zu unternehmen!
Ja,
amtliche Dokumente sind Dokumente von Behörden, die Behörde kann aber private Organisation mit Durchführung und Ausgabe betrauen. (Der Verband wird dann mit hoheitlichen Aufgabe bliehen)

Es gibt aber KEIN Gesetz dass einen ICC zu einem amtlichen österreichischen Schein macht und von internationalen Behörden ist der MSVÖ ja wohl kaum mit (österreichischen) Hoheitrechten beliehen worden wäre auch ein seltsamer und staatsrechtlich anfechtbarer Akt.

Der ICC wurde von den Engländern erfunden, da Frankreich sie nicht mehr reinließ, die ganzen Grundlagen für den ICC sind so schwammig, daß ich nicht sehe, wie in den nächsten 50 Jahren die EU Fachkommission etwas zustande bringen will.

Die Lösung für Dein Problem ist und bleibt der FB1
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  #5  
Alt 28.07.2006, 11:40
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Zitat:
Zitat von rotbart
Es gibt aber KEIN Gesetz dass einen ICC zu einem amtlichen österreichischen Schein macht und von internationalen Behörden ist der MSVÖ ja wohl kaum mit (österreichischen) Hoheitrechten beliehen worden wäre auch ein seltsamer und staatsrechtlich anfechtbarer Akt.
Das sehe ich anders!
Es wird dem MSVÖ zB genau in der Anlage vorgeschrieben, wie der ICC auszusehen hat, und der ICC wird von der Staatsdruckerei ausgestellt!

Der MSVÖ kann sozusagen den ICC gar nicht selber im Alleingang ausstellen, es muss dies über den Weg der staatlichen Instanzen machen, so gesehen ist die staatliche Kontrolle da.

Und wenn ein Dokument von einer Behörde ausgestellt wird, dann ist es amtlich!

Recht geben muss ich dir allerdings in der Ansicht, dass die Ermächtigung an den MSVÖ ein staatsrechtlich merkwürdiger Akt ist!
Es gab schon einige Gesetze, die vom Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof revidiert wurden!

Aber vielleicht fechtet den ja mal wer an
Wies so schön heißt, wo kein Kläger, da kein Richter!

Aber wie gesagt, in erster Linie geht es um den FB1, dieser sollte vom MSVÖ betrieben werden!

Also zurück zum Thema, wie könnte man die Petition entsprechend schreiben?

Druck machen:
Soetwas ist in der Argumentation immer schwierig, aber eines sollte klar sein:
Die unmengen an Binnenpatenten, die großteils auch für den Urlaub in küstennahen Gewässern verwendet wird, sollte auch für den MSVÖ ein Thema sein, ich denke nicht, dass der MSVÖ sich nicht um diese Urlauber kümmern will, oder?
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  #6  
Alt 28.07.2006, 11:51
Clubman24 Clubman24 ist offline
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Lieber Benny !

habe vorhin mit Herrn Ing.Gaupmann gesprochen.

Er hat erklärt, daß da seine Behörde hinsichtlich Bereich 1 nichts unternehmen kann.

Hast du schon mal mit dem Motorbootverband telefoniert ?

bzw. weisst du, da Rotbart da offenbar überhaupt nicht helfen kann, wie das IC bei den Deutschen genau aussieht, wäre vielleicht ein Argument gegenüber dem österreichischen Verband.

Im übrigen ist ja klar, daß keine österreichische Behörde einen Schein für Meer ausstellen kann, mangels Meer, aber eben den Verband ermächtigen solche amtliche Scheine auszustellen, ob das nun per Gesetz oder Verordnung passiert ist ist nun wirklich ohne Bedeutung und hilft uns nicht weiter.
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  #7  
Alt 28.07.2006, 12:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Also zurück zum Thema, wie könnte man die Petition entsprechend schreiben?
Also
(A)amtliche Führerscheine für Küste gibt es ja in A, aber eben nur 2/3/4
(B) mit der Durchführung und Ausgabe sind die Verbände beliehen.
(C) Die Verbände sind auch die Lobbyisten im Ministerium
Daher muss man :
i) An die Verbände und Ihnen klar machen das so etwas auch für sie Sinn macht, einen FB1 zu haben, warum kann das Sinn machen
- weil Österreicher dann keine Scheine mehr im Ausland machen müssen
- weil der Aufbau von Scheinen aufeinander, die Praxiserfahrung verbessert
- erhöhte Sicherheit durch geregelte Ausbildung
- weil die Schulen ein erweitertes Portefolio haben
- weil letzlich die A-Wirtschaft gefördert wird.
- weil die Zahl der Scheininhaber wohl steigen wird, denn wer macht im Ausland ein Patent, wer er es auch zuhause haben kann.

Da fällt einem sicher noch mehr dazu ein.

Verfahren
zunächst einen offenen Brief an die Verbände, dann Einwirken auf die Wassersportpresse, der Rest kommt von selbst

Was verlangen
FB1 als Ausbaustufe von Binnen, dann
als Vision FB2 und FB3 jeweils auch als Ausbaustufen (senkt die Hemmschwelle der hohen Kosten erhöht die Sicherheit)
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  #8  
Alt 28.07.2006, 14:18
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Zitat:
Zitat von einem MSVÖ-Referenten, der es wissen müsste (und auch weiß) ;-)
den FB1 gibt es deshalb nicht, weil er IM GESETZ NICHT VORGESEHEN IST, und nicht, weil die verbände sich dazu zu wenig geld sehen. begründung: die prüfung stellt, da sie zu einem amtlichen schein führen würde, einen hoheitsakt dar, und den kann man auf einem fremden staatsgebiet nicht durchführen (innerhalb von 2 seemeilen)! FB2/3/4 können zumindest theoretisch außerhalb der 3-meilen-zone durchgeführt werden...
4.) österreich KANN keinen amtlichen schein vorschreiben, nur vorsehen, weil es ja die einhaltung einer führerscheinpflicht nicht exekutieren könnte (mangels salzhaltigem wasser)
Ich wünsche Euch dennoch viel Erfolg mit der Petition!

L.G.

Edwin
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  #9  
Alt 28.07.2006, 11:01
rotbart
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Zitat:
Zitat von Clubman24
Lieber Rotbart !

das was du schreibst stimmt leider nicht.

in Zukunft brauchen wir alle einen ICC = Internationale Certificate for Operator of Pleasure Craft.

der wird EU weit international anerkannt ! obzwar kein Staat den anerkennen MUSS aber doch am ehesten anerkennt.
Micahel
Das ist der totale Unsinn und Sensationhascherei verdienst eine Provision wenn Du so etwas schreibst.
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  #10  
Alt 28.07.2006, 11:28
Clubman24 Clubman24 ist offline
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Naja wenn du meinst mehr zu wissen als das österreichische Ministerium kann ich dir nicht helfen.

Statt auf eine Frage zu antworten , nur zu schreiben , daß der andere Unsinn schreibt ist nicht hilfreich.

Wofür soll ich Provision bekommen ? wenn ich selbst einen Schein machen möchte nur feststellen muss, daß es den passenden für meine Zwecke offenbar bei uns in Österreich gar nicht gibt.

bevor du nun weiter selber wirklichen Unsinn schreibst lies dir das mal genau durch !!!

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wenn du dann meinst daß das österreischische Verkehrministerium dumm ist, brauchst nicht mehr weiterdiskutieren !

wäre hilfreich wenn du mir schreiben könntest wie das nun bei euch in Deutschland genau ist und wo ich das nachlesen kann.
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  #11  
Alt 28.07.2006, 11:32
rotbart
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Zitat:
Zitat von Clubman24
Naja wenn du meinst mehr zu wissen als das österreichische Ministerium kann ich dir nicht helfen.
Nee aber ich kann lesen , z.B. die Seite 2 von deinem link und mit jemand zu diskutieren der garnicht diskutieren will sondern nur Sprüche ist mir zu langweilig.
Dies war die letzte Antwort auf deine Postings in dieser Sache.
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  #12  
Alt 28.07.2006, 11:39
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du bist offenbar ein sehr dummer Mensch der überhaupt nicht verstehen will oder kann worum es hier eigentlich geht.

welche Sprüche ?

ich habe dir ausführlich die österreische Rechtslage erklärt und gefragt wie das nun genau bei euch in Deutschland ist, aber du bist nicht fähig eine vernünftige Antwort zu geben sondern behauptest nur in der typisch deutschen überheblichen Art, daß alles Unsinn ist.
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