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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden. |
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#16
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Hi Frank,
gilt soweit ich verstanden hab ab dieses Jahr (2007)... Gruß, andere Frank :)
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
#17
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Zitat:
zu jedem Boot - auch kleine Schlauchboote! - gehört ein Eignerhandbuch mit den Daten des Bootes und der Handhabung, und natürlich auch die CE-Zertifizierung, beides entweder von der Werft ausgestellt oder von dem Importeur, wenn wie hier das Boot aus Übersee kommt. Die CE-Zertfizierung wurde innerhalb der EU bereits in 1998 für alle Mitgliedstaaten bindend beschlossen. Das ist nichts Neues. Erfreulich ist, das sich inzw. immer mehr Zulassungsämter vom WSA und natürlich die beiden Sportverbände ADAC und DMYV daran halten. Beim BSH in Hamburg gehört die Vorlage der EU-Zertifizierung zum Flaggenzertifikat auch dazu. Ein saublödes Gerede ist hier die Bemerkung (Santhos), das WSA Zulassung nicht überall anerkannt werden, zumindest ist das nicht der Fall innerhalb der EU und Europa. Da ich schon fast in ganz Europa mit meinen Booten und einer WSA Zulassung rumgekommen bin, muß ich dieser Behauptung energisch widersprechen. |
#18
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Zitat:
Ich habe mit dem Dokument in Frankreich so meine Probleme gehabt, weil es dummerweise nur auf Deutsch ist.
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Gruß Michael Im Hafen liegen Schiffe sicher, doch dafür sind sie nicht gebaut. |
#19
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Lieber Michael, wenn du schon unrichtige Behauptungen aussprichst, solltest du auch akzeptieren, wenn sie jemand berichtigt (finde ich übrigens lustig, dass sich der eine verbittet, was der andere energisch widerspricht ).
Zum Thema WSA und Frankreich: kannst nicht auch an was anderem liegen, eine fehlende Übersetzung (bei den Versicherungen gibts zB dafür die blaue Karte) Wen dem so ist, kann man prinzipiell nicht sagen "WSA wird nicht anerkannt" sondern müsste man richtigerweise sagen "Man braucht im Ausland eine entsprechende Übersetzung des WSA" zB für Italien das berühmte Certificato . In Österreich brauchen wir das nicht, weil beim Zulassungschein die englische Übersetzung gleich dabei ist, und somit für den Internationalen Gebrauch gerüstet ist. |
#20
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Zitat:
...vielleicht könnten die Deutschen Behörden auch gleich "gleichgroße"( so wie bei UNS in Ö) Nummertaferln produzieren, die sind nämlich um 1cm zu schmal... ...dann könnten wir uns neue Nummertaferl-Halterungen ersparen- mit samt der Flucherei....
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...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht... Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone "There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?" |
#21
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Zitat:
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Grüsse Werner |
#22
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Zitat:
Angeblich sind die beiden Verbandszulassungen vom ADAC und MTYV ausreichend für ganz Frankreich ohne das Flaggenzertifikat, dazu habe ich aber keine praktische Bestätigung bisher. Du hattest aber Deine Aussage nicht präzisiert, und man hört auch anderswo immer wieder den Kommentar, das die WSA Zulassungen in verschiedenen Länder wie z:bsp. HR, I, DK etc. angeblich nicht akzeptiert werden, was ein totaler Schmarrn ist. Selbst in Tschechien, Slowakei und Ungarn hast Du keine Probleme mit einer WSA Zulassung. Ausschließlich Frankreich hat hier eine Sonderstellung, deswegen die Kritik an Deiner unpräzisen ersten Aussage, die Du ja mit der zweiten Aussage berichtigt hast, danke. Übrigens saublöd ist in Bayern immer noch keine Beleidigung! |
#23
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hallo harald,
noch einen hinweis von mir. ein deutscher händler darf kein boot mehr ohne ce-zertifikat verkaufen. dein ansprechpartner ist in jedem fall dein händler. wenn er ein boot ohne ce-zert. verkauft, ist er für alle deine probleme haftbar. wende dich an ihn und bitte ihn das zertifikat zu besorgen. das dürfte auch keine problem sein und ist innerhalb von 1 std. per email zu schicken. grüsse und viel erfolg. heiner |
#24
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Hallo Harald,
Hoffe das Du das Grand bis zum Urlaub noch angemeldet bekommst. Wie schon geschrieben, Du brauchst die CE-Erklärung für dein Spezielles Boot. Bei mir ist die Rumpfnummer darin eingetragen. Ohne diese erklärung wäre keine Anmeldung beim DMYV in Duisburg möglich gewesen. mfg Dieter |
#25
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CE ist da
Erst einmal danke an Alle fuer Eure Hilfe. Das Certifikat ist jetzt da, ich habe die Info von dem auslaendischen Haendler bekommen und ich werde gleich versuchen das Boot anzumelden.
Ich moechte nur nur eins hin zu fuegen: Auch wenn wir verschiedene Infos kennen, auch wenn sie Falsch sind, ist es doch gut das es zusammen getragen wird. So kommt man vielleicht an das Ergebnis. Das kann beim naechsten mal jemanden wieder helfen. Danke Harald Geändert von Harald (09.05.2007 um 08:48 Uhr) |
#26
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Zitat:
OK wenn wir uns mal treffen geht das erste Bier auf mich
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Gruß Michael Im Hafen liegen Schiffe sicher, doch dafür sind sie nicht gebaut. |
#27
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Danke fuer´s Bier
Hallo Michael,
danke fuer´s Bier, aber das ist nicht noetig. Es sollte auch nichts bedeuten, wenn man viele Sachen zusammen traegt ist es immer gut. Es zaehlt doch das Ergebnis, das haben wir doch bekommen. Gruss Harald |
#28
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