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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 21.04.2004, 14:50
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Hallo Thomas,

wie Reinhard schon sagte, es wird schwierig aus unserer Sicht Deine Frage zu beantworten. Ich habe mir gerade Dein Profil angesehen, anscheinend hast Du einen 2 PS YAMAHA irgendwo erworben und versuchst Dich demnächst mit einem kleinen Schlauchboot mit Angeln im Raum Brandenburg.

Angeln: dazu brauchst Du mit Sicherheit ertsmal den Angelschein, zu dem Du möglicherweise je nach Revier eine Anglerprüfung ablegen darfst. Dazu gehören dann auch die Reviergenehmigungen. Am besten Du erkundigst Dich bei Anglervereinen.

Schlauchbootfahren: freie Fahrt dürfte nur sehr beschränkt mit Antriebsmotoren möglich sein auf den von Dir anvisierten See etc.. Der 2 PS Motor ist bestimmt Führerscheinfrei zu fahren, jedoch je nach Größe und Einsatzgebiet benötigst Du eine Bootszulassung, hier ist das für Deinen Wohnort zuständige WSA (Wasserschiffahrtsamt) anzusprechen, siehe unter Um Links zu sehen, bitte registrieren.

Fahr-und Angelgebiete: im Raum Brandenburg gibt es bestimmt ein weitverzweigtes Wasserstraßen- und Seengebiet, indem Du auch Dich mit Deinem Boot bewegen kannst. Diese Informationen holst Du am besten bei Deinem zuständigen Gemeindeamt ein, die Dich auch an andere Informationsquellen weiterleiten können.

Wir sind hier eine sehr aktive Schlauchbootgemeinschaft mit kleineren und größeren Schlauchbooten, die Binnen und Butten (See) unterwegs sind. Sicher sind auch etliche dabei, die gerne Angeln. Jedoch wird es wohl sehr schwer werden Deine Vorstellungen zu beantworten, auch wenn etliche Mitglieder im norddeutschen Raum mit dabei sind. Trotzdem Viel Glück für Dein Vorhaben. Angeln ist eine echte Mußebeschäftigung, bei der man sehr viel Geduld braucht.

Ich selber angle gelegentlich im Seeküstenbereich vor Korsika am Mittelmeer mit gesetzter Grundangel und Korkboje ab 25 m Tiefe im Mittel für größere Kaliber, oder trawler auf See mit Schleppangel. Das finde ich interessanter als irgendwo zu sitzen und zu warten. So haben wir bereits 30-45 cm Doraden/Barsch u.a und einmal auch eine 1,5 m lange Muräne hochgeholt. Die Muräne habe ich dann in Schlepp genommen und erst in unserer Strandbucht den Garaus mit einem Holzprügel gemacht, dazu mußte ich Extra-Handschuhe anziehen um sie halten zu können, derweil sie immer wieder schnappte, aber nach dem 3. Schlag auf den Schädel war sie "dahin"... Das war der aufregendste Fang aller Zeiten, und sie hat sehr gut geschmeckt und für uns 2 Personen 3 Tage gereicht, satt!

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt
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  #2  
Alt 22.04.2004, 11:24
flachlandtiroler flachlandtiroler ist offline
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Habe die Lösung gefunden:

Allgemein (§46 Brandenbg. Landeswassergesetz):
(1) Schiffbare Gewässer darf jedermann mit Wasserfahrzeugen befahren, sofern dies nicht nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften untersagt ist. Schiffbar sind die in der Anlage zur Rechtsverordnung nach Absatz 2 Nr. 1 bestimmten Gewässer. Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Bestimmung weiterer schiffbarer Gewässer oder deren Aufhebung beantragen."

Schiffbare Gewässer:
1. Bundeswasserstrassen
2. Landesschiffartsgewässer, diese sind als Anlage den Landeswassergesetzen zu entnehmen. Dort sind Motoren erlaubt. Je nach größe des Bootes und des Motors müssen jedoch Berechtigungen und Scheine vorgelegt werden (Sportboot-Führerscheine etc.).

Generell gilt auf nicht schiffbaren Gewässern : Motorverbot, d.h. Boote ja, aber nur Eigenantrieb.
Zu finden im Wassergesetz unter der Rubrik "Gemeingebrauch". (Z.b. § 43 Brandbg. Landeswassergetz :
"(1) Jedermann darf oberirdische Gewässer mit Ausnahme der Gewässer, aus denen zur Trinkwasserversorgung Wasser entnommen wird, zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ohne Erlaubnis oder Bewilligung benutzen."

weiter heisst es:
"(3) Die Wasserbehörde darf ab 1. Januar 1995 das Befahren mit Fahrzeugen, die durch Motorkraft angetrieben werden, auf nicht schiffbaren Gewässern im Einzelfall nur gestatten, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird." - D.h. mit Antrag könnte man eine Gestattung des Befahrens mit Motorkraft erhalten.

Desweiteren gilt z.B. für Land Brandenburg ab 01.01.2005 eine Art Emmisionsgrenze für Benzin- und Dieselmotoren. Welche Grenzen einzuhalten sind steht ebenfalls im Brdbg. Landeswassergesetz.

So oder so ähnlich steht es im wesentlichen in allen Landeswassergetzen.

Hat mich gestern 2,5 Stunden Suche in der Buchhandlung gekostet. War es aber Wert !!!! Jetzt ist man etwas schlauer.

Mit Gruß Euer Thomas
__________________
Es grüßt der Thomas
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