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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
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#2
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Das sagt die Yachtpool (tel Auskunft Hr Schöchl mir gegenüber) und es steht auch im Gerichtsurteil: Zitat:
In diesem Gerichturteil steht auch folgendes: Zitat:
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#3
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Zitat:
und Zitat:
Zitat:
Diese Zitate aus der Urteilsbegründung sind absolut nichtssagend für die konkrete Frage FB! und Anerkennung. |
#4
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Zitat:
Klar ist aber auch, dass von einigen Patenten eine Gültigkeit behauptet wird, diese aber auch nirgendwo nachgwiesen werden kann (zB FB des MSVÖ). (Mein Wissensstand ist daher immer noch, dass derzeit nur das kroatische Patent auch wirklich offiziell in Kroatien anerkannt wird, alles andere ist immer noch Grauzone für mich, auch die Gültigkeit des österreichischen Binnenpatents.) Als Nachtrag noch die Mail, die ich ans Verkehrsministerium gesandt habe. Ich hoffe, die Übersetzung ist nicht allzu schlimm, wurde von einem automatischen Übersetzer gemacht, ich habe auch die Gegenprobe gemacht, deshalb ist die deutsche Vorgabe auch ein bisschen beeeemisch... Zitat:
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#5
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Zitat:
und um den Beweis anzutreten dass dem so ist JEDEN von Österreich anerkannten Staat befragen müssen und eine Erklärung beibringen - ein unmöglich Unterfangen. Dagegen reicht Koller 1 Zeuge der in sagen wir Kasachstan mit diesem Schein Boot fahren durfte, denn ER muß ja keinen Negativbeweis erbringen. und nochmals geurteilt wurde NUR und AUSSCHLIEßLICH über die Aussage "wertlos" nicht über den Sinn oder Unsinn solcher Scheine. |
#6
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Du solltest bei solchen Urteilen aber auch die Begründungen lesen, diese sind für das Urteil sehr wohl ausschlaggebend, also nicht einfach wegzudenken.
Es stimmt schon, dass das "Urteil" selbst was anderes ist, aber eine Feststellung eines Gerichts hat eben auch seine Gültigkeit. Wenn nicht, wäre das ganze Urteil ja nicht gültig, oder? Das können sicher Rechtsanwälte genauer erklären... |
#7
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Zitat:
auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand und den können wir auch nicht nachweisen |
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