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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 24.07.2008, 17:27
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DieterM DieterM ist offline
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Boot Infos

Logbuch

Zitat:
Zitat von ferdi
...

Da ist jede Tankuhr dagegen ein reines Schätzinstrument.
Richtig Ferdi, aber Du kannst ja im Logbuch (in D Vorschrift, nur die wenigsten kleineren Motorbootfahrer wissen es...!) die Tankmengen mit dem Betriebsstundenzähler und ev. mit der gefahrenen Strecke (GPS) vermerken.

Wenn Du einen neueren YAMAHA fährst, kannst Du all diese Angaben einschl. dem mittleren Verbrauch an den mitgelieferten 2 elektronischen Instrumenten ablesen.

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  #2  
Alt 24.07.2008, 18:16
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Zitat:
Zitat von DieterM
Richtig Ferdi, aber Du kannst ja im Logbuch (in D Vorschrift, nur die wenigsten kleineren Motorbootfahrer wissen es...!) die Tankmengen mit dem Betriebsstundenzähler und ev. mit der gefahrenen Strecke (GPS) vermerken.

Wenn Du einen neueren YAMAHA fährst, kannst Du all diese Angaben einschl. dem mittleren Verbrauch an den mitgelieferten 2 elektronischen Instrumenten ablesen.

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Moin Dieter,
woher leitest Du eine Logbuchpflicht in D ab? Es mag sinnvoll sein eines zu führen aber Pflicht? Erzähl mehr...
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  #3  
Alt 24.07.2008, 18:45
rotbart
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Zitat:
Zitat von Hufi
Moin Dieter,
woher leitest Du eine Logbuchpflicht in D ab? Es mag sinnvoll sein eines zu führen aber Pflicht? Erzähl mehr...
Ganz einfach aus dem Schiffssicherheitsgesetz

Zitat aus Sailpress
Zitat:
Infos vom Verkehrsminister zum Thema Logbuchpflicht für Sportschiffer:

BERLIN (SP) Schiffssicherheit ist unteilbar. Daher wurde sowohl im Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) vom 9. September 1998 (BGBl. I Nr. 63 S. 2860) als auch in der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) vom 18. September 1998 (BGBl. I Nr. 66 S. 3013, 3023) davon abgesehen, die Sportfahrzeuge von den grundlegenden Bestimmungen über Schiffssicherheit von vorneherein auszunehmen, wie dies noch in der vor dem 1. Oktober 1998 gültig gewesenen Schiffssicherheitsverordnung der Fall gewesen war. Dies entspricht dem internationalen Standard wie z.B. den Vorschriften des SOLAS-Übereinkommens, die zum Teil unmittelbar auch für Sportfahrzeuge gelten. Grundsatzbestimmungen wie § 3 SchSG über die Pflicht des Schiffsbetreibers zur Sicherheitsvorsorge und § 2 SchSV zur Selbstkontrolle hinsichtlich des sicheren Schiffsbetriebs gelten daher auch für die Sportfahrzeuge. Daneben wird jedoch hinsichtlich der spezifischen Einzelanforderungen jeweils nach Schiffstypen differenziert.
Bei dieser Ausgangslage ist in den vergangenen Monaten in der Öffentlichkeit in Bezug auf Sportfahrzeuge die Frage erörtert worden, welche Unterscheidungen sich bei den Einzelanforderungen ergeben, die auf die Führung von Seetagebüchern gerichtet sind: "Müssen Skipper Seetagebücher führen?"
Diese Ausgabe der MSInfo stellt den Eigentümern und Betreibern von Sportfahrzeugen in Anlage 3 ein Merkblatt als Orientierungshilfe zur Verfügung, aus dem sich die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen entnehmen lassen."

Das Merblatt findest Du hier Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #4  
Alt 24.07.2008, 19:27
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Moin,

also da steht Seetagebuch. Treffend formuliert wäre dann eine Logbuchpflicht für Boote/Schiffe auf dem Meer. aber keine allgemeine Pflicht auf jedem Sportboot ein Logbuch zu führen.

Den rest lese ich nachher noch mal in ruhe durch, evtl habe ich ja noch was überlesen.

Btw. hat das schon mal wer kontrolliert? Nur als Frage, wenns Gesetz ist kaufe ich morgen eins
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  #5  
Alt 24.07.2008, 19:31
hobbycaptain
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Reden

DieterM,

und wie glaubst Du messen die Yamahas den Spritverbrauch . Mit genau so einem Teil wie der Navman .
Gibts übrigens auch beim E-TEC, 2 Versionen, einmal die Navman/Lowrance-Version mit Durchflussgeber und die neuere Version, wo die Informationen direkt vom EMM (Steuergerät) kommen. Zweitere Version funktioniert aber nur mit I-Command, sprich NMEA2000 Netzwerk.
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  #6  
Alt 24.07.2008, 21:27
Wilfried250548 Wilfried250548 ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi
das vielleicht, weil der E-TEC im Leerlauf und bis 1000 U/Min so wenig verbraucht und die mechanischen Durchflussgeber eine Untergrenze von 2l/h haben.
Beim 3.3 Liter liegt die Grenze bei ca. 1.400 UPM. Deutlich am Verbrennugsgeräusch zu hören. Sensationell wie wenig die E-Tec im Schichtlademodus in der Verdrängerfahrt verbrauchen.
__________________
Gruß Wilfried

P.S. Die Rechtschreibung in diesem Posting basiert auf der neuen Rechtschreibung... oder der Alten... oder dem Zufall... oder der göttlichen Eingebung!!
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  #7  
Alt 24.07.2008, 21:55
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Zitat:
Zitat von ferdi
DieterM,

und wie glaubst Du messen die Yamahas den Spritverbrauch . Mit genau so einem Teil wie der Navman .
Gibts übrigens auch beim E-TEC, 2 Versionen, einmal die Navman/Lowrance-Version mit Durchflussgeber und die neuere Version, wo die Informationen direkt vom EMM (Steuergerät) kommen. Zweitere Version funktioniert aber nur mit I-Command, sprich NMEA2000 Netzwerk.
Ich gehe davon aus, das die Technik ähnlich ist jd. in der Einspritzelektronik des Motors sitzt. Müßte mal in der Repa-Beschreibung nachsehen. Aber im Grunde genommen nicht so wichtig für mich, da ich meinen Sprittverbrauch ganz einfach präzise über das Logbuch mit den Tankungen und dem Betriebsstundenzähler kontrolliere, das genügt mir.
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  #8  
Alt 24.07.2008, 22:10
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Zitat:
Zitat von Hufi
Moin,

also da steht Seetagebuch. Treffend formuliert wäre dann eine Logbuchpflicht für Boote/Schiffe auf dem Meer. aber keine allgemeine Pflicht auf jedem Sportboot ein Logbuch zu führen.

Den rest lese ich nachher noch mal in ruhe durch, evtl habe ich ja noch was überlesen.

Btw. hat das schon mal wer kontrolliert? Nur als Frage, wenns Gesetz ist kaufe ich morgen eins
Rotbart hat es richtig angegeben. Da steht

Schiffstagebuch für die Süportschiffahrt

und es ist Pflicht für jeden Sportbootschiffer, und das sind auch wir Schlauchbootfahrer.

Ich kenne ja diese Logbücher von der Segelei her, da sind diese noch aufwendiger zu führen und heißen dann Seetagebuch. Sowas habe ich auch Zuhause von meinen vielen Hochseesegeltörns.

Auf meinem Boot führe ich ein einfaches Logbuch, wo die Tagesfahrten vermerkt sind, Sonderereignisse, aber auch alle Service-Fragen am Boot wie am Motor einschl. der Tankungen. Es werden Tag und Betriebsstundenstand vermerkt.

Das genügt den Anforderungen des Bundesministerium für Verkehr.
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  #9  
Alt 24.07.2008, 23:03
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von DieterM
Ich gehe davon aus, das die Technik ähnlich ist jd. in der Einspritzelektronik des Motors sitzt. Müßte mal in der Repa-Beschreibung nachsehen. Aber im Grunde genommen nicht so wichtig für mich, da ich meinen Sprittverbrauch ganz einfach präzise über das Logbuch mit den Tankungen und dem Betriebsstundenzähler kontrolliere, das genügt mir.

Dieter,
Ein Logbuch und ein Betriebsstundenzähler geben natürlich exaktest Auskunft über den Spritverbrauch, ich verstehe .
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  #10  
Alt 25.07.2008, 03:11
goeberl
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Zitat:
Zitat von DieterM
.....da ich meinen Sprittverbrauch ganz einfach präzise über das Logbuch mit den Tankungen und dem Betriebsstundenzähler kontrolliere, das genügt mir.
Zitat:
Zitat von ferdi
Dieter,
Ein Logbuch und ein Betriebsstundenzähler geben natürlich exaktest Auskunft über den Spritverbrauch, ich verstehe .
dieter, weiß dein logbuch schon im voraus, wieviel du nächstes mal bei der tankstelle in den tank bekommen wirst? sorry, aber da kannst auch gleich eine kristallkugel im steuerstand verbauen, ist hilfreicher.
das was du schreibst, ist das nachträgliche ausrechnen des durchschnittsverbrauchs. wenn der sprit am wasser knapp wird, dann ist es aber wurscht, wie weit du erfahrungsgemäß nach deinen berechnungen noch kommen müsstest. es kann immer mal sein, dass besondere umstände vorliegen, dass du beim benzinschlauch sprit verlierst, dass du schwerer beladen bist als sonst, dass du extremen gegenwind hast,..... da ist es dann hilfreich zu wissen, wie deine spritsituation im im moment aussieht.

sorry wenn ich das jetzt do drastisch sage, aber das ist im prinzip das selbe wie wenn ich sag: pfeif auf einen kompass, die sonne zeigt dir präzise den weg.

lg martin
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  #11  
Alt 25.07.2008, 10:30
rotbart
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Zitat:
Zitat von Hufi
Moin,

also da steht Seetagebuch. Treffend formuliert wäre dann eine Logbuchpflicht für Boote/Schiffe auf dem Meer. aber keine allgemeine Pflicht auf jedem Sportboot ein Logbuch zu führen.
Moin
mal abgesehen davon, dass die Adria wohl auch zur Kategorie "Meer" gehört, gilt dies sogar für Binnenwasserstrassen.
Die Form ist nur für die Berufsschiffahrt vorgeschrieben, bei Segelyachten hat sich das Logbuch des DSV mehr oder weniger durchgesetzt.
Beim Schlauchi reicht ein Schulheft oder dergl. wichtig ist :
  1. Seiten müssen numeriert und vollständig sein
  2. Keine Radierungen, durchgestrichenes muß lesbar bleiben
Bei den Eintragungen wäre schön :
  1. Skipper und Crew bzw. Gäste
  2. Angaben über Wetter und Fahrt (Uhrzeit/Strecke)
  3. Angaben über besondere Ereignisse (Schwiegermutter über Bord)
Die Form wird aber recht locker gehandhabt.
--------------------------------------
Kontrolle :
Früher wurden die Logbücher von den Hafenämtern abgestempelt - heute nicht mehr
Eine Kontrolle an Bord habe ich nur einmal vor nahezu 30 Jahren im Süden des alten Yugoslawiens erlebt.
ABER
Ein Logbuch gilt als Dokument (=Nachweis) vor Gericht falls etwas passiert, auf SY bei Langfahrt tragen daher kluge Skipper jeden Kurswechsel ein und mindesten nochmals beim Wachwechsel den Standort.
Beim Schlauchi wäre das Unsinn, aber ich würde einen Ausdruck der Route (GPS) als letzte Seite anhängen.
Das "Logbuch" ist 3 Jahre aufzubewahren.

PS Die Berufsschiffahrt muss zusätzlich ein aufwendiges Logbuch für die Maschine führen, ab und zu ein Eintrag über Motorprobleme / Motorwartung könnte aber auch dem Hobbyskipper nicht schaden.

PPS Das Nicht-Führen eines Logbuches ist eine Ordnungswidrigkeit und es gibt einen Bußgeldkatalog
:-))

Geändert von rotbart (25.07.2008 um 10:35 Uhr)
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  #12  
Alt 25.07.2008, 12:06
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Hufi Hufi ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
Moin
mal abgesehen davon, dass die Adria wohl auch zur Kategorie "Meer" gehört, gilt dies sogar für Binnenwasserstrassen.
Die Form ist nur für die Berufsschiffahrt vorgeschrieben, bei Segelyachten hat sich das Logbuch des DSV mehr oder weniger durchgesetzt.
Beim Schlauchi reicht ein Schulheft oder dergl. wichtig ist :
  1. Seiten müssen numeriert und vollständig sein
  2. Keine Radierungen, durchgestrichenes muß lesbar bleiben
Bei den Eintragungen wäre schön :
  1. Skipper und Crew bzw. Gäste
  2. Angaben über Wetter und Fahrt (Uhrzeit/Strecke)
  3. Angaben über besondere Ereignisse (Schwiegermutter über Bord)
Die Form wird aber recht locker gehandhabt.
--------------------------------------
Kontrolle :
Früher wurden die Logbücher von den Hafenämtern abgestempelt - heute nicht mehr
Eine Kontrolle an Bord habe ich nur einmal vor nahezu 30 Jahren im Süden des alten Yugoslawiens erlebt.
ABER
Ein Logbuch gilt als Dokument (=Nachweis) vor Gericht falls etwas passiert, auf SY bei Langfahrt tragen daher kluge Skipper jeden Kurswechsel ein und mindesten nochmals beim Wachwechsel den Standort.
Beim Schlauchi wäre das Unsinn, aber ich würde einen Ausdruck der Route (GPS) als letzte Seite anhängen.
Das "Logbuch" ist 3 Jahre aufzubewahren.

PS Die Berufsschiffahrt muss zusätzlich ein aufwendiges Logbuch für die Maschine führen, ab und zu ein Eintrag über Motorprobleme / Motorwartung könnte aber auch dem Hobbyskipper nicht schaden.

PPS Das Nicht-Führen eines Logbuches ist eine Ordnungswidrigkeit und es gibt einen Bußgeldkatalog
:-))

Mh wieder was gelernt, nur das mit der Binnenwasserstrasse habr ich noch nicht gefunden. Aber wir können da sicher mal nen neuen Thread aufmachen. Wer führt ein STBuch. Man lernt doch nie aus

cu

Stefan
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