|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Ganz ehrlich leute, das mit den jeweils eigenen Zulassungssüppchen kochen ist mit Verlaub der größte Blödsinn im vereinigten Europa wo selbst bis vor Kurzem noch die Gurke genormt war. Ist übrigens das Beste Beispiel das unsere überbezahlten Politiker keinen Blick fürs wesentliche haben.
Lassen wir das. ABER: Die Kollegen von BSH, RINA und Co sollten sich mal ein Beispiel an der Automobilbranche / ECE nehmen, denn dort ist unter Anderem die Geschichte mit den Beleuchtungseinrichtungen harmonisiert. Hier hilft es nur sich zusammenzuschliessen und eine Europaweite harmonisierung wie es auch in der ECE vorgelebt wird zu fordern!
__________________
Grüße aus Tübingen Mirco |
#2
|
|||
|
|||
Zitat:
(Für Berufsschiffe gibt es das schon !!! ) |
#3
|
|||
|
|||
Hallo Jungs,
ich bräuchte mal Eure Hilfe. Ich will mit meinem 260er Schlauchi im E-Motor-Betrieb auf ein Gewässer, an dem die Binnenschifffahrtsordnung Gültigkeit hat. Nun habe ich irgendwo gelesen, dass ich bei einer Fahrt non unter 7 Knoten lediglich eine weiße Rundumleuchte anbringen muss. Könnt Ihr das bestätigen? Danke. |
#4
|
||||
|
||||
Guck mal hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Seite 30 Wie genau das jetzt auf einen E-Motor zu beziehen ist, weiß ich leider auch nicht, aber da wird sich sicherlich bald jemand von der DE-Fraktion dazu melden. Wundern würde mich übrigens die Angabe in kn, da diese in der Binnenschiffahrt unüblich ist, ich denke also, dass die Bestimmung, die du meinst, von zB Kroatien ist.... |
#5
|
|||
|
|||
Hi Berny,
danke schon mal für den Link. Es ist wirklich ein heiden Durcheinander mit diesen ganzen Bestimmungen. Ich kann nur nicht glauben, dass ich auf meinem kleinen Schlauchboot vier Lampen anbringen muss. Die Angabe mit den kn habe ich hier aufgeschnappt: Um Links zu sehen, bitte registrieren Bei Schiffslänge unter 7 Metern. Aber gilt das auch für Binnenschifffahrtsstraßen? |
#6
|
||||
|
||||
Mal ehrlich, hast du dir das überhaupt genau durchgelesen?
"Ein Boot unter 7 m braucht die vorgeschriebenen Leuchten, ein Boot unter 12 mindestens ein weißes Licht." Irgendwie widerspricht sich diese Ausführung etwas Außerdem schreiben die vom Segeln auf See, nicht auf Binnengewässer... Von dem abgesehen stammt das von mir genannte pdf von der Seite des Um Links zu sehen, bitte registrieren, ich denke, diese Ausführungen sollten stimmen Zitat:
Du solltest dir angewöhnen, etwas zu differenzieren, woher Informationen stammen, gilt übrigens auch für dieses Forum hier (Ist ja auch nur ein Forum, nicht mehr und nicht weniger ) |
#7
|
|||
|
|||
Immer mit der Ruhe. Darum habe ich ja auch geschrieben: aufgeschnappt! Und bin dann direkt zu Euch, um mir vernünftigen Rat zu holen. Was ist daran jetzt schlimm?
Ich habe heute auch noch mal beim Amt angerufen, wo mir das aus Deinem Link bestätigt wurde. Was der nette Herr mit allerdings nicht sagen konnte: Wie ich das alles am Schlauchboot montiere. Wie habt Ihr denn das gelöst? |
|
|