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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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Konformitätserklärung
Hallo und Guten Tag,
bin neu hier und suche für mein neues, gebrauchtes Schlauchboot: Bombard Tropik 305 eine Konformitätserklärung. Kann Jemand helfen oder kennt eine Quelle? Möchte gerne ein amtliches Kennzeichen bekommen. Für mein altes Metzler Tender habe ich das gar nicht gebraucht!? Danke vorab und Grüße, thorfa Geändert von thorfa (29.07.2010 um 20:53 Uhr) Grund: Änderung Frage |
#2
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Hallo Thor....,
erstmal willkommen im FORUM! Sehe, das Du aus der Region Hannover kommst. Wenn Du die EU-Konformitätserklärung suchst, dann wende Dich bitte an den deutschen Importeur Deines Bootes und melde bitte die Fertigungsnummer desselben, wenn das Boot nach 1998 gebaut wurde. Davor gibt es keine EU-Konformitätserklärung und diese wird dann auch nicht für die amtliche Anmeldung benötigt. |
#3
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Frag mal Frank, schlauchbootreparatur.de (Gelber Banner oben), der kann dir ev weiterhelfen.
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#4
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Vielen Dank
Hallo,
vielen Dank für die Info. Habe jetzt heraus gefunden, dass das Boot von1996 ist. Somit brauche ich keine Erklärung und bekomme das Kennzeichen. Noch mal danke und ein schönes Wochenende, Thorsten |
#5
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Zitat:
Das Boot muß vor einem bestimmten Termin im EU Raum in Verkehr gebracht worden sein, dann braucht man es nicht mehr. Sobald das Boot nach einem bestimmten Datum im EU-Raum in Verkehr gebracht wird (also nicht das Baujahr ist somit ausschlaggebend, sondern der erste Import, oder Anmeldung oder was auch immer), braucht man diese Konformitätserklärung Was ich aber trotzdem noch glaube: Es geht letztlich einfach um eine Kopie dieser Erklärung, das steht ja lediglich die Type bzw Seriennummer drauf, nicht aber die Individuelle Nummer. Ergo müßte es eine Kopie einer anderen für dieses Boot erstellten Konformitätserklärung tun. |
#6
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Erklärung
Hab schon mit dem Schifffahrtsamt gesprochen, geht alles klar. Manchmal ist Bürokratie wohl doch flexibel...
Thorsten |
#7
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[QUOTE=Berny;236025...
Das Boot muß vor einem bestimmten Termin im EU Raum in Verkehr gebracht worden sein, dann braucht man es nicht mehr. Sobald das Boot nach einem bestimmten Datum im EU-Raum in Verkehr gebracht wird (also nicht das Baujahr ist somit ausschlaggebend, sondern der erste Import, oder Anmeldung oder was auch immer), braucht man diese Konformitätserklärung Was ich aber trotzdem noch glaube: Es geht letztlich einfach um eine Kopie dieser Erklärung, das steht ja lediglich die Type bzw Seriennummer drauf, nicht aber die Individuelle Nummer. Ergo müßte es eine Kopie einer anderen für dieses Boot erstellten Konformitätserklärung tun.[/QUOTE] Hallo Berny, nur die EU-Konformitätserklärung wurde ab Fertigungsjahr1998 verbindlich für alle EU-Länder eingeführt und das mit einer Übergangszeit innerhalb der EU. Diese wird immer einzeln für jedes Boot mit der entsprechenden Fertigungsnummer erstellt. Aussteller dieser ist die Werft oder der Generall-Importeur in ein Land. Bei ZODIAC BOMBARD ist das in Frankreich die Werft fürs Inland, und in D oder A der Importeur dieser Boote. |
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