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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Hallo, ja ich meine ja auch so eine Konformitätserkärung für das Boot, welches ich habe, also den Typ (NSA 290), oder gibt es zu jeden Boot einen eigenen Zettel, so wie beim Auto ? Ich denke nicht ?
Du meinst also das geht nicht mit der Kofi Erklärung vom Hersteller oder von jemand, der das gleiche Boot hat ? Gruß Jens Zitat:
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#2
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Zitat:
Wie es bei anderen Marken aussieht, kann dir ev Frank der Holländer (gelber Banner oben) sagen |
#3
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D.h. wenn es so wäre, dann müsste ich eine beim Hersteller anfordern, passend zu meiner Seriennummer ?
Das macht die Sache schwierig,. Gruß Jens |
#4
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Zitat:
vielen Hersteller haben eine "Konfi" zu jedem Boot. Diese Konfi ist dann auch Bestandteil des Eignerhandbuches oder Eignerbuches. Dann steht auf Deiner Konfi die Boots.- bzw. Rumpfnummer. So wäre es auch sinnvoll für den Bootshersteller, denn er klärt ja schließlich damit die Übereinstimmung mit diversen Vorschriften und wie er zu dem Prüfergebnis sprich Kategorie gekommen ist. Wenns bei Booten diversen Hersteller anders ist, dann mag es sein, aber wäre nicht im Sinne von EU und Konfirmitätserklärungen. Wie schon geschrieben. Von der letzten Bootsherstellung muß der Hersteller nach meinem Wissenstand 10 Jahre eine Kopie bereithalten und vielleicht lässt er dir ja eine Kopie zukommen. Bei meinem Boot steht sogar ausdrücklich auf der Konformitätserklärung, dass pro Bootsleben nur eine einzige Ausgabe für das Boot erstellt wird. Ist sie weg, beginnt das Problem. Wäre auch sinnig. Denn der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt mit dieser, die Bauart, den Zustand, das Prüfverfahren und die Regelwerke zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Ist Dein Boot jedoch nachweisbar vor Juni 1998 in Verkehr gebracht worden, dann berufe dich auf den entsprechenden Abschnitt in der Sportbootrichtlinie. Beim Kauf oder Überlassung von Gebrauchtbooten sollte man dringends auf ein Eignerhandbuch, die Konformitätserklärung, sowie auf einen Kaufbeleg mit Auflistung der Boots- oder Rumpfnummer achten. Dies wird sicherlich in den nächsten Jahren noch schwieriger bei der Anmeldung innerhalb der EU. Hans |
#5
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hallo jens
alle boote ab 98 brauchen eine konf. stichtag ist der 16.6.1998 leider wissen das nicht alle stellen so genau. schreib auf den antrag einfach z.b. bj. 3/98 und den hinweis stichtag für konf. =16.06.1998 dann sollte es keine problemme geben.
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mfg thomas 4 takt, (was sonst) |
#6
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... stimmt leider nicht ganz : ab 1996 ? Ich dachte auch immer ab 1998 - das WSA Hann . Münden möchte ab 1996 eine CE - steht auch auf deren Homepage Um Links zu sehen, bitte registrieren Zeile 21 . Einige WSA - Ämter verlangen ab `96 , andere wiederum ab ´98 eine CE . .
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Danke ! |
#7
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hallo daniel, stimmt schon, steht ja genau so auf deinem formular.
übergangsfrist bis 16.6.1998
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mfg thomas 4 takt, (was sonst) |
#8
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Zitat:
... das habe ich dem guten Mann auch berichtet ; der lässt sich darauf jedoch nicht ein .
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Danke ! |
#9
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Zitat:
Die Richtlinie 94/25/EC vom 16. Juni 1994 wurde 1996 eingeführt und die Übergangsfrist lief bis Juni 1998. Der Herr mit der Meinung 1996 hat nur das Titelblatt der Richtlinie gelesen und nicht den entsprechenden Leitfaden und die Durchführungsbestimmungen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Zur selben Zeit wurde auch die Maschinenrichtlinie eingeführt. Zwischen 96 und 98 ging da ein großer Wandel durch den Vorschriftenwald. Hans |
#10
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Aha, danke. Der 16.06.1998 war also allerletzer Termin.
Dann hätte mein Boot besser 1 Jahr älter sein sollen :) Gruß Jens |
#11
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Hallo,
ja bei mir wird ab 07/1998 verlangt, warum einige an 96 haben wollen verstehe ich nicht, sollte doch einheitlich sein. Gruß Jens Zitat:
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#12
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Zitat:
... das liegt dann wohl im Ermessen des Sachbearbeiter´s - der eine ist etwas tolleranter und drückt mal ein Auge zu , der andere liebt die § , ....... .
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Danke ! |
#13
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Konformiditätserklärung
Also, wenn der Verkäufer so was nicht mehr hat, muss man beim Bootsimporteur oder Hersteller eine solche anfordern.
Bei mir war das der Fall. der Verkäufer aus Holland hatte keine Erklärung. Ich musste diese für UNVERSCHÄMTE 100 € über den Importeur bei Zodiac besorgen. Das war nichts weiter als eine Fotokopie, nichts abgestempelt. Bei meinem vorhergehenden Boot auch Zodiac, gab es von Wasserschiffahrtsamt bei mir, (weil bein Vorbesitzer auch schon) eine Zulassung anhand der Fotokopie der Plakette aus dem Boot. Aber bereits beim Weiterverkauf von mir bestand dann das WSA auf dem Certifikat. Also mein Käufer musste sich das dann besorgen.
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Liebe Grüße Henning-Axel |
#14
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Wenn ein Boot nach dem 15.06.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde muß dies CE-Konformität auch als Zeichen auf dem Typenschild am Boot angebracht sein. (Auf dem ist, nebenbei, ja auch das Baujahr vermerkt.)
Ansonsten ist die Konformitätserklärung Baumusterbezogen und bezieht sich nicht auf ein einzelnes Boot, sofern dies nicht außerhalb der EU nach nicht CE-konformen Richtlinien gebaut wurde und dann nachträglich in einer Einzelprüfung zertifiziert wurde. Dies dürfte schon aus Kostengründen bei Schlauchbooten kaum der Fall sein Es reicht also vollkommen aus mit einer Kopie dem WSA bei der Anmeldung nachzuweisen daß das Bootsmuster nach CE-Richtlinien produziert wurde, denn alleine darum geht es. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#15
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Hallo Thomas,
meine Stelle weiß das leider genau: ab Juli 98 sei die "Konfi" nötig.. Nur weiß ich leider nicht genau ob mein Boot vor oder nach Juli 98 gebaut wurde... Evt. würde ich gar keine CE Nummer benötigen. Gruß Jens |
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