|
Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Boot
Berny
Zitat:
Ausbilder ohne Kroatischen (damals minimum Mornar Motorist und Arbeitsbewilligung ) nicht rechtens. Wie so oft wo kein Kläger kein Richter. Wir hatten den Vorteil das Firma + Scheine + Schiff und alle Behördichen Bewilligungen vorhanden waren. Deshalb chartererte uns eine MSVÖ Bootsfahrschule, Schiff und Crew für ihre Seemeilentörns und Prüfungen. Wenn du heute in einem Hotel deinen Kurs für das HR Patent abhalten willst brauchst du auch eine Bewilligung dafür. Selbst wenn das Reisebüro für seine Teilnehmer an einem Seefahrtskurs die Zimmer anmietet und den Schulungsraum mietet geht das nicht ohne Bewilligung. Gewerblicher Skipper: Mit einem Österr. Patent ist es überhaupt nicht erlaubt, von Österreichischer Seite aus, als gewerblicher Skipper zu fahren. Was unter gewerblich alles fällt ist fast unvertandlich. Was die Versicherungen dazu sagen könnten wenn sie die Spur aufnehen und etwas finden, kann ich nicht sagen. Berny wenn du dir einen Fruchtsaft von einem Mitfahrer nach der fahrt zahlen läßt ist das keine gewerbliche fahrt Wenn du aber einem Wasserschifahrer vohrher sagst das kostet ein Bier . "Scherz" Betrifft ja die wenigsten von euch, aber nachdenken sollte man schon.
__________________
Gruß Herbert |
#2
|
||||
|
||||
@Ferdi: OK. Nein, ich meinte die Anlage 30 auf Seite 21.
Da sind die FB 2-4 angeführt, aber nicht der FB1. Aber vielleicht haben die das einfach beim Erstellen übersehen. |
#3
|
||||
|
||||
Forumsbeitrag
die Überraschung
Aus dem Yachtrevue Forum Um Links zu sehen, bitte registrieren mein letzter Beitrag Zitat:
__________________
Gruß Herbert |
#4
|
||||
|
||||
Hihi, hab ich grad gesehen, der fehlende FB1 ist dem KarlOtto auch schon aufgefallen
Er war aber schneller wie ich... @Herbert: die Frage wird sein, wer definiert den Inhalt des EU-Scheines. Bis dorthin wird es sicherlich noch etliche Änderungen geben, zumal dieses Thema derzeit sicherlich nicht vordergründig in der EU-Politik sein wird. |
#5
|
||||
|
||||
Zitat:
Wenn alles gut geht dann wird zum ersten mal so eine Annäherung SFB See und FB1 stattfinden wenn die 8m Hürde des FB1 fällt. Wird den meisten eh wurscht sein weil sie mit den 8m sehr gut leben können. Mir selbst könnte es auch egal sein wegen der HR Patente. Aber es ist für viele andere User nicht egal und es ist auch ungerecht in der EU. Wenn erst einmal diese Gleichheit hergestellt wurde kann man den nächsten Schritt gehen. Der Bedarf des Umschreiben SBF See auf FB1 oder umgekehrt wäre für Wohnsitz Österreicher nicht so dringlich weil wir eh keinen Schein brauchen. Für Österreicher sie ihren Wohnsitz nach D verlegen aber schon. Da sind nun die Verbände gefragt, die können sich nun nicht mehr herausreden. Nächste Stufe wäre dann ein EU - SCHEIN. Das wird aber sicher nicht mehr in meiner aktiven Bootfahrer Zeit geschehen. Die Frage ist ja auch ob man diesen überhaupt braucht. Beispiel Deutschland: Den es macht ja nicht wirklich Sinn das sie die ÖSterreicher ohne Schein fahren lassen müssen aber einen Sudanesen mit HR Schein nicht. Den Kroaten mit HR Schein können sie das fahren ja eh net verbieten. Aber was soll es, wichtig ist das die 8 m fallen. Also Berny, der EU Schein war nur ein Gedanken Spiel von mir, ja selbst das umschreiben liegt so fern. Die Weichen wären aber richtig gestellt Nicht zu vergessen, den HR Schein wird es weiterhin geben
__________________
Gruß Herbert |
#6
|
|||
|
|||
So hab alles eingeschickt und ...... innerhalb einer woche alles bekommen die nette Dame vom MSVÖ war sehr hilfsbereit
Juhu ich hab meinen Schein doch noch bekommen
__________________
Thomas aus Gmunden |
|
|