|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
[QUOTE=bkj5;331159]Guckst Du:
Wasserstraßen-Verkehrsordnung § 20.05 Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal Pkt.13. Zu lesen unter Um Links zu sehen, bitte registrieren Dein Händler braucht nichts auszujudizieren. Die 2-Takter stehen nicht mehr drin!!! Bernhard[/QUOT Cool habs gelesen, danke, bin jetzt schlauer als der Hr Evinrudehändler
__________________
Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
|
|