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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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"Wegen der potentiellen Gefährdung durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr"
Ja eben, und ich finde einfach, dass ein Boot auf dem Wasser doch auch ENORMES Gefahrenpotential birgt und auch hier eine PFlichtversicherung angebracht wäre. Ich sehe den Unterschied zum Auto einfach nicht. Ansonsten super Antwort, danke. Zu Südeuropa: das würde ja streng genommen bedeuten, dass man dort mit einer PRIVATEN Haftpflichtversicherung gar nicht fahren dürfte, da diese (WENN DENN EINGESCHLOSSEN IN DIE VERSICHERUNG) ja nur den Fahrer und nicht das Boot versichert? |
#2
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Zitat:
Den letzten Absatz verstehe ich der Auslegung nicht ganz. Eine private Haftpflichtversicherung ( in D ) versichert nicht das Boot. Das hatte ich doch schon geschrieben. Darum muss man z.B in Kroatien eine Boots-Haftpflicht-Versicherung in D abgeschlossen haben und den Nachweis dort bei der Bootanmeldung vorlegen. Wenn es denn so sein sollte, dass man bis 5 PS Motorisierung das Boot nicht versichern braucht und die private Haftpflichtversicherung Boote bis 5 PS Motorisierung einschließt, dann ist tatsächlich der Versicherungsnehmer und nicht das Boot versichert. Dann bist Du mit deiner Versicherung dagegen versichert, wenn du an einem fremden Boot schuldhaft einen Schaden verursachst. Man geht wohl davon aus, dass der Motor unter und bis 5 PS das Boot nicht gefährlich macht. Das weiß ich aber nicht. Da mache ich mir auch keinen Kopf drum. Bootfahren ist so teuer, da kommt es mir auf eine relativ kleine Versicherung IM JAHR auch nicht mehr an. Aber wie schon geschrieben: Bei speziellen Fragen: Versicherungsvertreter . Hier geht's ja nur um grundsätzliches und nicht um die Beantwortung spezieller Rechtsfragen.
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Gruß Dieter |
#3
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Zitat:
MFG. Klaus Geändert von klaus52 (11.03.2015 um 17:58 Uhr) |
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