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  #11  
Alt 03.02.2016, 18:22
rückenwind
Gast
 
Beiträge: n/a


bei fall no. 1 hast du evtl ein fahrverbot von 4 wochen, als erstsünder kannst du dir noch aussuchen, wann du ihn abgibst.

bei fall no. 2 + erwischen tippe ich auf 1 - 2 jahre entzug der fahrerlaubnis, evlt verbunden mit MPU und neuerteilung, sprich neue prüfung.

obs das so wert ist??
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