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#1
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Toll, es fällt eine Mahngebühr an, soweit man die Mahnung nicht zustellen kann, obwohl man die EMA-Daten behördenseitig jederzeit abfragen kann?
Eine Ummeldung der Adresse wird noch dazu gleichgestellt mit einer Umschreibung (was ich als Übertragung auf einen Dritten auslegen würde)? Da reizt wohl jemand das Gebührenmodell aus => "Gebührenoptimierung".
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas |
#2
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ja, ja die Bundesnetzagentur. Es ist auch schwierig die Gebühren zu ermittel, denn man muss ja schließlich ermitteln, wie oft man Störeinsätze gefahren ist und welche Personalkosten in jedem Jahr entstanden sind. Dann kommen noch so Leute dazu, die genau wissen wollen, welche Kosten wann entstanden sind. Das benötigt halt zeit, Zeit über Jahre und schnell muss man erst dannw erden, wenn die Zeit davon rennt.
Außerdem sind noch einige Klagen anhängig zu diesem Thema. Denn die Netzagentur, weiß scheinbar gar nicht wie man die Kosten ermittelt. Die Flieger führen Prozesse und noch so einige Privatleute. Vor Jahren hat man die Kosten vom CB auch fallen gelassen, weil es nichts brachte. Mal sehen wann sie es auch hier einsehen. Oder hat schon mal jemand die BNETZA angerufen, weil ein Träger auf die 10 stand oder das Sportboot Jacky minutenlange Sozialgespräche auf der 10 mit dem Binnenschiff hielt ? Gruß Hans |
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