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  #1  
Alt 02.03.2017, 20:48
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Berny Berny ist offline
Berny
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Das hat aber wenig mit der Freizeitschiffahrt zu tun....Und die ist dort und da ganz anders geregelt.

In den meisten Ländern gilt, Patent des Heimatlandes wird anerkannt.
Österreicher mit kroatischem Schein in Deutschland? Geht oder geht nicht?
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  #2  
Alt 02.03.2017, 20:52
fma fma ist offline
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Das hat aber wenig mit der Freizeitschiffahrt zu tun....Und die ist dort und da ganz anders geregelt.

In den meisten Ländern gilt, Patent des Heimatlandes wird anerkannt.
Österreicher mit kroatischem Schein in Deutschland? Geht oder geht nicht?
nur für Freizeit. Gewerblich hast Du noch mehr Themen.

Wenn der Österreicher ein kroatisches Boot mitbringt, darf er auch in D fahren.
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  #3  
Alt 02.03.2017, 20:53
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Zitat:
Zitat von fma Beitrag anzeigen
nur für Freizeit. Gewerblich hast Du noch mehr Themen.

Wenn der Österreicher ein kroatisches Boot mitbringt, darf er auch in D fahren.
Das war ja nicht die Frage...
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  #4  
Alt 02.03.2017, 21:07
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Das war ja nicht die Frage...
offiziell derzeit wohl nicht. Da müsste man viel lesen um eine Lücke zu finden.
Hängt aber sicherlich auch davon ab wann Du den HR-Schein gemacht hast.

VG

Frank
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  #5  
Alt 02.03.2017, 21:55
herko1 herko1 ist offline
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Ich habe voriges Jahr im Hafenamt von Chioggia die Auskunft erhalten, dass ich mit meinem Boot und dem kroatischen Schein in Italien fahren dürfe. Das Chartern eines Bootes sei damit nicht erlaubt.

Ist natürlich auch wieder nur die Aussage eines leitenden Mitarbeiters eines Hafenamtes.
__________________
Hermann aus Oberösterreich
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