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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 27.09.2005, 12:48
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

OK, muss das revidieren, laut dieser Info gelten die MSVÖ und die ÖSV Befähigungen als amtliche (obwohl ich die Formulierung im Gesetzestext etwas verwirrend finde, weil entweder ist was amtlich oder nicht, aber die Formulierung, ich kann was vermerken, dass er als amtlich gilt, ist schon etwas komisch!)

Anscheinend können diese jetzt auch Fahrbereiche definieren (PS.: dieses Dokument auf der BMVIT-Seite hatte Stand Juni 2005 !).

Demnach könnte es also stimmen, dass im IC der Fahrbereich auch definiert wird.

Dies würde wiederum heißen, dass alle Internationalen Binnenscheine von Österreich, die nach dem ...2004 ausgestellt wurden und den Fahrbereich nicht beinhalten in HR auch nicht anerkannt werden.

zwei Fragen bleiben aber noch offen:
1) was ist mit dem ICs, die vor dem ....2004 ausgestellt wurden (da gibts keinen Fahrbereich)
2) wie schauts mit dem Fahrbereich 1 aus, der wird nirgend wo angeführt, gibts den jetzt noch ?? (Diese Info ist deshalb wichtig, weil bis dato die Patente von Österreich im Fahrbereich 1 anerkannt wurden.)
Vielleicht gibts da mal eine Klärung des MSVÖ usw.

Nach der derzeitigen Lage schaut es also so aus, dass ich als Österreicher, den nur den Binnenschein hat, in HR das Küstenpatent oder in Österreich beim MSVÖ eine Prüfung machen muss.

Gute Nacht, da werden wieder welche ordentlich abkassieren!!!

PS.: die bisherige Erfahrung zeigte folgendes:
Hafenkaptäne in Porec, Zadar und Mali Losinj haben meinen IC anerkannt!
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  #2  
Alt 27.09.2005, 13:10
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So, habe mal zu diesem Thema einen Um Links zu sehen, bitte registrieren gestartet, mal sehen, obs vielleicht was bringt.

Ich denke schon, dass wir hier etwas erreichen könnten, wenn alle User (gerade Österreichische) aktiv daran teilhaben.

Mal sehen, ich bin wie immer Optimist
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  #3  
Alt 27.09.2005, 14:02
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
OK, muss das revidieren, laut dieser Info gelten die MSVÖ und die ÖSV Befähigungen als amtliche (obwohl ich die Formulierung im Gesetzestext etwas verwirrend finde, weil entweder ist was amtlich oder nicht, aber die Formulierung, ich kann was vermerken, dass er als amtlich gilt, ist schon etwas komisch!)
Doch das geht, der Staat beleiht einen (gemeinnützigen) Verein oder andere private Organisationen mit hoheitlichen Aufgaben, die "gebühren" legt natürlich die private Organisation fest

Aber Vorsicht, das ICC (bei Euch IC) ist KEIN internationaler Ausweis sondern ein Österreichischer der natürlich nicht von allen Staaten (insbesonderer nicht EU-Staaten) anerkannt werden MUSS
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  #4  
Alt 01.10.2005, 15:51
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Hi,

ich muss mich nochmals einschalten, nachdem Rotbarsch wiederholt ohne jedweden Beleg die unrichtige Behauptung wiederholte, dass nur die Italiener bis 40 PS Führerschein frei fahren dürften und jeder Staat nach seinem Belieben für Ausländer Normen erlassen könne, was das Befahren seiner Gewässer angeht.

Abgesehen davon, dass Rotbarsch bis heute nicht einmal andeutungsweise eine ital. Rechtsvorschrift bennennen konnte, wonach eine Andersbehandlung von Ausländern gegenüber Italienern festgeschrieben ist, kennen die einschlägigen Bestimmungen : Art. 38 Law 50/71 the law on pleasure boating noch die eigenen Hinweise des ital. Transportministeriums nicht die von Rotbarsch und einigen anderen behauptete Unterscheidung:
Siehe ua.:Um Links zu sehen, bitte registrieren

Mit Verlaub, wäre nur ein Fünkchen Wahrheit an an den unterschiedlichen Führerscheinsregfelungen für Italiener und Ausländer, stände die in den einschlägigen Vorschriften.
Italien hält es wie alle anderen Länder: Was und bis wann Führerschein frei ist, gilt für In und Ausländer gleichermassen. Manche Länder wie Deutschland haben darüberhinaus eine für 1 Jahr geltende die Ausländer begünstigende Gastlandklausel, die besagt, dass zudem der, der in seinem Heimatland keinen Führerschein braucht, hierzulande auch keinen bräucht, d.h. z.B. der Engländer hier auch mit 100 PS Führerschein fahren darf. der Italiener bis 40 PS.
Also nach nochmaliger gemeinsamer juristischer Bestätigung von Fachleuten der einschlägigen Sportbootverbände darf auch ein Deutscher , Österreicher u.s.w ohne Führerschein bis 40 PS in Italien mit seinem Boot herumfahren.
Für eine anderweitige Handhabe, über die es eben auch keine Bestätigung aus selbst gemachter Erfahrung gibt, gibt es keine Rechtsgrundlage, weder nach ital. noch nach EG-Recht.

Und weil dem so ist, werben auch viele Reiseveranstalter damit, dass man als Deutscher weitgehend Führerschein frei Boot fahren darf.
Punkt und basta.

Und ohne den Gegenbeweis durch Benennung etwaiger anderslautender Vorschriften anzutreten, sollte Rotbarsch seine abwegige Rechtsmeinung für sich behalten. Was er nicht versteht, das versteht er halt nicht.

Gruss
Rainer
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  #5  
Alt 04.10.2005, 19:49
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Hi,

nach weiteren Recherchen bis in die ital. Ministerien muss ich meine Meinung korrigieren und zurückrudern..
Ich wie auch viele Fachleute im intern. Schiffahrtsrecht gingen von dem international geltenden Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Befähigungsnachweise aus.
Danach müsste ein Deutscher mit seinem Boot genauso wie ein Italiener gestellt werden. Wir brauchen auch in Englischen oder Skandinavischen Gewässern keinen Führerschein, weil dort keine Führerscheinpflicht besteht, egal ob wir dort mit unseren Booten fahren oder dort Boote chartern.
Italien macht da in der Tat eine systemwidrige Ausnahme, die ausländische Boote gegenüber ital. Booten benachteiligt. Dieser italienische Sonderweg dürfte allerdings schwerlich mit EG-Recht vereinbar sein, aber anscheinend hat da noch niemand dagegen beim Europäischen Gerichtshof geklagt.
Der ital. Art. 38 Law 50/71 on pleasure boating wird von den Italienern dahingegen ausgelegt, dass die Fahrerlaubnis allein an die nationale Herkunft des Bootes (und nicht des eigenen Landes oder Fahrers) anknüpft, was völlig systemwidrig und mit dem Wesen eines Führerscheins bzw. einer Fahrerlaubnis nicht vereinbar und daher auch schwer nachvollziehbar ist.

Also derzeit ist es in der Tat so: Ein Deutscher muss, wenn er mit seinem Boot auf ital. Gewässern fährt, den entsprechenden Sportbootführerschein nach deutschem Recht besitzen, wenn er aber ein ital. Boot chartert, darf er es bis 40 PS führerscheinfrei fahren.
Unlogischen systemwidrigen und gegen EG-Recht verstossenden Regelungen ist mit Logik und juristischem Sachverstand nicht beizukommen.Es gibt halt Sachen, die es eigentlich nicht geben dürfte.

Rotbart, ich hoffe du verzeihst mir meine Angriffe, aber die im Wderspruch zu sonst geltendem intern. Recht stehende ital. Regelung provoziert geradezu begründete Zweifel an ihrer Gültigkeit, insbesondere, wenn sie ohne Rechtsquelle komuniziert wird.

Gruss
Rainer
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  #6  
Alt 04.10.2005, 20:22
alex101068
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Endlich haben "fertig" mit Thema. (Frei nach G.Trapattoni)

Gruß Alex
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  #7  
Alt 04.10.2005, 21:20
Felice Felice ist offline
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Daumen hoch Danke allen für den Einsatz

Guten Abend Schlauchbootjuristen und vielen herzlichen Dank für den unermüdlichen Einsatz.
Zum Glück habe ich erst heute alle Beiträge gelesen. Habe zuerst nur den ersten von Alex gelesen. Die anderen sind aus unerklärlichen Gründen mir nicht sichtbar gewesen. (vielleicht auch besser so, sonst wäre ich ja noch ganz konfus geworden !!).
Zur Info : Ich nehme meinen eingetragenen,registrierten und für europäische Küstengewässer versicherten Motor mit nach Sardinien. Der Spassfaktor ist zwar sicher nicht so gross, aber ich stehe somit sicher auf der rechtlich sicheren Seite!!! Und für ne grosse Tour, mieten wir halt mal ev. ein 4o PS Monster:
ALSO NOCHMALS BESTEN DANK FELIX jetzt als FELICE registriert
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  #8  
Alt 05.10.2005, 14:05
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat:
Zitat von attorney
Hi,

nach weiteren Recherchen bis in die ital. Ministerien muss ich meine Meinung korrigieren und zurückrudern..
...
Rotbart, ich hoffe du verzeihst mir meine Angriffe, aber die im Wderspruch zu sonst geltendem intern. Recht stehende ital. Regelung provoziert geradezu begründete Zweifel an ihrer Gültigkeit, insbesondere, wenn sie ohne Rechtsquelle komuniziert wird.

Gruss
Rainer

Na das ist dochmal etwas!
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  #9  
Alt 05.10.2005, 15:27
HCC HCC ist offline
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Ich habe im Internet noch etwas zu verschiedenen Ländern gefunden. Kein Gesetzestext. Aber vielleicht ist es hilfreich.

Bei Dänemark habe ich schon gesehen, dass für schelle Gleiter unter 20 BRT(was immer das heissen mag) der vorgeschriebene Führerschein fehlt.

Schaut doch einfach einmal rein.

Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #10  
Alt 22.10.2005, 01:52
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Hi,

habe heute erfahren, dass sich der Seglerverband aufgrund der von mir ausgelösten Diskussion mit dem Verkehrsministerium in Verbindung gesetzt haben soll, denen das Problem vorher offensichtlich auch nicht so present war und signalisierten entprechend gegen Italien, aber auch Kroatien wegen Verstosses gegen EG -Recht und intern. Recht vorzugehen und ggf. Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Ausländer diskriminierende Alleingänge erheben werden. Ich habe den hier im Forum ausgetragenen Meinungsstreit und meine juristischen Zweifel zum Anlass genomen, Fachleute ausserhalb zu fragen, eigentlich nur um zu wissen, was wirklich stimmt und die Sache scheint aufgrund eines zufälligen Kontaktes meinerseits unerwartete erfreuliche Weitungen zu nehmen. Bin mal gespannt, was daraus wird. Das Verkehrsministerium soll grosses Interesse an der Einhaltung und Durchsetzung internationaler Vereinbarungen durch die EG-Mitgliedsstaaten gezeigt haben. Der Seglerverband macht da auch noch Druck.
Da sieht man mal, was so Forensdiskussionen gelegentlich auslösen können.

Gruss
Rainer
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