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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 04.01.2006, 12:40
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
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Hallo,
den Spruch mit dem Absetzen bringt meine Schwiegermutter auch immer. Dann könnte ich jedes mal die Wände hoch krabbeln. Denn um 1000 Euro bezahlen zu können muß auch ich sie erst mal wie jeder andere verdienen. Wenn ich sie dann bezahlt habe, kann ich sie von meiner zu zahlenden Steuer absetzen, so das ich dann eventuell 50 Euro weniger bezahlen muß. Ein tolles Geschäft, bei dem ich meine Schwiegermutter dann frage, ob sie mir die restlichen 950 Euro bezahlt.
Mir ist nicht bekannt, das mein Nachbar oder irgend jemand anderes Geld für mein Wohnmobil bezahlt, oder wer ist die Allgemeinheit?
Ein Wohnmobil ist ein Urlaubsfahrzeug, das kaum km auf den Tacho bekommt und die meiste Zeit nur steht. Es sollte mit Sicherheit nicht stärker besteuert werden als fast jeder LKW der sich auf unseren Strassen bewegt.
Viele haben sich mit der Anschaffung so eines Mobils einen Lebenstraum erfüllt, und denen sollte man auch von Seiten der Politik eine Planungssicherheit geben.
Falls noch jemand an seinen Abgeordneten schreiben will, hier ist seine e-mail Adresse (Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Gruß Gernot
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Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #2  
Alt 04.01.2006, 13:09
rotbart
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Zitat:
Zitat von Icing
Hallo,

Mir ist nicht bekannt, das mein Nachbar oder irgend jemand anderes Geld für mein Wohnmobil bezahlt, oder wer ist die Allgemeinheit?
Doch immer wenn er in den Urlaub fährt und für diese Zeit die vollen Steuern zahlen muß, während Du mit einem öffentlich geförderten Gefährt unterwegs bist.

Dein nachbar wird ja auch nicht öffentlich gefördert, wenn er in den Urlaub (ohne WoMo) fährt, nimm an er macht Camping auf dem gleichen Zeltplatz wie Du und kann sich nur ein altes Auto leisten, er zahlt den vollen Preis !
Aber das 50.000 EUR WoMo wird gefördert , wo belibt die Gerechtigkeit.

Zitat:
Viele haben sich mit der Anschaffung so eines Mobils einen Lebenstraum erfüllt.........
Gruß Gernot
Ein Argument für mehr Steuergerechtigkeit ??????
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  #3  
Alt 04.01.2006, 13:58
Benutzerbild von Stefan
Stefan Stefan ist offline
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@ Rotbart,

Du sprichst von Geschwätz?
Wer im Glashaus sitzt, sollte sich im Dunklen ausziehen...

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Da sind alle stichhaltigen Argumente zich-fach aufgelistet.
Ich denke es macht wenig Sinn das alles hier zu wiederholen.
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Viele Grüße
Stefan

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  #4  
Alt 04.01.2006, 14:07
rotbart
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Zitat:
Zitat von Stefan
@ Rotbart,

Du sprichst von Geschwätz?
Wer im Glashaus sitzt, sollte sich im Dunklen ausziehen...

Wenn Du Dich ernsthaft sachkundig machen möchtest schau bitte hier nach:
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Da sind alle stichhaltigen Argumente zich-fach aufgelistet.
Ich denke es macht wenig Sinn das alles hier zu wiederholen.
Leider nicht
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Argumente sind Fehlanzeige , Stammtischparolen wie "Steuerwahsinn" prallen einem entgegen.
Ich fragte nicht nach DEMAGOGIE, sondern nach ARGUMENTEN und die scheint nur wirklich keiner zu haben.
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  #5  
Alt 04.01.2006, 14:28
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OLKA OLKA ist offline
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Für mich gibt es da im wesentlichen 2 Argumente, die aber schon mehrfach genannt wurden:

1. Das Wohnmobil wird nur ein paar Tage im Jahr über deutsche Starssen bewegt. Warum also genausoviel Steuern bezahlen wie für ein Fahrzeug, was täglich die Strassen abnutzt!!!!!

2. Warum muss für ein Wohnmobil mehr Steuern bezahlt werden, als für das gleiche Fahrzeug, dass kein Bett und kein Kühlschrank eingebaut hat und als LKW unterwegs ist.
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  #6  
Alt 04.01.2006, 14:42
rotbart
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Zitat:
Zitat von OLKA
Für mich gibt es da im wesentlichen 2 Argumente, die aber schon mehrfach genannt wurden:

1. Das Wohnmobil wird nur ein paar Tage im Jahr über deutsche Starssen bewegt. Warum also genausoviel Steuern bezahlen wie für ein Fahrzeug, was täglich die Strassen abnutzt!!!!!
Das ist nachzuvollziehen, aber kein Problem, Du machst ein Saisonkennzeichen dran unf fertig - brauchst nur für die Urlaubstage zahlen.

Zitat:
2. Warum muss für ein Wohnmobil mehr Steuern bezahlt werden, als für das gleiche Fahrzeug, dass kein Bett und kein Kühlschrank eingebaut hat und als LKW unterwegs ist.
Falsch es muß das gleiche zahlen, wie der Nachbar, der mit dem Ford Escort in den Urlaub fährt, denn es ist nunmal kein Nutzfahrzeug, sondern ein Spaßfahrzeug um es mal übertrieben zu sagen. Deswegen stimmt auch die Aussage "gleiches Fahrzeug" nicht.
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  #7  
Alt 04.01.2006, 14:51
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Was ist denn da bitte dran falsch???????? Das ist meine Ansicht, du hast eine andere, aber behaupte nicht meine Ansicht wäre falsch, das steht dir nicht zu.

Gleich, deshalb, weil gleicher Motor, gleiches Fahrzeug, gleiches Gewicht, gleicher Schadstoffauststoss, jedenfalls glicher als der Vergleich von einem Ducato mit einen Eskort
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  #8  
Alt 04.01.2006, 15:51
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CarstenLT31 CarstenLT31 ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
Du machst ein Saisonkennzeichen dran unf fertig - brauchst nur für die Urlaubstage zahlen.
Ich nehm dann einmal 12 + 8-9 bitte.
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  #9  
Alt 04.01.2006, 14:31
stebn stebn ist offline
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Hallo
ich bitte auch daran zu denken, dass z.B. der Vivaro oder Trafic nach Pkw besteuert werden sobald die eine 2. oder 3. Sitzbank drin haben.

Die sind zwar Euro 3 werden aber nach Euro 2 wegen des hohen Gewiches besteuert.
Also zwischen 300-400 Euro pro Jahr.

Wenn man ein neues WW hat würde man dafür die gleiche Steuer bezahlen und keine 750 - 1000Euro.

Gruß Stefan
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  #10  
Alt 04.01.2006, 19:22
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Stefan Stefan ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
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Ich habe eher den Eindruck, dass Du hier Stammtischpolemik verbreitest.
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Viele Grüße
Stefan

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  #11  
Alt 04.01.2006, 21:15
rotbart
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Zitat:
Zitat von Stefan
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Ich habe eher den Eindruck, dass Du hier Stammtischpolemik verbreitest.
Nettes Zitat
Zitat:
.........Wir selber fahren ein Reisemobil mit einem 2,5 l Turbodiesel, Bj. 1993. Das Fahrzeug hat jetzt 148000 KM gelaufen. Ich bin jetzt 59 Jahre alt und dieses Fahrzeug wird mich vermutlich, von der Haltbarkeit und der Laufleistung her, überleben (das ist nicht übertrieben). Meine Anfragen an verschiedene Firmen, die sich mit der Nachrüstung von Abgasfiltern beschäftigen, waren im Hinblick auf mein Fahrzeug ergebnislos.
..............Ich kenne als langjähriger Reisemobilist Fahrzeuge in einem Alter von 10 bis 20
...............In 2004 waren laut CIVD (Caravaning Industrie Verband Deutschland ) in der Bundesrepublik Deutschland 371119 Reisemobile zugelassen.
Das macht eine Laufleistung von 12.000 km / Jahr bei diesem Nutzer, nimmt man nur 50% als Durchschnitt an so sind das bei 371.119 WoMo ca. 2,5 Milliarden Kilometer PRO JAHR , mal 20 mehr als 50 Milliarden Kilometer ohne Abgasfilter etc. Die Wahrheit dürfte aber weit höher sein, sicher über 100 Milliarden Kilometer.

Das nennt Ihr keine Umweltbelastung ???
Zitat:
daß es einer Vielzahl von Eignern unmöglich gemacht würde, weiterhin diesen ihnen genehmen und ihrer Persönlichkeit entsprechenden Urlaub zu machen
Also weil der Urlaub einer Person genehm ist, soll er subventioniert werden, bitte dann soll mein Urlaub in Schottland auch steuerbegünstigt sein, denn er ist mir genehm
Zitat:
In Deutschland wurden in diesem Jahr mehr als 30 000 Reisemobile produziert. Wie lange noch ?
Dann soll Deutschland doch saubere umweltschonende und Sprit(Diesel)sparende WoMo produzieren, aber das müssen wohl wieder die Japaner machen.
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  #12  
Alt 10.02.2006, 22:55
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skymann1 skymann1 ist offline
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Hallo,
nur zur Information für die, die es noch nicht gelesen haben:


ProMobil-Sondernewsletter vom 08. Februar 2006

Hoffnungsschimmer im Steuerstreit?

Die Bundesregierung widerspricht überraschend deutlich dem Beschluss des
Bundesrates und fordert einen besonderen Steuertarif für Reisemobile.

Die Besitzer von Reisemobilen über 2,8 Tonnen können doch noch einmal
Hoffnung haben, dass die vorgesehene drastische Erhöhung der Kfz-Steuer
abgewendet wird. In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme lehnt die
Bundesregierung dieses Ansinnen des Bundesrates nämlich in wesentlichen
Punkten ab. Die Anmerkungen der Bundesregierung sind deshalb so
bemerkenswert, weil das vom Bundesrat einbrachte Wohnmobil-Steuergesetz
nur mit Zustimmung des Bundestages in Kraft treten kann.

Schon der grundsätzliche Ansatz der am 21. Dezember 2005 im Bundesrat
verabschiedeten Vorlage, Reisemobile steuerrechtlich als Pkw zu
definieren, findet nicht die Zustimmung von Bundeskanzlerin Merkel & Co.:
Die Bundesregierung spricht offen von „sachlichen Bedenken“ – „da
Wohnmobile weit überwiegend auf Fahrgestellen von Nutzfahrzeugen aufgebaut
sind.“

In ihrer Stellungnahme analysiert die Bundesregierung, was viele tausend
promobil-Leser schon seit Anbeginn der Steuerdiskussion immer wieder
anprangern: „Die Einbeziehung aller Wohnmobile in die Kategorie der Pkw
würde den weit überwiegenden Teil der Fahrzeuge der emissionsorientierten
Hubraumbesteuerung und damit einer wesentlich höheren steuerlichen
Belastung als bei der derzeit alleinigen Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge
mit als 2800 bis 3500 Gesamtgewicht bzw. der emissionsorientierten
Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht
unterwerfen.“

Dieser klaren Beschreibung folgt die deutliche Ablehnung, Reisemobile als
Personenwagen zu definieren, wie es auch der Herstellerverband CIVD
wünschte: „Die Bundesregierung erkennt hierfür keinen hinreichenden
sachlichen Grund, zumal von solchen Höherbelastungen kein realistischer
Anreiz für entsprechende technische Verbesserungen(z. B. bei den
Abgasminderungssystemen) dieser Fahrzeuge ausginge.“ Weiter heißt es in
der Stellungnahme, dass es vor allem den Haltern schwerer Mobile in der
Regel nicht möglich sei, die anspruchsvolleren Abgasgrenzwerte für Pkw
einzuhalten.

Mit Blick auf die Zukunft warnt die Bundesregierung vor noch
weiterreichenden Folgen: „Eine Einordnung in die Kategorie der Pkw würde
im Falle der Einführung eines kraftfahrzeugsteuerlichen Malus für nicht
partikelarme Diesel-Pkw zwangsläufig zu weiteren Steuererhöhungen für
Wohnmobile führen.“

Eine Abfuhr erteilt die Bundesregierung der Bundesrat-Vorlage auch im
Hinblick auf die im neuen Steuer-Stufenmodell vorgesehenen Gewichtsgrenzen
für Mobile bis und über 3,5 Tonnen: Dafür, so das unmissverständliche
Urteil der Bundesregierung, „sind sachliche Argumente, insbesondere
verkehrsrechtlicher Art, nicht erkennbar.“ Grundsätzlich zweifelt die
Bundesregierung auch an, ob es richtig ist, Reisemobile unter und über 2,8
Tonnen mal nach Hubraum und mal nach Gewicht zu veranlagen: „Für diese auf
Dauer angelegte Ungleichbehandlung ist kein hinreichender Grund
ersichtlich.“

Das Fazit der Regierung: „Eine Lösung des Problems könnte darin bestehen,
für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Steuertarif zu
schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Pkw und Nutzfahrzeugen geltenden
Tarifen liegt.“

Ob es tatsächlich soweit kommt, wird sich in den nächsten Wochen weisen.
In Kürze wird der Finanzausschuss des Bundestages über das vom Bundesrat
bereits verabschiedete Gesetz und die Stellungnahme der Bundesregierung
beraten. Flankierend dazu hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag
eingebracht, dass es bei den Tarifen für Reisemobile über 2,8 Tonnen bei
der bisherigen Regelung der Gewichtsbesteuerung bleiben soll. Breite
Zustimmung dafür wird auch aus Reihen der Fraktion der Grünen
signalisiert.

Gruß Peter
__________________
P.G.
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