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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Hallo,
den Spruch mit dem Absetzen bringt meine Schwiegermutter auch immer. Dann könnte ich jedes mal die Wände hoch krabbeln. Denn um 1000 Euro bezahlen zu können muß auch ich sie erst mal wie jeder andere verdienen. Wenn ich sie dann bezahlt habe, kann ich sie von meiner zu zahlenden Steuer absetzen, so das ich dann eventuell 50 Euro weniger bezahlen muß. Ein tolles Geschäft, bei dem ich meine Schwiegermutter dann frage, ob sie mir die restlichen 950 Euro bezahlt. Mir ist nicht bekannt, das mein Nachbar oder irgend jemand anderes Geld für mein Wohnmobil bezahlt, oder wer ist die Allgemeinheit? Ein Wohnmobil ist ein Urlaubsfahrzeug, das kaum km auf den Tacho bekommt und die meiste Zeit nur steht. Es sollte mit Sicherheit nicht stärker besteuert werden als fast jeder LKW der sich auf unseren Strassen bewegt. Viele haben sich mit der Anschaffung so eines Mobils einen Lebenstraum erfüllt, und denen sollte man auch von Seiten der Politik eine Planungssicherheit geben. Falls noch jemand an seinen Abgeordneten schreiben will, hier ist seine e-mail Adresse (Um Links zu sehen, bitte registrieren) Gruß Gernot
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Es is ja immer was..... LG Gernot |
#2
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Zitat:
Dein nachbar wird ja auch nicht öffentlich gefördert, wenn er in den Urlaub (ohne WoMo) fährt, nimm an er macht Camping auf dem gleichen Zeltplatz wie Du und kann sich nur ein altes Auto leisten, er zahlt den vollen Preis ! Aber das 50.000 EUR WoMo wird gefördert , wo belibt die Gerechtigkeit. Zitat:
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#3
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@ Rotbart,
Du sprichst von Geschwätz? Wer im Glashaus sitzt, sollte sich im Dunklen ausziehen... Wenn Du Dich ernsthaft sachkundig machen möchtest schau bitte hier nach: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren ... Da sind alle stichhaltigen Argumente zich-fach aufgelistet. Ich denke es macht wenig Sinn das alles hier zu wiederholen.
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Viele Grüße Stefan Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz, jederzeit. |
#4
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CLOU Freunde leitet einfach auf Camperline weiter Lt-Forum ist ein VW Forum Argumente sind Fehlanzeige , Stammtischparolen wie "Steuerwahsinn" prallen einem entgegen. Ich fragte nicht nach DEMAGOGIE, sondern nach ARGUMENTEN und die scheint nur wirklich keiner zu haben. |
#5
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Für mich gibt es da im wesentlichen 2 Argumente, die aber schon mehrfach genannt wurden:
1. Das Wohnmobil wird nur ein paar Tage im Jahr über deutsche Starssen bewegt. Warum also genausoviel Steuern bezahlen wie für ein Fahrzeug, was täglich die Strassen abnutzt!!!!! 2. Warum muss für ein Wohnmobil mehr Steuern bezahlt werden, als für das gleiche Fahrzeug, dass kein Bett und kein Kühlschrank eingebaut hat und als LKW unterwegs ist.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#6
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#7
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Was ist denn da bitte dran falsch???????? Das ist meine Ansicht, du hast eine andere, aber behaupte nicht meine Ansicht wäre falsch, das steht dir nicht zu.
Gleich, deshalb, weil gleicher Motor, gleiches Fahrzeug, gleiches Gewicht, gleicher Schadstoffauststoss, jedenfalls glicher als der Vergleich von einem Ducato mit einen Eskort
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#8
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#9
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Hallo
ich bitte auch daran zu denken, dass z.B. der Vivaro oder Trafic nach Pkw besteuert werden sobald die eine 2. oder 3. Sitzbank drin haben. Die sind zwar Euro 3 werden aber nach Euro 2 wegen des hohen Gewiches besteuert. Also zwischen 300-400 Euro pro Jahr. Wenn man ein neues WW hat würde man dafür die gleiche Steuer bezahlen und keine 750 - 1000Euro. Gruß Stefan |
#10
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Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Ich habe eher den Eindruck, dass Du hier Stammtischpolemik verbreitest.
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Viele Grüße Stefan Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz, jederzeit. |
#11
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Das nennt Ihr keine Umweltbelastung ??? Zitat:
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#12
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Hallo,
nur zur Information für die, die es noch nicht gelesen haben: ProMobil-Sondernewsletter vom 08. Februar 2006 Hoffnungsschimmer im Steuerstreit? Die Bundesregierung widerspricht überraschend deutlich dem Beschluss des Bundesrates und fordert einen besonderen Steuertarif für Reisemobile. Die Besitzer von Reisemobilen über 2,8 Tonnen können doch noch einmal Hoffnung haben, dass die vorgesehene drastische Erhöhung der Kfz-Steuer abgewendet wird. In ihrer soeben veröffentlichten Stellungnahme lehnt die Bundesregierung dieses Ansinnen des Bundesrates nämlich in wesentlichen Punkten ab. Die Anmerkungen der Bundesregierung sind deshalb so bemerkenswert, weil das vom Bundesrat einbrachte Wohnmobil-Steuergesetz nur mit Zustimmung des Bundestages in Kraft treten kann. Schon der grundsätzliche Ansatz der am 21. Dezember 2005 im Bundesrat verabschiedeten Vorlage, Reisemobile steuerrechtlich als Pkw zu definieren, findet nicht die Zustimmung von Bundeskanzlerin Merkel & Co.: Die Bundesregierung spricht offen von „sachlichen Bedenken“ – „da Wohnmobile weit überwiegend auf Fahrgestellen von Nutzfahrzeugen aufgebaut sind.“ In ihrer Stellungnahme analysiert die Bundesregierung, was viele tausend promobil-Leser schon seit Anbeginn der Steuerdiskussion immer wieder anprangern: „Die Einbeziehung aller Wohnmobile in die Kategorie der Pkw würde den weit überwiegenden Teil der Fahrzeuge der emissionsorientierten Hubraumbesteuerung und damit einer wesentlich höheren steuerlichen Belastung als bei der derzeit alleinigen Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit als 2800 bis 3500 Gesamtgewicht bzw. der emissionsorientierten Gewichtsbesteuerung für Fahrzeuge mit mehr als 3500 kg Gesamtgewicht unterwerfen.“ Dieser klaren Beschreibung folgt die deutliche Ablehnung, Reisemobile als Personenwagen zu definieren, wie es auch der Herstellerverband CIVD wünschte: „Die Bundesregierung erkennt hierfür keinen hinreichenden sachlichen Grund, zumal von solchen Höherbelastungen kein realistischer Anreiz für entsprechende technische Verbesserungen(z. B. bei den Abgasminderungssystemen) dieser Fahrzeuge ausginge.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass es vor allem den Haltern schwerer Mobile in der Regel nicht möglich sei, die anspruchsvolleren Abgasgrenzwerte für Pkw einzuhalten. Mit Blick auf die Zukunft warnt die Bundesregierung vor noch weiterreichenden Folgen: „Eine Einordnung in die Kategorie der Pkw würde im Falle der Einführung eines kraftfahrzeugsteuerlichen Malus für nicht partikelarme Diesel-Pkw zwangsläufig zu weiteren Steuererhöhungen für Wohnmobile führen.“ Eine Abfuhr erteilt die Bundesregierung der Bundesrat-Vorlage auch im Hinblick auf die im neuen Steuer-Stufenmodell vorgesehenen Gewichtsgrenzen für Mobile bis und über 3,5 Tonnen: Dafür, so das unmissverständliche Urteil der Bundesregierung, „sind sachliche Argumente, insbesondere verkehrsrechtlicher Art, nicht erkennbar.“ Grundsätzlich zweifelt die Bundesregierung auch an, ob es richtig ist, Reisemobile unter und über 2,8 Tonnen mal nach Hubraum und mal nach Gewicht zu veranlagen: „Für diese auf Dauer angelegte Ungleichbehandlung ist kein hinreichender Grund ersichtlich.“ Das Fazit der Regierung: „Eine Lösung des Problems könnte darin bestehen, für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Steuertarif zu schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Pkw und Nutzfahrzeugen geltenden Tarifen liegt.“ Ob es tatsächlich soweit kommt, wird sich in den nächsten Wochen weisen. In Kürze wird der Finanzausschuss des Bundestages über das vom Bundesrat bereits verabschiedete Gesetz und die Stellungnahme der Bundesregierung beraten. Flankierend dazu hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag eingebracht, dass es bei den Tarifen für Reisemobile über 2,8 Tonnen bei der bisherigen Regelung der Gewichtsbesteuerung bleiben soll. Breite Zustimmung dafür wird auch aus Reihen der Fraktion der Grünen signalisiert. Gruß Peter
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P.G. |
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