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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #16  
Alt 10.07.2015, 18:45
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roehrig roehrig ist offline
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Mir sind keine differenzierten Regelung nach Bundesländern bekannt. Fahrverbot für LKW mit Anhänger ist Fahrverbot für LKW mit Anhänger! !!
Die StVO ist kein beugbares Recht und auch kein länderdifferentes Recht. Nationales, zwingendes Recht. Für alle und überall in unserer Republik.
Das ist halt so. So wie man nachts nicht rasenmähen darf, oder nur 50 fahren darf wo 50 auf dem Schild steht. Egal wie gut und breit die Straße ausgebaut ist.

Und wer dagegen verstößt, muß mit Strafe rechnen.

Fast jedes Fahrzeug lässt sich aber anders zulassen. Ein Sachverständiger erstellt hierzu ein Gutachten nach StVZO. Danach erstellt die Zulassungsstelle die Papiere, und der Zoll definiert die Steuerlast.
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #17  
Alt 10.07.2015, 18:57
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sven82 sven82 ist offline
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Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
Mir sind keine differenzierten Regelung nach Bundesländern bekannt. Fahrverbot für LKW mit Anhänger ist Fahrverbot für LKW mit Anhänger! !!
Na dann hast du ja heute wieder etwas dazu gelernt. Es handelt sich nämlich um einen Zusatz zum §30
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Gruß
Sven


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  #18  
Alt 10.07.2015, 18:58
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Zitat:
Zitat von sven82 Beitrag anzeigen
Täusch dich nicht, das sind schon einige Euro.
Als LKW Ca. 180,-Steuer mit 5,7l Maschine .
Rechne dir das mal als PKW aus...
Kommt auf die Schadstoff Klasse an.....

Wer braucht 5,7 ltr.....

das was du an Steuer mehr zahlst brauchst du unter dem Jahr an Sprit.

Unser Ranger hat eine Dieselmaschine... PKW Zulassung... und kann 3Tonnen auf den Haken nehmen.

Geht auch...

Gruß

Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen.
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  #19  
Alt 10.07.2015, 19:41
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roehrig roehrig ist offline
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Vielleicht habe ich ja ein falsches Rechtsverständnis. Unser User KlausB könnte helfen.
Ich gehe immer davon aus: Die StVO ist zwingendes, öffentliches Recht. Ein Bundesgesetz, welches eigentlich nicht beugbar ist. Ich kann die Wikipedia Zitate gar nicht glauben. Wie kann das gehen?

Klaus, liest du hier noch mit????
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  #20  
Alt 10.07.2015, 19:58
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Zitat:
Zitat von roehrig Beitrag anzeigen
...Ich gehe immer davon aus: Die StVO ist zwingendes, öffentliches Recht. Ein Bundesgesetz, welches eigentlich nicht beugbar ist. Ich kann die Wikipedia Zitate gar nicht glauben. Wie kann das gehen? ...
Moin,

es geht um die möglichen Ausnahmen. Daher heißt es ja auch Ausnahmegenehmigung. Ohne gäbe es z.B. keine Schwertransporte und damit z.B. keine Windenergie, zeitweise leere Regale in den Supermärkten usw.
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Markus


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- Et kütt wie et kütt.
- Et hätt noch emmer joot jejange.
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  #21  
Alt 10.07.2015, 22:20
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Zitat:
Zitat von sven82 Beitrag anzeigen
Täusch dich nicht, das sind schon einige Euro.
Als LKW Ca. 180,-Steuer mit 5,7l Maschine .
Rechne dir das mal als PKW aus...
Das kannste knicken.Ich habe erst vor 2 Monaten unseren Dodge Ram verkauft,der hatte auch LKW Zulassung und...?....wurde als PKW besteuert.Du bekommst heute nur noch einen Single Cab als LKW zugelassen.Die Finanzämter sind inzwischen gnadenlos.
Und so teuer sind 5,7 ltr nicht......mir wars jeden ccb cm wert Costa Eur 567,-- p.a.als Benziner....
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LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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  #22  
Alt 11.07.2015, 00:09
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Zitat:
Zitat von Monoposti Beitrag anzeigen
Das kannste knicken.Ich habe erst vor 2 Monaten unseren Dodge Ram verkauft,der hatte auch LKW Zulassung und...?....wurde als PKW besteuert.Du bekommst heute nur noch einen Single Cab als LKW zugelassen.Die Finanzämter sind inzwischen gnadenlos.
Und so teuer sind 5,7 ltr nicht......mir wars jeden ccb cm wert Costa Eur 567,-- p.a.als Benziner....
Dann hattest du aber mit Sicherheit 6 Sitzplätze eingetragen...
Wenn die hinteren ausgetragen sind beim Double Cab wird auch der als LKW besteuert .

Hätte die Woche fast einen passenden gehabt, hat mir aber jemand vor der Nase weggeschnappt.
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Gruß
Sven


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  #23  
Alt 11.07.2015, 00:24
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Zitat:
Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
Kommt auf die Schadstoff Klasse an.....

Wer braucht 5,7 ltr.....

das was du an Steuer mehr zahlst brauchst du unter dem Jahr an Sprit.

Unser Ranger hat eine Dieselmaschine... PKW Zulassung... und kann 3Tonnen auf den Haken nehmen.

Geht auch...

Gruß

Robert
Da hast du natürlich Recht Robert, geht auch.

Warum 5,7l???
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach, zum einen find ich Amy Pick Up's geil, zum anderen möchte ich keinen Diesel mehr und auf Grund der "Rahmenbedingungen" (Ca.15.000 km/Jahr,etc.) habe ich momentan die Möglichkeit mir diesen Traum zu erfüllen, wer weiß ob ich das in ein paar Jahren auch nochmal kann. Zudem würde ich mit Lpg und Ca. 12,-/100km warscheinlich sogar günstiger fahren als du mit dem Diesel Ranger .
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  #24  
Alt 11.07.2015, 07:53
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Zitat:
Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
Wer braucht 5,7 ltr.....
Gute Frage - der Eine hats gern als Verbrauch auf 100 km, der Andere fährt es gern als Hubraum spazieren!

Das Brabbeln und Blubbern von so einer Maschine kann schon was!
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  #25  
Alt 11.07.2015, 09:54
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Zitat:
Zitat von sven82 Beitrag anzeigen
Dann hattest du aber mit Sicherheit 6 Sitzplätze eingetragen...
Wenn die hinteren ausgetragen sind beim Double Cab wird auch der als LKW besteuert .

Hätte die Woche fast einen passenden gehabt, hat mir aber jemand vor der Nase weggeschnappt.
Unser Finanzamt hier fordert, nachdem ich Einspruch eingelegt hatte:

- Sitzplätze max. 3 Plätze, die hinteren Scheiben nicht verglast,hintere Sitzaufnahme nachweisbar verschweisst

- selbst wenn die Fahrgastzelle kleiner ist wie die Ladefläche,Argument zieht nicht mehr

- Gewerbenachweis erwünscht, die sind da sehr kreativ

Die Finanzämter sind da sehr unterschiedlicher Auffassung, ich krieg es ja auch von der US Pickup Szene mit, brauchst viel Wohlwollen vom Beamten.
Mir war es dann egal, war ja eh Betriebsaufwand, insofern absetzbar....
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  #26  
Alt 11.07.2015, 10:35
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Zitat:
Zitat von sven82 Beitrag anzeigen
Da hast du natürlich Recht Robert, geht auch.

Warum 5,7l???
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach, zum einen find ich Amy Pick Up's geil, zum anderen möchte ich keinen Diesel mehr und auf Grund der "Rahmenbedingungen" (Ca.15.000 km/Jahr,etc.) habe ich momentan die Möglichkeit mir diesen Traum zu erfüllen, wer weiß ob ich das in ein paar Jahren auch nochmal kann. Zudem würde ich mit Lpg und Ca. 12,-/100km warscheinlich sogar günstiger fahren als du mit dem Diesel Ranger .
Yep, kann ich positiv bestätigen:Die neuen Dodge Ram haben Schubabschaltung und mit LPG bin ich billiger gefahren wie mit unserem Diesel. Nch HR und zurück auf Langstrecke mit dem Trailer hintendran waren 15 ltr / Gas locker drin. Momentan sind das bei € 0,58 / ltr ca. € rd 9,00 / 100 km ........... Jetzt mach mal die Gegenrechnung mit 10 -12 ltr Diesel .

Das beste an den Kisten ist aber der Hubraum, kein Kompressor,Turbo,AGR Schxxx wo ständig vierstellige Werkstattbesuche fällig werden. Die laufen und laufen und laufen..........Heavy Metal halt.

Ich trauer meinem nach .............................
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LG Ralf

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  #27  
Alt 14.07.2015, 09:56
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Mit 22 hab ich den letzten PKW abgeschafft.
Aus Steuergründen hatte ich den letzten Pickup auch als LKW laufen.
Mit 172 Euro Steuern und 180.000km ohne eine Reparatur war der Verbrauch fast Banane.
Bedingt durch die Anschaffung unseres Wohnmobils wurde der Pickup dann verkauft, da ich einen deutschen Kleinwagen mit 60.000km auf der Uhr geschenkt bekommen hatte.
Dieser musste jetzt dem Sorento weichen, weil ich die ständigen Reparaturen für die kleine Fehlkonstrukion nicht mehr zahlen wollte.
Untern Strich waren die Geländewagen nicht nur billiger, sondern parktischer, umweltschonender (in der Zeit hätte ich 3 PKW verschrotten müssen), haltbarer, zuverlässiger und deutlich bequemer.

Einziges Mank an LPG-betriebenen 5,7ern ist: Sie sterben bei hoher Last.
Wir haben das für Wakeboardboote probiert. Was jahrelang mit Benzin toll ging, führte binnen weniger Wochen zum Tod einiger V8 in der Szene.
Wenn man die Motoren ein wenig schont, kann das aber sehr gut funktionieren.
Ein Boot am Haken sollte ein solches Fzg. eigentlich wenig tangieren.


@Ralf:
Das mit dem Single-Cab stimmt nicht: Den Amarok bekommst auch als Double mit LKW-Zulassung. Ist kein Scherz! Macht der Staat ganz sicher, damit VW seinen überteuerten Müll gegen renomierte Hersteller am Markt plazieren kann.

Die Steuerregelung für Mehrzweckfahrzeuge ist in meinen Augen sowieso alles Willkür.
Habe damals an den Sammelklagen von pro-Allrad teilgenommen.
Weil alles so gerecht ist in diesem Lande, hat man die Leute 3 Jahre rückwirkend besteuert. Da flatterten dann Bescheide über 1600-2400€ ins Haus.
So auch bei mir. Da waren es zum Glück nur 1600€. Ich nenne so etwas Diebstahl.
So kam ich dann zum Pickup, bei dem ich das Doublecab noch als LKW fahren konnte - allerdings auch nur mit ausgebauter Rücksitzbank etc.
Man wies mich an, die Gewinde für die Gurte zuzuschweissen, was ein irreversibler Schaden am Fzg gewesen wäre. Er meinte, ich könne die Gurte ja einfach wieder einschrauben - woraufhin ich sagte, dass ich ihn auch mit einem Küchenmesser erstechen könnte, dass ich im Einkauf legal bei mir trage. Ich könne das Fzg auch sprengen, dann bleiben die Gurte auch ganz sicher draussen.
Konnte den Prüfer dann jedenfalls überzeugen, dass wir es beim Ausbau belassen.
Das war am Ende auch gut so, denn als ich ihn verkaufte, wollte man Rücksitzbank und Gurte haben, sonst sei das Fzg ja wertlos hiess es.
Hauotsache der Staat bekommt seine Steuern. Was mit unserem Eigentum passiert, interessiert nicht. Wer sich auf geltendes Recht beruft, wird dann anders gegängelt.
Eine Farce, dass der Staat für den Amarok ne Ausnahme macht.


Vor Turbos muss man überigens keine Angst haben.
War 15 Jahre lang mit Turbodieseln unterwegs und hatte nicht einmal einen Defekt.
Am Berg nicht zu hoch drehen, nach langen Fahrten mit hoher Drehzahl (>2500rpm) nicht einfach abschalten, sondern auskühlen lassen.
Wenn man die Dinger scheucht und gleich abstellt, bekommt man die in wenigen Tagen kaputt, das stimmt.


Fahrverbot für LKW mit Anhänger ist überigens lange nicht Fahrverbot für LKW mit Anhänger!
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Gruß
Frank



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  #28  
Alt 14.07.2015, 14:18
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Die LKW-Zulassung garantiert aber keine LKW-Besteuerung, mein PU (Navara Doka) ist auch als LKW zugelassen, bezahle aber PKW-Steuern und wegen der schlechteren Schadstoffklasse nicht wenig.

Vielleicht liese sich das Finanzamt auf LKW Besteuerung ein, wenn die hinteren Sitze raus wären. Gäbe aber garantiert Krach in der Familie...
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Gruß

Torsten

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  #29  
Alt 14.07.2015, 16:31
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So ist es, in meinen Augen Betrug.
Mein Fahrzeug war damals als die Regelung kam über Nacht nur noch die Hälfte wert.
Die ganze Abzocke ist zudem noch nutzlos, weil gerade grosse 8Zylinder ja 3x so lange halten als der umweltfreundliche Golf, der alle 200.000 auf der Müllhale landet.
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Gruß
Frank



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