Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Smalltalk

Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.07.2015, 10:58
Benutzerbild von sven82
sven82 sven82 ist offline
Gummiboot Captain
Treuesterne:
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Sonntagsfahrverbot § 30 Abs. 3 StVO

Bin gerade noch auf der suche nach einem neuen Zugfahrzeug für mein Bötchen. In Planung ist ein Pick Up mit LKW Zulassung (sollte ich for dem Urlaub noch einen finden...)
Ihr glaubt ja gar nicht auf was man da alles achten muss
Allein schon das Sonntagsfahrverbot oder Ferienfahrverbot für LKW. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen für LKW bis 3,5t mit Wohn- oder Sportanhänger, in anderen wieder nicht.
In Östereich gilt das Sonntagsfahrverbot glücklicherweise erst ab 3,5t
Und in Slovenien und Kroatien gilt es nach meinem Kenntnisstand ab 14m ges. Zuglänge.
Sollte jemand andere Informationen oder weitere wichtige Informationen haben, teilt sie mit doch bitte mit.
__________________
Gruß
Sven


"If the oceans die, we die."
(Captain Paul Watson)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.07.2015, 11:32
Benutzerbild von the_ace
the_ace the_ace ist offline
Nordseespezi
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.02.2004
Beiträge: 3.841
abgegebene "Danke": 113

Boot Infos

Bin 15 Jahre mit so einer Kombi gefahren, soweit ich weiss ist das Bundesweit für private Freizeitgespanne gekippt - gab mal n Urteil...
Begründung war, dass man mit dem Gesetz nicht die Urlauber von der Strasse bekommen will- ganz im Gegenteil: Diese sollten sich am Sonntag frei bewegen dürfen.
__________________
Gruß
Frank



Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.07.2015, 11:34
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 713
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Für die Maut in Slowenien ist die Höhe des Fahrzeuges über der Vorderachse maßgeblich...
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.07.2015, 11:38
Benutzerbild von Wasserarbeiter
Wasserarbeiter Wasserarbeiter ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.501
abgegebene "Danke": 11

Boot Infos

Moin,

Zitat Wikipedia:

Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.

Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Zitat Ende

Nachzulesen bei: Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Gruß
Markus


- Et es wie et es.
- Et kütt wie et kütt.
- Et hätt noch emmer joot jejange.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 10.07.2015, 11:41
Benutzerbild von sven82
sven82 sven82 ist offline
Gummiboot Captain
Treuesterne:
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Leider nicht Frank, die meisten Bundesländer nutzen diese Ausnahmeregel, aber nicht alle.
Die Länder dürfen selber enscheiden, wie sie es handhaben, leider.
NRW und Bayern ist kein Problem, aber Hessen erkennt das wohl nicht an (soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte). Habe heute an das hessische Ministerium geschrieben und nachgefragt, Antwort steht noch aus. Es wäre also durchaus möglich, das ich nur für die Durchfahrt durch Hessen (ca. 200km) eine Sondergenehmigung beantragen muss.
Ohne Genehmigung hieße es dann laut meinem früheren Fahrlehrer, Anzeige, stehen bleiben bis Sonntag 22:00 und Punkt in Fl. fals du angehalten wirst.
__________________
Gruß
Sven


"If the oceans die, we die."
(Captain Paul Watson)
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.07.2015, 11:45
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 713
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Wenn ich das Richtig verstehe, wäre es erforderlich/hilfreich, wenn Du von Deiner Straßenverkehrsbehörde eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis vom Sonntagsfahrverbot erhältst...
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 10.07.2015, 11:47
Benutzerbild von sven82
sven82 sven82 ist offline
Gummiboot Captain
Treuesterne:
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Wasserarbeiter Beitrag anzeigen
Moin,

Zitat Wikipedia:

Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.

Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Zitat Ende

Nachzulesen bei: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Das ist das Problem, die Straßenverkehrsbehörden können, müssen aber nicht, da es bisher nicht dazu gekommen ist das es bundesweit vereinheitlicht wurde. Wie gesagt die Handhabung liegt nach wie vor bei den einzelnen Bundesländern.
__________________
Gruß
Sven


"If the oceans die, we die."
(Captain Paul Watson)
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 10.07.2015, 11:53
Benutzerbild von sven82
sven82 sven82 ist offline
Gummiboot Captain
Treuesterne:
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von el greco Beitrag anzeigen
Wenn ich das Richtig verstehe, wäre es erforderlich/hilfreich, wenn Du von Deiner Straßenverkehrsbehörde eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis vom Sonntagsfahrverbot erhältst...

Ich schrieb ja, hier bei uns in NRW gibt es da keine Probleme da fällt die Kombi nicht unter das Sonntagsfahrverbot.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Gruß
Sven


"If the oceans die, we die."
(Captain Paul Watson)
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 10.07.2015, 11:56
Benutzerbild von Wasserarbeiter
Wasserarbeiter Wasserarbeiter ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.501
abgegebene "Danke": 11

Boot Infos

Zitat:
Zitat von sven82 Beitrag anzeigen
Das ist das Problem, die Straßenverkehrsbehörden können, müssen aber nicht, da es bisher nicht dazu gekommen ist das es bundesweit vereinheitlicht wurde. Wie gesagt die Handhabung liegt nach wie vor bei den einzelnen Bundesländern.
Moin,

dann beantrage doch eine permanente Ausnahmegenehmigung für alle Bundesländer. Ich denke schon, daß das durchgeht.
__________________
Gruß
Markus


- Et es wie et es.
- Et kütt wie et kütt.
- Et hätt noch emmer joot jejange.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 10.07.2015, 12:04
Benutzerbild von sven82
sven82 sven82 ist offline
Gummiboot Captain
Treuesterne:
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

So etwas gibt es ja auch nicht, die Ausnahmegenemigungen gelten immer nur für das zu durchfahrende Bundesland, und diese lassen sich das teuer bezahlen. Zwischen 40,- bis 65,- für eine einzelne Durchfahrt!!

Hier steht noch einmal die aktuelle Lage gut beschrieben:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Es gibt wohl nur 4 Bundesländer die keine Ausnahme machen für oben genannte Kombination... Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen und Brandenburg.
__________________
Gruß
Sven


"If the oceans die, we die."
(Captain Paul Watson)
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 10.07.2015, 12:07
Benutzerbild von sven82
sven82 sven82 ist offline
Gummiboot Captain
Treuesterne:
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Wenn sich in Hessen nichts geändert hat, muss ich wohl schauen das ich es schaffe hessischen Boden zwischen Samstag 20:00 (Ferienfahrverbot) und Sonntag 0:00 (Sonntagsfahrverbot) zu passieren, wenn ich nicht für die Genehmigung blechen will.
__________________
Gruß
Sven


"If the oceans die, we die."
(Captain Paul Watson)
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 10.07.2015, 12:16
Benutzerbild von Wasserarbeiter
Wasserarbeiter Wasserarbeiter ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 25.08.2013
Beiträge: 1.501
abgegebene "Danke": 11

Boot Infos

Zitat:
Zitat von sven82 Beitrag anzeigen
So etwas gibt es ja auch nicht, die Ausnahmegenemigungen gelten immer nur für das zu durchfahrende Bundesland, und diese lassen sich das teuer bezahlen. Zwischen 40,- bis 65,- für eine einzelne Durchfahrt!!
Moin,

es gibt z.B. permanente Ausnahmegenehmigungen für Überbreiten bis 3m. Die Kosten fallen dann eben nicht pro Fahrt an. Das ist im LKW-Transportgewerbe üblich. Ich kann mir nicht vorstellen, daß einzelne Bundesländer ein Fass wegen einem Camper mit Bootsanhänger aufmachen.
__________________
Gruß
Markus


- Et es wie et es.
- Et kütt wie et kütt.
- Et hätt noch emmer joot jejange.
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 10.07.2015, 14:47
Benutzerbild von Robert29566
Robert29566 Robert29566 ist offline
Der den E-tec versteht
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 2.366
abgegebene "Danke": 61

Boot Infos

Servus,

ganz einfach.... den Pick Up nicht auf LKW zulassen.

Das bischen was du dadurch sparst... dafür bist du im Kasperle Theater der Bundesländer mit dem Fahrverbot.

Gruß
Robert
__________________
RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen.
Boot nach refit fertiggestellt



Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 10.07.2015, 16:11
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 22.04.2004
Beiträge: 2.946
abgegebene "Danke": 13

Boot Infos

Sonntagsfahrverbot

Ein bisschen traurig ist das schon dass die Bundesrepublik keine
einheitliche Regelung zustande bekommt und die Länderhoheit
wieder alles verkompliziert.

Genau wie beim Rauchverbot.

Es macht doch keinen Spass, dass wenn man ein bisschen Spaß
mit dem Boot haben will, erst eine Sondergenehmigung, und die
dann auch noch für jedes Bundesland, welches bei der Regelung
nicht mitmacht, extra einreichen muss.

Gruß Erich
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 10.07.2015, 18:34
Benutzerbild von sven82
sven82 sven82 ist offline
Gummiboot Captain
Treuesterne:
 
Registriert seit: 24.07.2008
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
Servus,

ganz einfach.... den Pick Up nicht auf LKW zulassen.

Das bischen was du dadurch sparst... dafür bist du im Kasperle Theater der Bundesländer mit dem Fahrverbot.

Gruß
Robert
Täusch dich nicht, das sind schon einige Euro.
Als LKW Ca. 180,-Steuer mit 5,7l Maschine .
Rechne dir das mal als PKW aus...
__________________
Gruß
Sven


"If the oceans die, we die."
(Captain Paul Watson)
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:28 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com