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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Ich denke mal Ihr zäumt das Pferd von hinten auf. Das Seerecht ist meist mit dem Luftrecht vergleichbar.Der Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit des Kapitäns sollten keine Rolle spielen. Entscheidend sind ist die Kombination von Hoheitsgewässer + Bootsregister + Patent .
- kroatisches Boot + kroatischer Schein + wo auch immer = kein Problem- internationales Recht - deutsches Boot + kroatischer Schein + kroatisches Gewässer = kein Problem-kroatisches Recht, allenfalls EU-Recht - kroatisches Boot + deutscher Schein + deutsches Gewässer = kein Problem-dt.Recht/EU-Recht - deutsches Boot + kroatischer Schein + tunesische Gewässer = Problem-tunesisches Recht + evtl.bilaterales Abkommen Tunesien/Kroatien Gleiches sollte auch für Italien gelten, wobei da dann noch zusätzlich EU-Recht dazu kommt. Viele Grüße. Frank |
#2
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Wenn das wirklich so ist, dann (zwischenzeitlich) gute Nacht
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" |
#3
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Bernhard, keine Angst !Ich meine das Luftrecht vor EASA oder das ICAO-Recht VG Frank |
#4
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Achso ...
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Grüße Bernhard "Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!" |
#5
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Das hat aber wenig mit der Freizeitschiffahrt zu tun....Und die ist dort und da ganz anders geregelt.
In den meisten Ländern gilt, Patent des Heimatlandes wird anerkannt. Österreicher mit kroatischem Schein in Deutschland? Geht oder geht nicht? |
#6
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Zitat:
Wenn der Österreicher ein kroatisches Boot mitbringt, darf er auch in D fahren. |
#7
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Das war ja nicht die Frage...
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#8
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offiziell derzeit wohl nicht. Da müsste man viel lesen um eine Lücke zu finden.
Hängt aber sicherlich auch davon ab wann Du den HR-Schein gemacht hast. VG Frank |
#9
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Ich habe voriges Jahr im Hafenamt von Chioggia die Auskunft erhalten, dass ich mit meinem Boot und dem kroatischen Schein in Italien fahren dürfe. Das Chartern eines Bootes sei damit nicht erlaubt.
Ist natürlich auch wieder nur die Aussage eines leitenden Mitarbeiters eines Hafenamtes.
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Hermann aus Oberösterreich |
#10
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Als ich den HR Schein machte, hatten uns die Kapitanos in HR darauf hingewiese, das für Österreicher der HR Schein in It. gilt, allerdings war die Vorraussetzung eine italienische Übersetzung.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#11
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Schein
Da so viel über den HR Schein geschrieben wurde und wir sicher kaum zu einem Abschluß kommen werden schlage ich folgendes vor.
Alle die einen HR Schein haben fahren diesen Sommer mal nach Italien Am besten wäre es wenn wie bei Ferdi beide Scheine Vorhanden wären
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Gruß Herbert |
#12
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Und den großen Bolzenschneider nicht vergessen, wenn Ihr doch an die Kette gelegt werdet
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liebe Grüße und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch) Gottfried |
#13
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Zitat:
Das an die Kette legen kommt von ganz wo anders her. 1. von HR Charterbooten die nicht angemeldet waren - Schwarzcharter. 2. von den MwSt Flüchtlingen, da gab es einige auch eine große Österreichische Firma war dabei. gotti: Bin jetzt nicht sicher Aber wenn die Azimut unter A Flagge fuhr gab es kein einklarieren weil EU. Der Zoll könnte dennoch nachsehen ob die Mwst. bezahlt war. Der HR Schein wurde mehrmals bei der BRZ geändert 15 dann auf 20 und 30 BRZ die Azi dürfte aber mehr haben. Dann wäre es aber auch nicht ganz OK wenn es ein Eigner Schiff ist, anders sieht aus bei HR Charterschiff deren Versicherung gilt in der Regel nur in HR.
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Gruß Herbert |
#14
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Zitat:
HR ist nicht bei Schengen,(Schengen heisst polizeikontrolle Grenzübertritt) deshalb muss man einklarieren. Wenn du von Slowenien nach Italien fährst, brauchst gar nichts machen. Ansonsten belehr mich eines besseren. lg Franz |
#15
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Jo, kloar
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
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