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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 24.09.2007, 00:32
fabio_z fabio_z ist offline
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Liste Führerschein-Bestimmungen in Europa

Hallo,

weiß jemand WO ( evtl. Internet ? ) kann man eine Liste der Führerschein-Bestimmungen in Europa ( nach Länder ) finden ?; oder ... in welchem Land kann man bis wieviele PS ohne Führeschein fahren ?

Danke
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  #2  
Alt 24.09.2007, 05:48
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thball thball ist offline
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Hallo,

Infos findest Du zu den Ländern unter Um Links zu sehen, bitte registrieren (als Mitglied) oder unter Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #3  
Alt 24.09.2007, 12:25
fabio_z fabio_z ist offline
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Führerschein-Bestimmungen Europa

Hallo,

vielen Dank für die Adresse ... aber so viel schlauer bin jetzt nicht !
Hätte mich auch Norwegen interessiert.

In den Niederlanden geht es scheinbar nach Länge des Bootes und Geschwindigkeit; wie soll das funktionieren, zumal das erheblich vom Wetter/Seezustand abhängig ist ?

Bei Frankreich - teilweise - und Italien ist es nicht ganz klar; man spricht von
einer ortliche Zulassung, dann würden die ortliche Bestimmungen gelten ( z. Zeit besteht Führerscheinpflicht ab 40 PS ). Aber ... ich habe selten dort ein Schlauchboot mit Kennzeichen gesehen.
Also mit der Nationalität ( anders in Frankreich ? ) kann es in Italien nichts zu tun haben, denn ein Tourist - habe erst gerade in Sardinien erlebt - möchte ein Schlauchboot mieten; also bekommt er die dort maximale PS-Stärke, ohne Führerschein. Wo ist dann der Unterschied zwischen dieses und ein eigenes Schlauchboot ?, doch die Zulassung ?
Die Versicherung, habe nachgefragt, deckt - auch im Ausland - ein evtl. Schaden problemlos ab, solange man nicht in Konflikt mit den Führeschein-Bestimmungen des Landes kommt: das kann man auf Wunsch auch schriftlich bekommen, also da kein Problem.

Vielleicht finde es noch raus.

Na toll
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  #4  
Alt 24.09.2007, 12:41
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Hallo,

was man immer wieder liest ist, dass in den Führerscheinvorschriften einzelner Länder steht, dass Auswärtige die Anforderungen ihres Heimatlandes erfüllen müssen. Bedeutet für Dich > 5 PS Führerschein. Ausnahmen gibt es auch wie in HR, hier ab 1 PS Patentpflicht.

Länder mit Bestimmungen (wie beispielsweise Italien) wo Einheimische bis 40 PS führerscheinfrei sind liegen in einer Grauzone. Anscheinend wird oft kein Patent bis 40 PS verlangt (könnte aber theoretisch wenn die Bestimmungen so lauten wie oben erwähnt-steht z.B. in den Bestimmungen für den Lago Maggiore).

Auf der sicheren Seite bist Du entweder wenn Du bis 5 PS fährst oder das Patent machst. Alles andere ist eine Grauzone mit gewissen Unsicherheitsfaktoren, die hier auch schon öfters diskutiert wurden.
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  #5  
Alt 24.09.2007, 17:01
rotbart
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Zitat:
Zitat von thball
Hallo,

Auf der sicheren Seite bist Du entweder wenn Du bis 5 PS fährst oder das Patent machst. Alles andere ist eine Grauzone mit gewissen Unsicherheitsfaktoren, die hier auch schon öfters diskutiert wurden.


Hi Tom
es lohnt doch garnicht mehr auf diese Fragen (die sich häufen und wohl auch geziehlt gestreut sind) zu antworten - alles dies ist schon über hunderte von Postings ausdiskutiert und selbst in den Links sind dutzende von Seiten !
-----------------------
Lass die Jungs doch mit 200 PS z.B. von Lindau nach Konstanz rasen (ohne Zulassung oder FS) die WaschPo macht dann den Rest

Besonders geglückt finde ich die neuerdings auftauchenden Fragen nach einem Bußgeldkatalog Motto was ist billiger erwischt werden oder FS machen
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  #6  
Alt 25.09.2007, 00:56
fabio_z fabio_z ist offline
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Führerschein-Bestimmungen Europa

Hallo - nochmal - zusammen,

um es vorne weg klar zu stellen:
- es ist freilich immer besser einen Führerschein zu haben als gar keinen,
gerade auch weil in den einzelnen Länder SEHR unterschiedlichen Regelungen
gelten...
- es ist nicht meine Absicht irgendwo "schwarz" zu fahren ... sonst würde ich
nicht in diesem Forum Fragen stellen und nach Antworten suchen !

Ich hatte allerdings heute, nachdem ich die Unterlagen des DMYV gelesen habe, bei 2 großen Hafenbehörden/Küstenwache in Italien nachgefragt; was dabei herauskam war interessant weil es sich nicht ganz mit den o.g. Angaben deckt.
- die Führerscheinbefreiung bis 40 PS gilt in Italien für alle, auch für Ausländer
- eine Zulassungspflicht gibt es erst für Boote ab 10 mt. Länge, unabhängig von der Motorstärke
- es besteht generell Versicherungspflicht für jede Motorstärke
- eine "Flaggenpflicht" besteht für Boote unter 10 mt. nicht
- für Wasserski-Boote besteht Führerscheinpflicht
- kontrolliert werden: Motorpapiere, Versicherungnachweis, Sicherheitsausrüstung je nach Entfernung von der Küste, CE Bootsangaben bezüglich Personenanzahl, Motorstärke/Motorgewicht
- ein deutsches Boot-Führerschein ist zwar anerkannt, aber nur unter der Voraussetzung daß es in Italien bei Konsulat oder vergleichbarer Institution
beglaubigt und für gültig erklärt wird; vermutlich tun das nicht alle und somit
fahren einige, praktisch gesehen, trotzt Führerschein, illegal; es sei denn sie haben ein Boot unter 10 mt. und mit weniger als 40 PS. In diesem Fall wird
niemals nach einem Führerschein gefragt. So ist die Gesetzteslage.

Da sieht es in anderen Länder vermutlich anders aus...

Gruß
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  #7  
Alt 28.09.2007, 12:06
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spalo
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Papierkram

Hallo zusammen,

ich finde es sehr gut, sich über eine Rechtslage zu informieren, auch wenn es schon des Öfteren erörtert worden ist. Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Leider hat es die EU noch nicht geschafft, innerhalb ihrer Mitgliedsländer einheitliche Bestimmungen hinsichtlich der Sportschifffahrt
zu beschließen. Wer einen EU-Politiker kennt, sollte ihn mal disbezüglich ansprechen ("flottmachen").

Zum Thema HR-Bootsführerscheine hatte ich schon einmal in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der Schein von den HR-Behörden anerkannt wird, es jedoch im Schadensfall zu Problemen kommen kann. Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit. Da der HR-Schein in der BRD nicht anerkannt wird, erfolgt eine Anzeige wegen Fahren ohne Bootsführerschein

Ich kann nur dazu raten, sich auf den Hosenboden zu setzen und zu lernen. Mit dem nationalen Schein hat man fast alle Sorgen los und das Lernen verkürzt die Wartezeit aufs Frühjahr (Schlauchijahr ).

Vile Grüße, Alois
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  #8  
Alt 28.09.2007, 23:28
fabio_z fabio_z ist offline
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Führerscheinbestimmungen Europa

Zitat:
Zitat von spalo
Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit.
Hallo,
...ich finde es auch interessant ... deswegen recherchiere ich gerade.
Ich weiß es nicht ob es so einfach ist mit der deutsche Gerichtsbarkeit; eigentlich werden die Streitfälle dort verhandelt wo etwas auch passiert ist, solange es das Gesetzt dort nicht explizit anders vorschreibt.
Beispiel: 2 deutsche haben in USA ein Autounfall; einer davon ist 16 Jahre alt und hat dort gerade den FS gemacht ... dann zeigt man den in Deutschland an wg. Fahren ohne FS an ?
oder: du trägst in Amsterdam Gras mit dir rum - in der dort zulässige Menge -
ein Deutscher bekommt es mit und zeigt dich in D an. Was nun ?
Und noch ein Beispiel diesmal andersrum: versuche mal in einem Land - in dem die Promille Grenze bei Null steht, mit 0,5 im Blut zu fahren und dann - wenn sie dich erwischen - dich auf deutsches Recht zu beziehen, weil du deutscher bist ... ich glaube es würde schief gehen. Warum sollte das Gegenteil aber gehen ? Dann bräuchte man im Ausland gar kein dortiges Recht, denn wir nehmen unsere gleich überall mit, oder denke ich verkehrt ?
Und nochmal: jeder Versicherung bestätigt dir daß sie Schäden immer abdecken, solange du das Gesetzt des Landes in dem du fährst, nicht verletzt.
In deinem Beispiel bräuchten sie es nicht zu tun.
Ich suche weiter...

Gruß
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  #9  
Alt 29.09.2007, 07:28
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Hallo,

Du musst hier mehrere Dinge unterscheiden. Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und zivilrechtliche Ansprüche.

Ordnungswidrigkeiten werden sicherlich nicht von deut. Gerichten im Ausland verfolgt. Aber wenn Du z.B. Deine Frau mittels Steinigung in einem Land umbringst (weil es dort vielleicht erlaubt oder zumindest geduldet ist), darfst Du Dich sehr wohl in D verwantworten. Das gilt für mehrere schwere Straftaten.

Die andere Seite sind die zivilrechtlichen Ansprüche. Mag vielleicht sein, dass Du im Ausland mit dem Boot nach dortigen Bestimmungen rechtmäßig unterwegs warst (also trifft Dich keine strafrechtliche Verfolgung), aber es kann durchaus sein, dass das deut. Gericht feststellt, dass Du nach unseren Bedingungen nicht geeignet warst ein Boot zu führen. Die Folge ist, dass Du bei der Schuldzuweisung Dich sehr wahrscheinlich schlechter stellst als ein vergleichbarer Skipper, der den SBF See hat und auch Erfahrung nachweisen konnte. (Allgemeiner Gerichtsstand gem. ZPO ist da wo Du Deinen Wohnsitz hast)

Denke das Problem ist einfach, dass es hier kein schwarz-weiss gibt. Gerichte werden je nach Fall unterschiedlich urteilen (auch bei gleichen Fällen gibt es unterschiedliche Urteile je nach Instanz), aber wenn man die Unfallberichte der BSU liest ist Erfahrung und die dementsprechenden Nachweise (Patente) ein wichtiges Thema.

Also wieso sich schlechter Stellen wenn man doch verhälntnismäßig einfach ein Patent in D erwerben kann!?
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Geändert von thball (29.09.2007 um 07:37 Uhr)
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  #10  
Alt 29.09.2007, 07:39
rotbart
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Zitat:
Zitat von thball
Hallo,

Du musst hier mehrere Dinge unterscheiden. Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und zivilrechtliche Ansprüche.

Ordnungswidrigkeiten werden sicherlich nicht von deut. Gerichten im Ausland verfolgt. Aber wenn Du z.B. Deine Frau mittels Steinigung in einem Land umbringst (weil es dort vielleicht erlaubt oder zumindest geduldet ist), darfst Du Dich sehr wohl in D verwantworten. Das gilt für mehrere schwere Straftaten.
Doch auch Ordnungswidrigkeiten - zumindest bei solchen Ländern mit welchen ein Rechtshilfeabkommen besteht (das Ö-Parkticket kommt auch in Lindau an )

Wenn er seine Frau steinigt wird ihm aber die Strafe die er im Ausland dafür erhalten hat angerechnet, wenn er also dort aufgehängt würde - passiert ihm hier nichts mehr.

Das gilt übrigens auch für andere Straftaten im Ausland nicht nur für Kapitalverbrechen.

Doch mit Bootfahren hat das ja wohl wenig zu tun - gelobt sei der Traffic
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  #11  
Alt 29.09.2007, 08:20
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Zitat:
Zitat von rotbart
Doch auch Ordnungswidrigkeiten - zumindest bei solchen Ländern mit welchen ein Rechtshilfeabkommen besteht (das Ö-Parkticket kommt auch in Lindau an )
Darum ging es ja nicht - sondern darum ob man in D jemand anzeigen kann w/einem Parkverstoß im Ausland. Das geht wohl schlecht...
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  #12  
Alt 30.09.2007, 10:30
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Zitat:
Zitat von spalo

Wenn nämlich ein Deutscher im Ausland einen Deutschen verletzt und der Verletzte in Deutschland Anzeige erstattet, unterliegt dieser Fall der deutschen Gerichtsbarkeit. Da der HR-Schein in der BRD nicht anerkannt wird, erfolgt eine Anzeige wegen Fahren ohne Bootsführerschein
Hallo Alois,

das ist so geschrieben schlicht und ergreifend falsch.

Der verletzte Deutsche kann vielleicht alles mögliche gegen den Unfallverursacher geltend machen, NUR GENAU DAS FAHREN OHNE BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT. Genau das eben nicht!

(Territorialprinzip: Der Unfallverursacher hat - zumindest hinsichtlich des Führerscheins - die betreffenden Gesetze am Ort des Unfalls eingehalten).

Bsp:
Ein Deutscher Zuckerbäcker arbeitet im Land XY als Gasinstallateur. In XY braucht er keine Konzession/Überprüfung oder sonst was dafür. In Deutschland bräuchte er einen Meisterbrief oder sowas. Hat er nicht, und in XY braucht er das nicht. Er baut in XY für einen Deutschen eine Gasheizung, die fliegt in die Luft und verletzt den Kunden.
Kann der Kunde den Zuckerbäcker in D verklagen, weil dieser ohne fachlichen Befähigungsnachweis im Lande XY eine Installationsfirma betreibt?
Die Antwort lautet selbstverständlich NEIN. Der Zuckerbäcker hat sich an die Gewerbeordnung in XY gehalten.

Gruss
Andreas
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  #13  
Alt 30.09.2007, 11:24
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Papierkram

Hallo Andreas,

ich akzeptiere jede andere Meinung. Ich habe nur das dargelegt, was in der StPO geregelt ist. Das von mir geschilderte Beispiel ist in Deutschland (Bayern) schon "gerichtsmassig" und v.d. Staatsanwlatschaft verfolgt worden. Das Fahren ohne "Schein" wurde jedoch eingestellt, was meist der Fall ist, da die Auslandsvorschriften eingehalten worden sind (und nur die). Das Problem mit der Versicherung (Zivilrecht in der ZPO geregelt) bleibt. Und Versicherungen klären erst mal, ob sie in vollem Umfang Schadensersatz-
pflichtig sind. Lies selbst nach. Konstruierte Beispiele anführen bringt uns nicht weiter, da juristisch deder Einzelfall bewertet werden wird.

Gruß Alois
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