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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 19.02.2007, 23:57
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skymann1 skymann1 ist offline
Gladbeck (Ruhrgebiet)
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Hallo Dieter,
über Druckluftbremsanlage wurde da nicht diskutiert, kenne aber ehrlich gesagt auch keinen....

Ich zahle für meinen alten Bully auch 507 Euro und ist okay für mich, wenn es auch schwerfällt, dafür darf ich dann demnächst gar nicht mehr wegen der Umweltzone hier im Ruhrgebiet, aber gut, das gehört nicht hierher, kommt mir nur immer wieder sauer hoch!

Bin aber auch der Meinung von Aladin, wenn ich immer fahren will, muß ich zahlen, ich kanns nicht ändern, höchstens anderen Wagen (wovon kaufen?) oder umziehen, wie schon gesagt.

Aber dafür darfst Du doch immer, auch Sonntags mit Hänger und die Freunde mit den 172 Euro eben nicht, oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Gruß Peter
__________________
P.G.
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  #17  
Alt 20.02.2007, 00:03
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Dieter A. Dieter A. ist offline
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@ Peter,
Die dürfen auch
Haben dort noch die Steuerregelung die bei uns vor 2 Jahren geändert wurde.
mfg Dieter
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  #18  
Alt 20.02.2007, 00:12
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Dieter A. Dieter A. ist offline
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Hallo,
Und noch ein Aspekt zur LKW zulassung,
Nicht nur Sonntagsfahrverbot mit Hänger,
sondern auch Überholverbot für LKW beachten.
mfg Dieter
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  #19  
Alt 20.02.2007, 08:51
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieter A.
Hallo,
Und noch ein Aspekt zur LKW zulassung,
Nicht nur Sonntagsfahrverbot mit Hänger,
sondern auch Überholverbot für LKW beachten.
mfg Dieter
warum??

bis 3,5to ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

bei so-kfz Womo über 3,5 to bis Tempo 100km/h erlaubt.

Habe die Thematik für mich mit einem PickUp gelöst, der eine WoMo-Zulassung erhalten soll wegen Kabine hinten drauf.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #20  
Alt 20.02.2007, 09:54
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Hallo Jürgen,
Wenn ich einen GW als LKW zugelassen habe und mit Hänger unterwegs bin, komme ich bei meinem GW ( zul ges. Gewicht 3100 Kg ) schon mit leerem Hänger über 3,5 t.
Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
gruss Dieter
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg verbot_ueberholverbot_lkw.JPG (3,7 KB, 1x aufgerufen)
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  #21  
Alt 20.02.2007, 11:28
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
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Hallo Dieter,

danke Dir - meine BCE-Prüfung liegt schon über 20 jahre zurück - beruflich brauchte ich den Schein nicht.

Mit dem 4,2 to WoMo schwimme ich auf der rechten Spur Richtung Urlaub - wenn das Schild Überholverbot kommt, dann bin ich meistens eh im Schnaufgang den Berg hoch ......

Vor den Grenzen halt ich mich nicht an das Schild, weil da meistens die Brummis in der Schlange/ im Stau zum Zoll rollen - was soll ich im WoMo da rechts fahren???

Peinlich wirds nur, wenn alles gerade aus und flach ist - die Brummis für mich ohne Grund langsam fahren - ich zum Überholen ansetze - und dann wird auf einen Parkplatz rausgewunken zum Kontrollieren ...... - hab dann für mich als Ausrede gebraucht: warst eh nicht gemeint, darfst eh 100 fahren - egal - .

Im Sommer mit dem doch zugkräftigeren und schnelleren PickUp werde ich wohl mehr aufpassen und sehr defensiv fahren müssen.

edit: grins - ein PKW ist da aufgemalt - also da kann ich mich überhaupts nicht dran erinnern jemals einen überholt zu haben....
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #22  
Alt 21.02.2007, 10:17
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Maxum Maxum ist offline
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Überall??

Hallo !

Das gilt doch nur für die Autobahn und nicht für den Rest unserer Straßen.

Wäre ja schlimm wenn das überall so wäre,irgendwie komme ich zumindest

hier in Berlin immer ans Wasser muß ja nicht über die BAB seien,oder??

Grüße aus B. der Sven

Sonntags Boot geholt und noch ausgeräumt

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  #23  
Alt 21.02.2007, 11:19
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Holländer Holländer ist offline
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Zitat:
Zitat von raumgleiter
... Sportler (also auch Schlauchi-Piloten), die sich nicht daran halten, müssen mit Bußgeldern bis zu 250 Euro rechnen...
Zzgl. das Bußgeld für der Fehlende Fahrenschreiber (ca. 1500,-) un der nicht eingelegte Scheibe je ca. 100,- pro Tag...

Nur die Ausnahmegenehmigungen ist so eine Sache..
die werden nicht mehr "so eben" ausgegeben...


Gruß,

Frank :)
der jetzt ein Citroen Jumper PKW mit Fahrtenschreiber fährt
__________________
... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt...
---------------------------------------------------
... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
---------------------------------------------------
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  #24  
Alt 21.02.2007, 12:43
stebn stebn ist offline
FahrenderBootsnutzer
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Zitat:
Zitat von Holländer
Zzgl. das Bußgeld für der Fehlende Fahrenschreiber (ca. 1500,-) un der nicht eingelegte Scheibe je ca. 100,- pro Tag...

Nur die Ausnahmegenehmigungen ist so eine Sache..
die werden nicht mehr "so eben" ausgegeben...


Gruß,

Frank :)
der jetzt ein Citroen Jumper PKW mit Fahrtenschreiber fährt

Hey Frank
der Fahrtenschreiber wird nur gebraucht wenn du gewerblich unterwegs bist!!
Privat darfst du so lange fahren wie du willst!!!
__________________
Gruß Stefan
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  #25  
Alt 22.02.2007, 19:20
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raumgleiter raumgleiter ist offline
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Reden

Zitat:
Zitat von Maxum
Hallo !

Das gilt doch nur für die Autobahn und nicht für den Rest unserer Straßen.

Wäre ja schlimm wenn das überall so wäre,irgendwie komme ich zumindest

hier in Berlin immer ans Wasser muß ja nicht über die BAB seien,oder??

Grüße aus B. der Sven

Sonntags Boot geholt und noch ausgeräumt

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Moin, tolle Sitzgelegenheit für das 380ger. Hast Du evtl. auch ein Foto vom Steuerstand?? LG Holgi
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  #26  
Alt 23.02.2007, 11:36
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW mit Anhänger auf allen Straßen und der Sinn der Vorschrift war, den Berufskraftfahrern einen freien Tag zu gönnen.

und hinsichtlich der Bemerkung bezgl. Wegelagerei denke ich mir meinen Teil.


Marcus
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  #27  
Alt 23.02.2007, 18:00
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von Maxum
Hallo !

Das gilt doch nur für die Autobahn und nicht für den Rest unserer Straßen.
Hi Sven,
das wäre aber neu, dass die Straßenverkehrsordnung nur auf der BAB gelten würde. Dann wäre ja sicherlich eine Befreiung nach § 30 Abs. 2a möglich, wenn Du auf den Beifahrersitz einen Milchdose stellen würdest.

Gruß Hans
__________________
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Skype: rescue_schlauchi
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  #28  
Alt 08.08.2008, 19:33
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Redi Redi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieter A. Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen,
Wenn ich einen GW als LKW zugelassen habe und mit Hänger unterwegs bin, komme ich bei meinem GW ( zul ges. Gewicht 3100 Kg ) schon mit leerem Hänger über 3,5 t.
Zeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
gruss Dieter
Hi,

dürfen wir mit einem Ford Transit, der als PKW zugelassen ist, mit Trailer ein Gesamtgewicht von ca. 3,8 t hat, bei dem Verkehrszeichen 277 überholen?

LG.Dietmar

-
__________________
Gruß Regine & Dietmar
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  #29  
Alt 10.08.2008, 09:59
woso woso ist offline
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Zitat:
Zitat von Redi Beitrag anzeigen
Hi,

dürfen wir mit einem Ford Transit, der als PKW zugelassen ist, mit Trailer ein Gesamtgewicht von ca. 3,8 t hat, bei dem Verkehrszeichen 277 überholen?

LG.Dietmar

-
Ja, kurz und einfach
__________________
Gruß
Wolfgang
_____________________________
Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)
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