|
Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Das hat aber wenig mit der Freizeitschiffahrt zu tun....Und die ist dort und da ganz anders geregelt.
In den meisten Ländern gilt, Patent des Heimatlandes wird anerkannt. Österreicher mit kroatischem Schein in Deutschland? Geht oder geht nicht? |
#2
|
|||
|
|||
Zitat:
Wenn der Österreicher ein kroatisches Boot mitbringt, darf er auch in D fahren. |
#3
|
||||
|
||||
Das war ja nicht die Frage...
|
#4
|
|||
|
|||
offiziell derzeit wohl nicht. Da müsste man viel lesen um eine Lücke zu finden.
Hängt aber sicherlich auch davon ab wann Du den HR-Schein gemacht hast. VG Frank |
#5
|
|||
|
|||
Ich habe voriges Jahr im Hafenamt von Chioggia die Auskunft erhalten, dass ich mit meinem Boot und dem kroatischen Schein in Italien fahren dürfe. Das Chartern eines Bootes sei damit nicht erlaubt.
Ist natürlich auch wieder nur die Aussage eines leitenden Mitarbeiters eines Hafenamtes.
__________________
Hermann aus Oberösterreich |
|
|