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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 23.03.2006, 11:08
rotbart
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Amtlich mal ernsthaft

Durch die "Lästerei" im Thread "Suche navigationsbeleuchtung" bin ich auf ein merkwürdiges Phänomen gestoßen, und wenn hier Juristen oder ehemalige/jetzige Mitarbeiter der entsprechenden Behörden vertreten sind, würde mich deren Meinung interessieren - aber ernsthaft.

(a) Es gibt imho KEINE juristische Definition der Nacht.
(b) In den Polzeiverordnungen von Rhein Donau etc. steht wie im anderen Thread mehrfach beschrieben Nacht = Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang etc.
(c) Es gibt zwar eine gesetzliche Zeit, damit ist der Begriff Zeit defniert
ABER
(d) Es gibt keine juristische Definition für Sonnenuntergang oder Aufgang !!

==> Damit wäre die Definition in den Polizeiverordnungen leer und alle Absätze die sich darauf beziehen nicht wirksam, d.h. man bräuchte z.B. keine Lichter einschalten etc. wenn mann auf dem Standpunkt steht, es herrsche Dämmerung aber nicht Nacht.

ich weis schon was kommt alle werden sagen, das sind unsinnige Spitzfindigkeiten man muß doch........... sicher macht ja auch Sinn mit Licht zu fahren, aber muß man wirklich ?
-----------------------------
Übrigens die alte BinnenSchO nahm tatsächlich Bezug auf die Dämmerung und im Luftrecht (zu meiner Zeit) begann die Nacht eine halbe Stunde VOR Sonnenuntergang. Ich habe extra nachgesehen auch da steht nirgends was mit Sonnenuntergang gemeint ist
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  #2  
Alt 23.03.2006, 12:11
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rwalda rwalda ist offline
Snoopy versus big waves..von uns gegangen am 28.12.2010
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Hallo Rotbart!

Bei mir ist meine Fliegerzeit noch nicht so lange her...

Die Übergang von Sichtflug bei Tag zu Nachtsichtflug (NVFR) ist da (auf Deutsch) mit dem "Ende der bürgerlichen Abenddämmerung" festgelegt, und das ergibt sich aus den Stand der Sonne mit einem festgelegten Winkel unter dem Normalhorizont.
Ich weiss jetzt aber nicht mehr den genauen Wert dieses Sonnenstandes; sind ein paar Grad (könnte ev. 6° sein)...
Ich hab´ halt immer in den Tabellen des jeweiligen Flugplatzes nachgeschaut.

Ich nehme mal an, dass irgendwo sicher Definitionen zu finden sind, die die jeweiligen Sonnenstände (Winkel zum Normalhorizont) festlegen.
Nur leider bleiben dann die Einflüsse der Topographie auf die Lichtverhältnisse noch immer unberücksichtigt.

Im Streitfall kommen dann aber erst wieder die Auslegungen der Juristen zum Wort.

Grüße aus Graz,
Rainer
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  #3  
Alt 23.03.2006, 12:29
Robert Robert ist offline
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amtlich die Jagd betreffend ist Nacht 1,5 Std nach der Sonnenuntergangszeit an dem betreffenden Ort und 1 Std. vor Sonnenaufgang.

Wie gesagt, nur die Jagd betreffend.

Robert
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  #4  
Alt 23.03.2006, 12:37
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Hallo,

im verkehrsrechtlichen Sinn, und das betrifft auch den Verkehr auf dem Wasser, ist Nacht die Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Dies wird (nicht von Juristen, sondern von Metereologen) für jeden einzelnen Tag festgesetzt.

Im Streitfall, und ich hatte da schon mehrere Prozesse, wo es darum ging, ob es noch Tag oder schon Nacht war, wird da bei den Wetterdiensten nach dem offiziellen Zeitpunkt, der auf die Minute genau festgelegt ist, nachgefragt. Dann kriegt man die exakte Uhrzeit mit Stunde und Minute für den jeweiligen Tag (wahrscheinlich auch auf den jeweiligen Ort bezogen) angegeben.

Dann gehen die Gerichte aber davon aus, dass auch in der Dämmerungsphase um diesen Zeitpunkt herum noch mit Licht gefahren werden muss.





KlausB

schlauchbootfahrender Rechtsanwalt
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  #5  
Alt 23.03.2006, 12:52
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB
Hallo,

im verkehrsrechtlichen Sinn, und das betrifft auch den Verkehr auf dem Wasser, ist Nacht die Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Dies wird (nicht von Juristen, sondern von Metereologen) für jeden einzelnen Tag festgesetzt.

Im Streitfall, und ich hatte da schon mehrere Prozesse, wo es darum ging, ob es noch Tag oder schon Nacht war, wird da bei den Wetterdiensten nach dem offiziellen Zeitpunkt, der auf die Minute genau festgelegt ist, nachgefragt. Dann kriegt man die exakte Uhrzeit mit Stunde und Minute für den jeweiligen Tag (wahrscheinlich auch auf den jeweiligen Ort bezogen) angegeben.

Dann gehen die Gerichte aber davon aus, dass auch in der Dämmerungsphase um diesen Zeitpunkt herum noch mit Licht gefahren werden muss.


KlausB
schlauchbootfahrender Rechtsanwalt
Hallo Klaus
na gut, die Gerichte holen sich sozusagen einen Sachverständigen, der Auskunft geben soll, aber VOR dem Untergang der Sonne gibt es ja keine Dämmerung, die beginnt ja erst NACH Untergang und endet wenn die Sonne 6/12 oder 18 Grad UNTER dem Horizont steht
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  #6  
Alt 23.03.2006, 12:55
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KlausB KlausB ist offline
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Ist schon klar, aber die Gerichte geben da so eine Art Karenzzeit. Die generelle Definition richtet sich, wie schon beschrieben, nach dem Winkel (weiß aber nicht welcher).

Klaus
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  #7  
Alt 23.03.2006, 13:23
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OLKA OLKA ist offline
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Die Wetterdienste versorgen mich immer mit den aktuellen Zeiten für den Sonnenuntergang und Sonnenaufgang.

Für heute steht da z.B. : (für Wesel)

Sonnenaufgang: 05:33 Ortszeit
Sonnenuntergang: 17:49 Ortszeit

und für Freising:
Sonnenaufgang: 06:13 Ortszeit
Sonnenuntergang: 18:28 Ortszeit

Das sind ja auch nicht die Zeiten wo es dunkel bzw hell wird.

Alles andere wäre dann Nacht und ich fahre mit Licht (auf'm Boot, am Auto ist es immer an)

Geändert von OLKA (23.03.2006 um 14:17 Uhr)
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  #8  
Alt 23.03.2006, 20:30
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Amtlich mal ernsthaft

Wenn es Ärger gibt, dann ist maßgeblich genau dass, was Olaf geschrieben hat. Es wird die Ortszeit "Sonnenaufgang+Untergang" je nach Ortszeit etwas unterschiedlich hergenommen.

Wie soll es sonst auch anders gehen. Oder hat künftig jeder einen Winkelmesser, etc. mit sich zu führen.

Das Gleiche gilt übrigens auch für das Fischen, der Jagdaufseher richtet sich auch nach den von Olaf angebenen (in dem Fall natürlich nur beispielhaften)
Zeiten.

Fischt du vorher oder nachher, dann wird das Angelzeug konfisziert.

Gruß Erich
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  #9  
Alt 23.03.2006, 23:13
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Hallo,
"Ende der Bürgerlichen Abenddämmerung"?????

Na ja, das ist ja mal eine schöne Bezeichnung, egal, was ist denn nun, wenn die Sonne zwar aufgeht, aber nicht scheint, weil es stark bewölkt ist, dann nützt der Winkelmesser ja nun auch nichts mehr...?

Wenn ein Boot ohne Beleuchtung unterwegs ist, wird sicher die Route so geplant werden müssen, das man eine Sicherheitszeitspanne hat, um noch im hellen in den Hafen zu kommen.

Ich verstehe schon, worum es hier eigentlich geht, aber:
Juristische Definition hin oder her, im Zweifel sollte doch bei jedem der gesunde Menschenverstand entscheiden, obs hell genug ist.

Was nutzt es mir, wenn ich laut Wetterdienst noch Tag habe und trotzdem untergebuttert werde, weil der andere mich nicht gesehen hat...?

Gruß Peter
__________________
P.G.
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  #10  
Alt 23.03.2006, 23:43
rotbart
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Zitat:
Zitat von skymann1
Hallo,
"Ende der Bürgerlichen Abenddämmerung"?????

Was nutzt es mir, wenn ich laut Wetterdienst noch Tag habe und trotzdem untergebuttert werde, weil der andere mich nicht gesehen hat...?

Gruß Peter
Das ist völlig richtig und hier ist auch nicht der Sinn der Beleuchtung in Frage gestellt, sondern die Frage lautet ob es eine amtliche Definition gibt, und nach allen Antworten muß man bisher sagen NEIN, denn die Befragung von Sachverständigen (Wetterdienst/Astronomen) kann natürlich nicht Sache eines Sportbootskippers sein (SY oder Schlauchboot) und das ist in unserem so sehr geregelten Staat eigentlich erstaunlich.
Nachdem es eine gesetzlich definierte ZEIT gibt, hätte ich eigentlich auch erwartet, das Tag und Nacht korrekt definiert ist. ??
---------------
Zugegeben Peter praktisch ist die Überlegung nicht unbedingt sinnvoll und wären wir in Frankreich oder Italien hätte ich die Frage garnicht gestellt, aber bei uns ????????????????????
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  #11  
Alt 24.03.2006, 01:31
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Auch ohne Definition findet sie statt - erstaunlich!

Um Links zu sehen, bitte registrieren Gute n8 !
(Bei Abenddämmerung der Bourgeoisie bitte wecken!)
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  #12  
Alt 24.03.2006, 07:17
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
Zugegeben Peter praktisch ist die Überlegung nicht unbedingt sinnvoll und wären wir in Frankreich oder Italien hätte ich die Frage garnicht gestellt, aber bei uns ????????????????????

Stimmt, in Italien definiert der Polizeibeamte wann die Sonne untergegangen war, und Du bist leider meist zu spät und musst zahlen.


Grüße

Harald
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  #13  
Alt 24.03.2006, 07:43
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Zitat:
Zitat von rotbart
...muß man bisher sagen NEIN, denn die Befragung von Sachverständigen (Wetterdienst/Astronomen) kann natürlich nicht Sache eines Sportbootskippers sein (SY oder Schlauchboot)

Das ist jetzt aber mal eine richtig lustige Begründung.

Ich befrage diese "Sachverständigen" jedesmal, bevor ich rausfahre. Und da geht's nicht (nur) darum, wann die Sonne untergeht......
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  #14  
Alt 24.03.2006, 07:55
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Es ist möglich, den Sonnenaufgang/untergang zu berechnen (Siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren )
Klar ist auch, dass man dies ja nicht einfach durchführen kann.

Wann setzt die Dämmerung ein?
Wann das eigentliche Sonnenlicht nicht mehr leuchtet, sondern nur mehr Reflexionen.
Praktisch heißt das, wenn die Sonne am Untergehen ist, sprich wann das schöne Abendrot kommt.
Das ist ansich ein guter Richtwert, wenn auch vielleicht nicht der genaue Wert.

Aber genauso wie der Skipper sich irgendwo richten muss, muss sich der Polizist oder der Unfallsgegner oder wer auch immer (Wo genau diese Definition relevant wird!) danach richten.

Wenn es zum Streitfall kommt, zählt nur die metreologische Zeit des Sonnenauf bzw Untergangs! Das ist sozusagen die amtliche Zeit!
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  #15  
Alt 24.03.2006, 11:45
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Beitrag

Als Sonnenaufgang bezeichnet man sowohl das Überschreiten des Horizonts durch die Sonne als auch den Zeitpunkt dieses Ereignisses. Der Sonnenaufgang folgt auf die Morgendämmerung, sein Gegenteil ist der Sonnenuntergang. Ursache ist die Erdrotation, durch welche der Betrachter die Tag-Nacht-Grenze überschreitet.


Horizont in der Nautik, Kimmlinie

Die Kimm ist auf freiem Ozean die Grenzlinie zwischen Himmel und Wasser. Genauer handelt es sich um jene kreisähnliche Linie, von der tangential von der Erdoberfläche abgehende Lichtstrahlen ins Auge des Beobachters fallen.

Die Entfernung der Kimm hängt von dem Standpunkt des Beobachters ab.

Vernachlässigt man Lichtablenkungen in der Atmosphäre und idealisiert die Erde als perfekte Kugel, so ist die Entfernung zum Horizont näherungsweise gegeben durch

d=3,570km*Wurzel(H) =1,927sm*Wurzel(H)

wobei H die Höhe des Betrachter-Auges (sog. "Augeshöhe") in Meter über dem Meer ist, genähert über NN. Ferner ist 1 sm = 1,852 km. Unter durchschnittlichen atmosphärischen Bedingungen ist die Horizontentfernung ein wenig größer:

D(mittel) = 3,843km*Wurzel(H) = 2,057sm*Wurzel(H)

Als ungefähre Entfernung des Horizonts lässt sich abschätzen:

Höhe Situation/Beispiel Entfernung
1 m am Meer stehende Kinder, Augeshöhe 3,5 km
1,70 m am Meer stehende Erwachsene, Augeshöhe 4,7 km
5 m von einer Düne 8,0 km
10 m Hotelzimmerfenster 11,3 km
30 m Mastkorb auf einem Schiff 19,6 km
100 m 35,7 km
157 m Kölner Dom 44,7 km
162 m Ulmer Münster (höchster Kirchturm der Erde) 45,4 km
500 m Spitze des Taipei Financial Center (508m) 79,8 km
1000 m 112,9 km
und folgende rein theoretische Werte (zunehmendes Problem der Erdkrümmung)
2962 m Zugspitze 194 km
4807 m Montblanc 247 km
8872 m Mount Everest 336 km
11.000 m Flughöhe 374 km
__________________
Gruß
Wolfgang
_____________________________
Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)

Geändert von woso (24.03.2006 um 11:50 Uhr)
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