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  #1  
Alt 04.04.2006, 13:50
rotbart
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Armes Deutschland

Das kam heute in den NTV Nachrichten :
----------------
Geklagt hat die 2003 in Kolumbien verschleppte Physiotherapeutin Reinhilt Weigel. Sie war nach zehnwöchiger Geiselhaft freigelassen worden und wehrt sich nun gegen eine Forderung des Auswärtigen Amtes in Höhe von 12.640 Euro.....(Kostenbeteiligung für Hubschrauereinsatz).......
-------------------

Wenn das durchgeht, ist das ein Freifahrtschein für alle Spinner und Möchte-Gern-Rambo's
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  #2  
Alt 04.04.2006, 14:07
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Tolle Sache. Ist sowieso eine lächerliche Kostenbeteiligung wenn man die Kosten für den Krisenstab und die Millionen an Lösegeld mitrechnet.
Wenn sie unbedingt in diesem doch eher "unsicherem" Land eine geheimnissvolle, sagenumwobene Stadt finden will sollte der Staat wenigstens keine Haftung für diese irren Abenteurer übernehmen...
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  #3  
Alt 04.04.2006, 14:14
rotbart
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Daumen runter Ex-Geiseln zahlen nichts

Zitat:
Zitat von BGLer
........
Wenn sie unbedingt in diesem doch eher "unsicherem" Land eine geheimnissvolle, sagenumwobene Stadt finden will sollte der Staat wenigstens keine Haftung für diese irren Abenteurer übernehmen...
Findest Du
Die Entscheidung des Gerichtes ist bereits da
------
Dienstag, 4. April 2006
Gericht entscheidet
Ex-Geiseln zahlen nichts


Der Bund darf befreiten Geiseln keine Kosten in Rechnung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden.

Erstmals hat ein deutsches Gericht über die Beteiligung von im Ausland entführten Bundesbürgern an den Kosten ihrer Befreiung verhandelt. Geklagt hatte die 2003 in Kolumbien verschleppte Physiotherapeutin Reinhilt Weigel. Sie war nach zehnwöchiger Geiselhaft freigelassen worden und wehrte sich nun gegen eine Forderung des Auswärtigen Amtes in Höhe von 12.640 Euro. Die Summe war für einen Hubschraubereinsatz aufgelaufen, .....................

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  #4  
Alt 04.04.2006, 14:19
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Hi,

da wird, da es sich um eine präjudizelle Frage von nicht unerheblicher juristischer und politischer Bedeutung handelt, das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz noch mitreden dürfen. Die Rechtsfrage dürfte mit dieser erstinstanzlichen Entscheidung noch nicht ausgestanden sein.

Gruss
Rainer
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  #5  
Alt 04.04.2006, 14:22
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Dann kann man ja jetzt bedenkenlos ins Ausland fahren. Die Regierung zahlt schon...

Würd ja nix sagen, wenn sie da zu einem humanitären Einsatz gewesen wäre, aber als Abenteuer Urlauberin sollte sie ja schon von dem Risiko wissen wenn man in das Land mit dem Drogendschungel schlechthin fährt...
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  #6  
Alt 04.04.2006, 14:24
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Gruss Michael
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  #7  
Alt 04.04.2006, 17:06
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hallo ba0150!

einfach Super!

Gruß
Bolbin
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  #8  
Alt 05.04.2006, 14:54
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Armes Deutschland

Na ja,

wieso soll Frau Weigelt über 16000 Euro zahlen, weil Sie im Urlaub entführt wurde. Kolumbien ist ein Reiseland und es herrschte keine Warnung vor ?
(zugegebenermaßen ein gefährliches Reiseland)

Allerdings frage ich mich, wieso die allseits bekannte Irak-Tussi nicht mal etwas härter angegangen wurde, nachdem in Ihrer Kleidung Geld aus der Lösegeld-Zahlung gefunden wurde.

Aber da sind wir ja wohl etwas zu doof, offiziell wurde ja nix gezahlt oder ?


Gruß Erich
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